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(LG HAL) Urteil gegen Pflegeeltern rechtskräftig
15.10.2012, Halle (Saale) – 23
- Landgericht Halle
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Das Urteil des Landgerichts Halle
vom 24.02.2012 im sog. ?Pflegeelternprozess? ist rechtskräftig (LG Halle 5 KLs
8/11).
Mit Beschluss vom 26.09.2012 hat
der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision der Angeklagten gegen das
Urteil als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils auf Grund
der Revisionsbegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten
ergeben habe. Eine weitere Begründung enthält der Beschluss nicht.
Die 5. Strafkammer des
Landgerichts Halle hatte nach 17 Verhandlungstagen den im Februar 1964 geborene
M.S. wegen gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und
schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren
und sechs Monaten verurteilt. Seine im Oktober 1963 geborene Ehefrau K.S. war
wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden,
deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Kammer hatte es als erwiesen
angesehen, dass die Angeklagten zwischen Mitte 2000 und Mai 2006 in Staschwitz ihre
beiden im Juni 1990 bzw. im Mai 1994 geborenen Pflegekinder auf verschiedene
Weise körperlich misshandelt und sexuell missbraucht haben.
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