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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Prozessauftakte im Juni 2014

26.05.2014, Halle (Saale) – 13

  • Landgericht Halle

 

 

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Tag         Uhrzeit

02.06.14  09:00

11.06.14  13:30

18.06.14  08:30

  

  

Raum 96

 

 

 

13 KLs 4/14

 

Dem

im Oktober 1984 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch einer

widerstandsunfähigen Person in zwei Fällen zur Last gelegt.

Er

soll sich am frühen Morgen des 25.03.2014 in einer Studenten-WG in Halle an

einem jungen Mann vergangen haben, der infolge des vorangegangenen,

gemeinsamen erheblichen Alkoholkonsums nicht in der Lage gewesen sei, die

Situation zu erfassen und sich zu wehren.

Der

Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, sämtliche Handlungen seien

einvernehmlich erfolgt.

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei

Jahren.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

04.06.14  09:00

12.06.14  09:00

19.06.14  09:00

23.06.14  09:00

04.07.14  09:00

09.07.14  09:00

17.07.14  09:00

    

Raum 96

 

 

 

13 KLs 43/13

 

Der

am 10.06.1975 geborene Angeklagte war vom Landgericht Halle am 18.01.2013

wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

Menge unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe

von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf

die Revision des Angeklagten ist das Urteil durch Beschluss des

Bundesgerichtshofs (BGH) vom 08.10.2013 aufgehoben worden, die Sache ist zur

erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Halle

zurückverwiesen worden. Der Bundesgerichtshof hatte beanstandet, dass die in

der Hauptverhandlung beigezogene Dolmetscherin entgegen § 189 GVG weder

vereidigt worden sei noch sich auf ihren bereits geleisteten allgemeinen Eid

berufen habe.

 

Dem

Angeklagten wird zur Last gelegt, im Oktober 2010 zusammen mit einem Mittäter

die Einfuhr von Kokain aus Trinidad und Tobago nach Deutschland organisiert

zu haben. Dabei sollen sie einen Drogenkurier eingesetzt haben, der sog.

"Drogenkugeln" mit insgesamt 648 g Kokain geschluckt und dann den

Flug von Trinidad und Tobago über Amsterdam nach Deutschland angetreten habe,

allerdings in Amsterdam (Schiphol) festgenommen worden sei.

Die

nunmehr zuständige Kammer wird die Beweisaufnahme zu wiederholen haben -

neben Zeugen stützt sich die Anklage vor allem auf  Telefonüberwachungsprotokolle.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

11.06.14  08:30

12.06.14  08:30

20.06.14  08:30

25.06.14  08:30

    

Raum 141

 

 

 

1 Ks 3/14

 

Der

Angeklagte C.M. ist im April 1990 geboren, der Angeklagte K. im August 1991,

Der Angeklagte D.M. im Dezember 1991.

Den

Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung sowie Mord zur Last gelegt.

Sie

sollen in der Nacht vom 27.01. zum 28.01.2014 in Eisleben in der Wohnung

eines Bekannten im Anschluss an gemeinsamen Alkoholgenuss den im November

1977 geborenen Wohnungsinhaber mehrfach mit Fäusten und einem Feuerhaken ins

Gesicht geschlagen und mit den Schuhen gegen den Kopf getreten haben und ihm

so einen mehrfachen Unterkieferbruch, einen Bruch der Augenhöhle und eine

Nasenbeinfraktur sowie multiple Gesichtsverletzungen zugefügt haben.

Um

diese Tat zu verdecken sollen sie das Opfer dann in die Badewanne gelegt

haben und ihm  mit einem Küchenmesser

22 Stiche in die linke Brustkorbseite zugefügt haben, was zum Tode des Mannes

geführt habe. Die Leiche sollen sie dann in eine Tagesdecke gewickelt und aus

dem im ersten Stock gelegenen Fenster geworfen haben.

Die

Angeklagten haben sich teilweise geständig eingelassen, benennen aber jeweils

die anderen Angeklagten als die Haupttäter.

Im

Falle der Verurteilung droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.    

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

11.06.14  09:30

20.06.14  09:30

23.06.14  09:30

30.06.14  09:30

    

Raum 187

 

 

 

3 KLs 30/13

 

Dem

am 28.06.1954 geborenen Angeklagten werden schwere Nötigung sowie versuchte

schwere Nötigung zur Last gelegt.

Er

soll am 26.09.2011 und am 18.07.2012 in Sandersleben einen ehemaligen

Geschäftspartner und dessen Schwester mit einer Pistole bedroht und zur

Herausgabe von Bargeld aufgefordert haben, was im ersten Falle erfolglos

geblieben sei, beim zweiten Mal aber dazu geführt habe, dass die Bedrohten

ihm 350,00 Euro übergeben hätten.

Hintergrund

der Tat soll sein, dass der Angeklagte der Auffassung gewesen sei, sein

ehemaliger Geschäftspartner schulde ihm noch 

Geld. Sollte diese Forderung wirklich bestehen, kommt eine

Strafbarkeit wegen (schwerer räuberischer) Erpressung nicht in Betracht, denn

diese setzt voraus, dass kein (zivilrechtlicher) Anspruch auf den

angestrebten Vermögensvorteil besteht.

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.

Im

Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

13.06.14  09:00

23.06.14  09:00

27.06.14  09:00

30.06.14  09:00

    

Raum 96

 

 

 

13 KLs 35/13

 

Dem

im Mai 1990 geborenen Angeklagten ..

Er

soll im Oktober und November 2012 in Burgwerben und Weißenfels in Wohnungen

und Einfamilienhäuser eingebrochen sein und - teils in Anwesenheit der im

Schlafzimmer schlafenden Bewohner - Bargeld, EC- und Kreditkarten, Computer

und sonstige Wertgegenstände entwendet haben.

Im

Februar und im Juni 2012 soll er eine Garage und ein Einfamilienhaus

eingebrochen und dort Wertgegenstände entwendet haben.

Im

November 2012 soll er in Weißenfels die Scheibe eines geparkten Pkw

eingeschlagen und aus dem Fahrzeug einen Rucksack mit Handy entwendet haben.

Ebenfalls

Ende 2012 soll er in Teuchern in Einfamilienhäuser eingebrochen und dort

Wertgegenstände wie Handys und Computer entwendet haben.

Zwischen

Januar und März 2013 soll er in Weißenfels in zwei Fällen Fußgängerinnen die

Tasche samt der darin befindlichen Geldbörse entrissen haben. Einmal soll er

den Dienst-Pkw einer Krankenschwester aufgebrochen und die dort befindliche

Tasche entwendet haben. Mit den dort vorgefundenen Schlüsseln soll er sich

Zugang zu den Wohnungen von zwei hochbetagten, bettlägerigen Patientinnen

verschafft und aus diesen Wohnungen Geldbörsen und weitere Wertgegenstände

entwendet haben.

Der

Angeklagte hat sich nicht zu den Vorwürfen eingelassen.

Einbruchsdiebstahl

wird mit Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 10 Jahren bestraft - im Falle

der Mehrfachverurteilung wird eine Gesamtstrafe zu bilden sein.

Der

Anklage der Staatsanwaltschaft haben sich bislang keine Nebenkläger

angeschlossen.    

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

16.06.14  09:30

03.07.14  09:30

    

Raum 96

 

 

 

6 KLs 2/14

 

Dem

im November 1990 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern

zu Last gelegt.

E

soll im November und Dezember 2013 in einem Ort im Burgenlandkreis mehrfach

entblößt am Fenster seiner Erdgeschosswohnung gestanden und sexuelle

Handlungen so an sich vorgenommen haben, dass die auf der Straße entlanglaufenden

Schulkinder dies wahrnehmen konnten und sollten. Außerdem soll er wiederholt

während seiner Berufstätigkeit als Busfahrer vor Schulkindern sexuelle

Handlungen an sich vorgenommen haben.

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe eingeräumt und sich bereits um eine Therapie

bemüht.

Jede

der 7 angeklagten Taten ist mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und

fünf Jahren bedroht, im Falle der Mehrfachverurteilung wird eine Gesamtstrafe

zu bilden sein.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

16.06.14  09:00

17.06.14  09:00

30.06.14  09:00

01.07.14  09:00

    

Raum 141

 

 

 

5 KLs 11/13

 

Dem

im März 1983 geborenen Angeklagten werden sieben Verstöße gegen das

Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Er

soll zwischen März und Oktober 2011 in Merseburg unerlaubt Crystal und Kokain

verkauft haben, welches er zuvor in Mönchengladbach erworben haben soll.

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Jeder

angeklagte Verstoß ist mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bedroht, im

Falle der Mehrfachverurteilung ist eine Gesamtstrafe zu bilden.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

18.06.14  09:30

19.06.14  09:30

02.07.14  09:30

09.07.14  09:30

    

Raum 90

 

 

 

4 KLs 5/14

 

Der

Angeklagte T. ist im November 1994 geboren, der Angeklagte K. im August 1992,

der Angeklagte S. im März 1991.

Den

drei Angeklagten werden Raub in Tateinheit mit schwerer räuberischer

Erpressung und Körperverletzung sowie Computerbetrug und weitere

Körperverletzungen zur Last gelegt.

Sie

sollen am frühren Morgen des 27.02.2014 auf dem Marktplatz in Halle einen

damals 21-jährigen Studenten überfallen, ihn geschlagen und getreten haben

und ihm unter dem Eindruck der Gewalteinwirkung die Geldbörse mit Ausweisen

und EC-Karten sowie sein Handy entwendet haben. Sodann sollen sie den

Geschädigten durch Drohungen mit einem Messer gezwungen haben, mit ihnen eine

nahe gelegene Bankfiliale aufzusuchen und ihnen dort die PIN zu nennen, mit

der sie dann 150,00 Euro abgehoben haben sollen.

Danach

sollen sie weiter auf den Geschädigten eingeschlagen haben.

Der

Geschädigte soll multiple Kontusionen im gesamten Gesichtsbereich sowie eine

traumatische Trommelfell-Perforation davon getragen haben.

Die

Angeklagten haben die Vorwürfe teilweise eingeräumt. Den zur Tatzeit

erwachsenen Angeklagten K. und S. drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf

Jahren, für den zur Tatzeit Heranwachsenden T. kommt auch eine Sanktion nach

Jugendstrafrecht bis hin zu einer Jugendstrafe von 10 Jahren in

Betracht.    

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

18.06.14  08:30

19.06.14  08:30

04.07.14  08:30

    

Raum 141

 

 

 

5 KLs 1/14

 

Der

Angeklagte F. ist im November 1984 geboren, der Angeklagte A. im März 1970,

der Angeklagte K. im August 1984.

Den

Angeklagten werden in unterschiedlicher Tatbeteiligung mehrere

Körperverletzungshandlungen sowie schwerer Raub zur Last gelegt.

Alle

drei sollen am 21.12.2013 einen ihnen bekannten Mann in dessen Wohnung in

Halle mehrfach mit Fäusten, einem Gummiknüppel sowie einer Wasserwaage

geschlagen und mit einem Klappmesser bedroht haben, wodurch dieser vielfache

Verletzungen erlitten habe, darunter mehrere Frakturen am Kopf, einen Einriss

der rechten Ohrmuschel, welcher zu einer Teilamputation führte.

F.

und K. sollen darüber hinaus bereits im Oktober 2013 in Halle in die Wohnung

eines geistig schwerbehinderten Mannes eingedrungen sein,  dem Wohnungsinhaber dann mit Springerstiefeln

ins Gesicht getreten und auf ihn eingeschlagen und ihm seinen Rucksack mit

Geld und Tabak entwendet haben.

Die

Angeklagten haben die Vorwürfe bestritten.

Gefährliche

Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren

bestraft, schwerer Raub mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen (ggf. auch

Springerstiefeln) mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.    

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

25.06.14  09:00

26.06.14  09:00

01.07.14  09:00

    

Raum 96

 

 

 

13 KLs 7/14

 

Dem

im Oktober 1982 geborenen Angeklagten werden versuchter Raub in Tateinheit

mit gefährlicher Körperverletzung sowie schwerer Raub zur Last gelegt.

Er

soll am frühen Morgen des 15.06.2013 in einer Straßenbahn Halle einen anderen

Fahrgast mit einem Klappmesser bedroht und zur Herausgabe von

"Stoff" aufgefordert haben. Als dieser sich weigerte, soll der

Angeklagte gezielt auf den Zeugen eingestochen haben und ihm eine Verletzung

am Arm zugefügt haben, den von dem Geschädigten umklammerten Rucksack soll er

indes nicht erbeutet haben.

Im

weiteren Verlauf des Morgens soll er gemeinsam mit einem gesonderte

verfolgten Mittäter an einer Straßenbahnhaltestelle in Halle einen dort

wartenden Fahrgast mit einem Messer bedroht und so zur Herausgabe eines

Mobiltelefons sowie von ca. 300,00 Euro Bargeld gezwungen haben.

Der

Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen.

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.    

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

26.06.14  09:30

27.06.14  09:30

03.07.14  09:30

07.07.14  09:30

11.07.14  09:30

    

Raum 187

 

 

 

3 KLs 31/13

 

Der

Angeklagte ist im Dezember 1984 geboren.

Ihm

wird ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Er

soll im August 2011 zwei Drogenkuriere damit beauftragt haben, Kokain und

Heroin von Amsterdam nach Deutschland zu schmuggeln. Die beiden Kuriere

sollen dann 52 bzw. 32 mit den genannten Substanzen gefüllte Behältnisse

geschluckt und sich dann mit dem Pkw auf den Weg gemacht haben, wobei sie

aber unterwegs von der Polizei gestellt und festgenommen worden seien.

Es

droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Der

Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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