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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminsvorschau LG Halle

25.02.2013, Halle (Saale) – 6

  • Landgericht Halle

 

 

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Tag         Uhrzeit

26.02.13  09:00

28.02.13  09:00

04.03.13  09:00

       

Raum X 1.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

5 KLs 5/13

 

Dem

im Dezember 1984 geborenen Angeklagten werden Computerbetrug in 13 Fällen

sowie gewerbsmäßiger Betrug in 6 Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen im Mai und Juni 2012 in Halle regelmäßig zusammen mit seiner

Freundin ältere Bürgern in deren Wohnungen aufgesucht, sich von ihnen die

EC-Karten und die zugehörigen PIN erschlichen haben und damit Geld abgehoben

haben. Der Angeklagte soll einen Teil der Opfer gekannt haben, weil er sie

bereits früher im Rahmen seiner sog. "Drückertätigkeit" aufgesucht habe,

um Ihnen etwa Verträge zum Stromanbieterwechsel anzubieten. Insgesamt soll

der Angeklagte auf diese Weise mindestens 17.000,00 Euro erbeutet haben.

 

Der

Angeklagte ist in vollem Umfange geständig. Er hat angegeben, er habe das

Geld gebraucht, weil seine Freundin schwanger gewesen sei. Er habe allerdings

das meiste Geld verspielt.

 

Dem

Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 15 Jahren.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

04.03.13  09:00

07.03.13  09:00

13.03.13  09:00

   

Raum 109

Str. der OdF 1

 

 

 

6 KLs 1/13

 

Dem

im Oktober 1967 geborenen Angeklagten wird (teils schwerer) sexueller

Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt.

 

Er

soll sich zwischen September 1997 und Juli 2004 in Merseburg regelmäßig an

seiner im Juli 1990 geborenen Nichte vergangen haben, wenn diese bei ihm zu

Besuch war.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und

fünfzehn Jahren.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

07.03.13  09:00

25.03.13  13:00

       

Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

3 KLs 29/12

 

Dem

im August 1989 geborenen Angeklagten wird versuchter Raub in Tateinheit mit

Körperverletzung zur Last gelegt.

Er

soll am frühen Morgen des 09.11.2011 in Halle einen Passanten zu Boden

gestoßen und von im die Herausgabe von Bargeld verlangt haben. In der sich

anschließenden Rangelei soll  der

Geschädigte eine Zerrung und eine Verletzung am Kinn erlitten haben, der

Angeklagte soll dann beim Erscheinen weiterer Passanten von dem Geschädigten

abgelassen haben, ohne etwas zu erbeuten.

 

Der

Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter neun Monaten.

    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

08.03.13  09:00

27.03.13  09:00

       

Raum 109

Str. der OdF 1

 

 

 

13 KLs 28/12

 

Der

Angeklagte St. ist im Juli 1985 geboren, der Angeklagte S. im Mai 1986.

Den

Angeklagten wird versuchter schwerer Raub zur Last gelegt.

 

Sie

sollen 16.12.2010 gemeinsam mit einem gesondert verfolgten jugendlichen

Mittäter den Bewohner eine Wohnung in Eisleben mit einem Messer bedroht und

zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert haben. Da der Geschädigte sich aber

wehrte und auf den S. einschlug, sollen die Angeklagten ihr Vorhaben

aufgegeben haben.

 

Die

Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe bis zu 7 Jahren und 6 Monaten.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

11.03.13  08:30

     

Raum 202 Str. der OdF 1

 

 

 

5 KLs 4/13

 

Die

Angeklagte S. ist im Oktober 1980 geboren, die Angeklagte H. im Oktober 1960,

die Angeklagte W. im Februar 1960.

 

Mit

Urteil vom 12.10.2010 hatte das Landgericht Halle die drei Angeklagten wegen

Betruges in Tateinheit mit strafbarer Werbung zu Freiheitsstrafen zwischen 2

und 3 Jahren verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die

Angeklagten zwischen Mai und Dezember 2006 ein sog. Aus- und

Weiterbildungsprogramm in Gestalt eines mehrteiligen Persönlichkeitsentwicklungs-Seminares

vertrieben haben, wobei die als Kunden geworbenen Verbraucher ihre vertragliche

Verpflichtung nicht eingingen, weil sie das Seminar besuchen wollten, sondern

im Hinblick auf die ihnen in Aussicht gestellten Provisionen für die

Mitarbeit in einem von einem weiteren Täter geführten Unternehmen, wobei die

Mitarbeit ausschließlich in der Anwerbung weiterer Kunden bestehen sollte

(sog. Schneeballsystem).

 

Auf

die Revision der Angeklagten  hat der

Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 09.11.2011 aufgehoben und zur

Begründung unter anderem ausgeführt, es sei nicht ausreichend festgestellt,

ob die Neukunden tatsächlich über die Hintergründe des Schneeballsystems

getäuscht wurden, wie es für die Erfüllung des Betrugstatbestandes

erforderlich ist. Es sei auch denkbar, dass einige Interessenten das System

durchschaut und trotzdem mitgemacht hätten (BGH, Beschl. v.  09.11.2011, 4 StR 252/11, vgl. www.bundesgerichtshof.de).

Die

Verhandlung ist nunmehr zu wiederholen. Die Kammer hat zunächst nur einen

Verhandlungstag ohne Zeugen anberaumt.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

18.03.13  09:00

28.03.13  09:00

03.04.13  09:00

04.04.13  09:00

22.04.13  09:00

       

Raum 109 Str. der OdF 1

 

 

 

6 Ks 1/13 nicht öffentliche Sitzung

 

Der

im März 1994 geborene Angeklagte war mit Urteil des Landgerichts Halle vom

27.01.2012 wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren verurteilt

worden. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass er am 15.04.2011

gegen 22:40 Uhr in Zeitz nach einem Wortwechsel ohne weitere Vorwarnung einen

23-jährigen Passanten mit einem Taschenmesser erstochen habe.

 

Mit

Urteil vom 27.09.2012 hat der Bundesgerichtshof auf die Revision des

Angeklagten das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und

Entscheidung an eine andere Jugendkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen.

Nach der Begründung des Bundesgerichtshofs ist nicht hinreichend

festgestellt, dass der Angeklagte nicht in Notwehr gehandelt habe. Die

Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen 4 StR 197/12 auf

www.bundesgerichtshof.de abrufbar

 

Die

Beweisaufnahme wird daher zu wiederholen sein. Da der Angeklagte zur Tatzeit

Jugendlicher war, ist die Verhandlung nicht öffentlich (§ 48 JGG).

Die

Tat kann mit den Sanktionen des Jugendstrafrechts geahndet werden, als

schärfste Sanktion kommt eine Jugendstrafe bis zu 10 Jahren in Betracht.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

18.03.13  09:30

20.03.13  09:30

21.03.13  09:30

     

Raum X 1.2 Justizzentrum Thüringer Straße 16

 

 

 

3 KLs 42/12

 

Dem

im Dezember 1967 geborenen Angeklagten wird Raub in Tateinheit mit

gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Er

soll am Abend des 12.02.2011 in Halle im Zusammenwirken mit unbekannt

gebliebenen Mittätern in eine  Wohnung

in Halle eingebrochen sein und auf den dort 

angetroffenen Bewohner eingeschlagen und eingetreten haben. Dann soll

er aus der Wohnung ein Handy, einen Fernseher sowie verschiedene Waffen und

Bargeld in Höhe von ca. 50,00 Euro entwendet haben.

Der

Bewohner soll multiple Frakturen im Gesichtsbereich erlitten haben, er musste

im Universitätskrankenhaus Halle stationär behandelt werden.

 

Der

Angeklagte hat sich bislang zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Der Bewohner

der Wohnung will ihn erkannt haben, weil es sich um den Lebensgefährten seine

Ehefrau handele.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

21.03.13  09:00

03.04.13  13:30

04.04.13  13:30

   

Raum 109 Str. der OdF 1

 

 

 

6 KLs 2/13

 

Dem

im Dezember 1979 geborenen Angeklagten werden schwerer sexueller Missbrauch

von Kindern und Verbreitung pornographischer Schriften zur Last gelegt.

 

Er

soll sich im Sommer 2010 in Helbra an zwei Mädchen im Alter von 6 bzw. 12

Jahren vergangen haben.

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe in Abrede gestellt.

 

Im

Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

27.03.13  09:00

03.04.13  09:00

12.04.13  09:00

   

Raum 108 Str. der OdF 1

 

 

 

4 KLs 1/12

 

Dem

im  Juli 1965 geborenen Angeklagten

wird sexueller Missbrauch eines Kindes bzw. einer Schutzbefohlenen in insgesamt

7 Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll sich zwischen Dezember 2007 und Dezember 2011 in Halle und anderen Orten

an seiner im August 1994 geborenen Stieftochter vergangen haben, die

gemeinsam mit ihm, ihrer Mutter und einer weiteren Tochter in einer Wohnung

in Halle lebte.

 

Der

Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren keine Angaben zur Sache gemacht.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten.     

 

 

 

 

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