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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Urteil gegen Pflegeeltern rechtskräftig

15.10.2012, Halle (Saale) – 23

  • Landgericht Halle

 

 

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Das Urteil des Landgerichts Halle

vom 24.02.2012 im sog. ?Pflegeelternprozess? ist rechtskräftig (LG Halle 5 KLs

8/11).

 

 

 

Mit Beschluss vom 26.09.2012 hat

der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision der Angeklagten gegen das

Urteil als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils auf Grund

der Revisionsbegründung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten

ergeben habe. Eine weitere Begründung enthält der Beschluss nicht.

 

 

 

Die 5. Strafkammer des

Landgerichts Halle hatte nach 17 Verhandlungstagen den im Februar 1964 geborene

M.S. wegen gefährlicher Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und

schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren

und sechs Monaten verurteilt. Seine im Oktober 1963 geborene Ehefrau K.S. war

wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu

einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden,

deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

 

 

 

Die Kammer hatte es als erwiesen

angesehen, dass die Angeklagten zwischen Mitte 2000 und Mai 2006 in Staschwitz ihre

beiden im Juni 1990 bzw. im Mai 1994 geborenen Pflegekinder auf verschiedene

Weise körperlich misshandelt und sexuell missbraucht haben.

 

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