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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Anklage gegen Oberbürgermeister der Stadt Halle beim Landgericht Halle eingegangen

21.02.2014, Halle (Saale) – 4

  • Landgericht Halle

 

 

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Am

17.02.2014 ist beim Landgericht Halle eine Anlage der Staatsanwaltschaft gegen

den amtierenden Oberbürgermeister der Stadt Halle vom 11.02.2014 eingegangen.

 

Die

Staatsanwaltschaft legt dem Angeschuldigten schwere Untreue in drei Fällen zur

Last.

 

Er

soll unmittelbar nach seinem Amtsantritt am 01.12.2012 Arbeitsverträge mit drei

von ihm ausgesuchten Personen zur Besetzung seines Mitarbeiterstabes

geschlossen haben und diesen Personen ein Entgelt der Entgeltgruppen 13, 14

bzw. 15 des TVöD zugesichert haben. Dies sei in bewusster Abweichung vom

üblichen Eingruppierungsverfahren ohne vorangegangene interne oder externe

Ausschreibung erfolgt.

 

 

 

Dabei

soll er in den Arbeitsverträgen jeweils die Erfahrungsstufen 5 festgeschrieben

haben, obwohl die diesbezüglichen Voraussetzungen des Tarifvertrages (TVöD)

nicht vorgelegen hätten: Weder hätten die Mitarbeiter über einschlägige

Berufserfahrung für die konkret zu besetzenden Stellen verfügt, noch habe ein

unabweisbarer Personalbedarf bestanden. Der Anklage zufolge hätten die

Beschäftigten daher der Erfahrungsstufe 1 zugeordnet werden müssen.

 

Durch

die hierdurch verbundenen Mehrausgaben soll der Stadt Halle ein Schaden

von knapp 300.000,00 Euro entstanden sein.

 

Die

zuständige Wirtschaftsstrafkammer hat dem Angeschuldigten die Anklage

zugestellt und ihm eine Einlassungsfrist von vier Wochen eingeräumt. Alsdann

wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden sein. Für den Fall

der Eröffnung werden dann auch die Verhandlungstermine festgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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