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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Strafkammer hält an Haftbefehl fest

10.03.2014, Halle (Saale) – 7

  • Landgericht Halle

 

 

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Durch

Beschluss vom heutigen Tage hat die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Halle

entschieden, dass sie an ihrer Entscheidung festhält, wonach der Haftbefehl

gegen einen im November 1990 geborenen Angeklagten, dem sexueller Missbrauch

von Kindern zur Last gelegt wird, außer Vollzug gesetzt wird.

 

Die

Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in sieben Fällen vor Kindern im

Grundschulalter sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen zu haben. Die

beiden dem Verfahren zugrundeliegenden Anklagen waren zunächst zum Amtsgericht

erhoben worden, nach dem Eingang psychiatrischer Gutachten dann aber an das

Landgericht abgegeben worden, weil auch die Unterbringung in einem

psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, was nur durch das Landgericht

angeordnet werden kann.

 

 

 

Mit

Übernahme des Verfahrens hatte die Strafkammer des Landgerichts entschieden,

den im Dezember 2013 erlassenen und dann auch vollzogenen

Untersuchungshaftbefehl außer Vollzug zu setzen. Dabei hatte sie sich im Wesentlichen

darauf gestützt, dass der Angeklagte in vollem Umfange geständig, einsichtig und

therapiebereit ist und dass er mit familiärer Unterstützung bereits konkrete

Schritte unternommen hatte, um in eine ambulante oder stationäre Therapie

aufgenommen zu werden.

 

Dem

Angeklagten waren verschiedene konkrete Auflagen erteilt worden, um weitere

Taten zu verhindern. Im Fall des Verstoßes gegen eine dieser Auflagen könnte

die Strafkammer anordnen, dass die Untersuchungshaft wieder zu vollziehen ist.

 

 

 

Gegen

diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt.

 

Nachdem

am heutigen Tage um 12.00 Uhr die der Verteidigung gesetzte Stellungnahmefrist

abgelaufen war, hat die Kammer am heutigen Nachmittag entschieden, der Beschwerde

der Staatsanwaltschaft nicht abzuhelfen und sie dem Oberlandesgericht zur

Entscheidung vorzulegen.

 

Da

es sich bislang um Entscheidungen im Vorfeld der öffentlichen Hauptverhandlung

handelt, sind weitere Angaben zu den Tatvorwürfen und den tragenden Erwägungen

der Strafkammer derzeit nicht möglich.

 

 

 

Im Auftrag

 

gez. Ehm

 

Vorsitzender Richter am

Landgericht

? Pressesprecher -

 

Diese

Mitteilung wird elektronisch versandt und ist daher nicht unterschrieben.

 

 

 

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