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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im Juni

04.06.2014, Halle (Saale) – 14

  • Landgericht Halle

 

 

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Tag         Uhrzeit

13.06.14  09:00

18.06.14  09:00

09.07.14  09:00

11.07.14  09:00

16.07.14  09:00

    

Raum 155

 

 

 

10a KLs 2/14

 

Dem

im April 1983 geborenen Angeklagten werden 192 Verstöße gegen das

Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt, darüber hinaus Diebstahl in 8 Fällen

sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

 

Er

soll zwischen Januar 2010 und Oktober 2013 in Merseburg und anderen Orten

unerlaubt Metamfetamin und gelegentlich auch Crystal an Drogenkonsumenten

verkauft haben.

Darüber

hinaus soll er zusammen mit gesondert verfolgten Mittätern zwischen September

2012 und Januar 2013 in verschiedene Firmengebäude eingebrochen und dort

Kabel und Werkzeug entwendet haben. So soll er beispielsweise aus einem Lager

in Zeitz einen Kettenzug, eine elektrische Kabelschere und 250 m Kupferkabel

entwendet haben, wodurch ein Schaden von knapp 9.000,00 Euro entstanden sei.

Bei einem weiteren Einbruch in ein anderes Lager soll er zusammen mit seinen

Mittätern versucht haben, 80 m Starkstromkabel sowie hochwertige Werkzeuge zu

entwenden, wobei die Täter aber bei der Flucht vom Tatort mit ihrem

Transporter gegen einen Baum gefahren seien und dann zu Fuß geflohen seien.

Von einem Raffineriegelände in Leuna sollen der Angeklagte und seine Mittäter

Kupferkabel im Wert von rund 26.000,00 Euro entwendet haben. Aus

Firmengaragen in Merseburg sollen sie Werkzeug im Werte von rund 20.000,00

Euro entwendet haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der

Angeklagte soll ferner zweimal einen Pkw geführt haben, ohne über eine

Fahrerlaubnis zu verfügen.

Außerdem

soll er in Besitz eines Sturmgewehres Kalaschnikow samt Munition gewesen

sein.

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe teilweise abgestritten und sich im Übrigen nicht

zur Sache eingelassen.

Es

droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.   

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

25.06.14  09:30

17.07.14  13:00

    

Raum 187

 

 

 

3 KLs 15/13

 

Dem

am 24.05.1948 geborenen Angeklagten wird Beihilfe zum unerlaubten Betreiben

von Anlagen in Tateinheit mit unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen

zur Last gelegt.

 

Der

Angeklagte soll als Geschäftsführer eines Logistikunternehmens in Braunsbedra

im Zusammenwirken mit Betreibern von Mülldeponien in Brandenburg und

Sachsen-Anhalt Abfälle falsch deklariert und sie so kostengünstig in Mülldeponien

entsorgt haben, obwohl die dafür erforderlichen Genehmigungen nicht vorlagen.

 

So

sollen in einem Falle ca. 270.000 Kubikmeter Siedlungs- und Gewerbeabfälle

fälschlich als mineralische Baureststoffe deklariert und verbotswidrig zur

Rekultivierung von Deponien eingesetzt worden sein.

Dadurch,

dass der Angeklagte den Kunden seines Unternehmens die Kosten in Rechnung

stellte, die für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle angefallen wären,

er selbst aber im Einvernehmen mit den Deponiebetreibern nur einen geringeren

Preis zahlen musste, soll der Angeklagte für sein Unternehmen einen Gewinn

von rund 240.000,00 Euro erzielt haben.

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 15

Jahren.

Das

Verfahren sollte am 08.05.2014 beginnen, der Termin musste aber wegen

Erkrankung des Angeklagten aufgehoben werden.    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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