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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Prozessauftakte im Juli (außer OB-Verfahren)

30.06.2014, Halle (Saale) – 18

  • Landgericht Halle

 

 

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Tag         Uhrzeit

01.07.14  09:30

10.07.14  09:30

14.07.14  09:30

15.07.14  09:30

18.07.14  09:30

11.08.14  09:30

     

Raum 187

 

 

 

4 KLs 9/13

 

Die

Angeklagte F. ist im November 1990 geboren, der Angeklagte M. im April 1990.

Den

beiden werden gemeinschaftlich begangener Betrug in 65 Fällen, der F. allein

darüber hinaus Betrug in weiteren 12 Fällen zur Last gelegt.

Sie

sollen zwischen Februar 2011 und September 2012 in Merseburg über das

Internet Waren bestellt haben, obwohl sie, wie sie wussten, zur Begleichung

der diesbezüglichen Rechnungen nicht in der Lage gewesen seien.

So

sollen sie insgesamt 246 Mobilfunkgeräte im Wert von über 21.000,00 Euro

bestellt haben und diese nach erfolgter Auslieferung sofort über die

Verkaufsplattform EBay zum Verkauf angeboten haben, um so an Bargeld für

ihren Lebensunterhalt zu gelangen. Dabei sollen sie Namen von Familienangehörigen,

aber auch von nicht existierenden Personen verwendet haben. Darüber sollen

sie wiederholt bei Pizzabringdiensten Essen bestellt und mit einer EC-Karte

bezahlt haben, obwohl sie gewusst hätten, dass das zugehörige Konto nicht

gedeckt sei.

Die

Angeklagten haben sich zur Sache nicht eingelassen.

Zu

Anfang des Tatzeitraumes waren die Angeklagten noch Heranwachsende, so dass

Sanktionen nach Jugendstrafrecht in Betracht kommen, bis hin zu Jugendstrafe

von 10 Jahren. Die Taten, die sie im Erwachsenenalter begangen haben, sind

jeweils mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bedroht, im Falle der

Mehrfachverurteilung wären Gesamtstrafen zu bilden.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

02.07.14  09:30

04.07.14  09:00

09.07.14  09:30

23.07.14  09:30

24.07.14  09:30

28.07.14  09:30

29.07.14  09:30

31.07.14  09:30

     

Raum 169

 

 

 

2 KLs 9/12

 

Dem

im Juni 1962 geborenen Angeklagten wird Verstoß gegen das Kreditwesengesetz

sowie Betrug in 28 Fällen zur Last gelegt.

Er

soll faktischer Inhaber einer Finanzmakler-Unternehmens mit Sitz in

Friedeburg gewesen sein. In dieser Eigenschaft soll er zwischen April 2006

und Juli 2009 von anlagewilligen Kunden Darlehen in Höhe von insgesamt rund

160.000,00 Euro bekommen und diesen Kunden eine Verzinsung zwischen 9,7 und

20 % versprochen haben, ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu

verfügen.

Darüber

hinaus soll er anlagewillige Kunden als Gesellschafter eines als Gesellschaft

bürgerlichen Rechts betriebenen "Anlageclubs" angeworben haben,

denen er Renditen zwischen 5 % und 24 % p.a. versprochen haben soll. Auf

diese Weise soll er rund 460.000 Euro eingeworben haben. Dieses Geld soll er

dann über eine ihm bekannte "Traderin" von Finanzprodukten in

hochspekulative Finanzprodukte investiert und auf diese Weise von dem

eingeworbenen Beteiligungskapital rund 295.000,00 Euro  verloren haben. Die Anleger soll er über

die Risiken dieser Anlage nicht aufgeklärt haben, er soll vielmehr

wahrheitswidrig vorgetäuscht haben, das Kapital werde risikoarm angelegt und

von professionellen Fondsmanagern verwaltet.

Der

Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, er habe den anlagewilligen

Kunden offenbart, dass er selbst keine Ahnung von den Anlageprodukten habe,

in die das zur Verfügung gestellte Kapital investiert werde, und dass dies

allein der Traderin überlassen werde, welche ihrerseits auf Informationsveranstaltungen

die Anlagen und auch die damit verbundenen Risiken vorgestellt habe.

Für

den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.

In

der Anklageschrift sind 56 Zeugen benannt. Die Kammer hat zunächst für die

ersten beiden Verhandlungstage vier Zeugen geladen.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

04.07.14  09:30

08.07.14  09:30

16.07.14  09:30

21.07.14  09:30

22.07.14  09:30

     

Raum 187

 

 

 

4 KLs 2/14

 

Dem

im Februar 1961 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch einer

Schutzbefohlenen in 10 Fällen zur Last gelegt.

Er

soll zwischen November 2012 und November 2013 in Halle wiederholt

einvernehmlichen sexuellen Kontakt mit seiner anfangs 15-jährigen, mit ihm

und seiner Ehefrau in Hausgemeinschaft lebenden Stieftochter gehabt haben.

Der

Angeklagte hat sich zu den Taten nicht eingelassen.

Für

den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

07.07.14  09:00

11.07.14  09:00

     

Raum 96

 

 

 

13 KLs 1/14

 

Der

im September 1984 geborene Angeklagte war durch Urteil des Landgerichts Halle

vom 19.12.2012 vom Vorwurf der schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit

mit gefährlicher Körperverletzung freigesprochen worden.

Mit

der Anklage war ihm schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit

gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt worden. Er soll am 11.01.2012

mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter einen Mann überfallen und

gemeinschaftlich zu Boden geschlagen haben, dann soll er ihm sein Mobiltelefon

sowie Bargeld, Jacke und Kopfhörer entwendet haben.

Der

Angeklagte hatte die Vorwürfe abgestritten und sich dahingehend eingelassen,

die bei ihm vorgefundenen, vom Opfer stammenden Gegenstände habe er von

seinem Bekannten P.H. erhalten.

Da

das als Zeuge vernommene Opfer den Angeklagten nicht wieder erkannt habe,

hatte die Kammer den Angeklagten freigesprochen, ohne den P.H. als Zeugen zu

vernehmen.

Auf

die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss

vom 19.12.2012 das Urteil aufgehoben, weil die Strafkammer davon abgesehen

habe, Werdegang, Vorleben und Persönlichkeit des Angeklagten aufzuklären -

dies sei auch bei Freisprüchen erforderlich. Ergänzend hat der

Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass der P.H. als Zeuge zu vernehmen

sei. Der BGH sah sich gehindert, die Aufhebung des Urteils unmittelbar auf

diesen Grund zu stützen, weil die Revision insoweit an einem Formmangel litt.

 

Die

Entscheidung des BGH ist auf den Internetseiten des Bundesgerichtshofs

abrufbar (Geschäftszeichen 4 StR 242/13).

Die

Kammer wird die Beweisaufnahme zu wiederholen haben, auch der P.H. ist

nunmehr als Zeuge geladen.

Für

den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei

Jahren.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

08.07.14  09:00

     

Raum 155

 

 

 

10a KLs 14/14

 

Dem

im November 1969 geborenen Angeklagten wird gewerbsmäßiger Betrug in 45

Fällen zur Last gelegt.

Er

soll zwischen Februar und November 2013 in Mansfeld und anderen Orten bei

verschiedenen Getränkehändlern auf der Grundlage eines Kommissionsvertrages

Getränke in Empfang genommen haben. Dabei sei verabredet worden, dass er die

Ware zunächst ohne Bezahlung mitnehme, nicht verbrachte Getränke später

zurückgeben und dann nur die verbrauchten Getränke zu bezahlen habe.

Tatsächlich soll der Angeklagte, wie von Anfang an geplant, die Getränke sofort

anderweitig verkauft haben, um so in den Besitz des Erlöses zu kommen. Auf

diese Weise soll er Ware im Gesamtwert von rund 17.000,00 Euro erhalten

haben.

Der

Angeklagte hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt.

Jeder

Fall des gewerbsmäßigen Betruges ist mit Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten

und 10 Jahren bedroht. Im Falle einer mehrfachen Verurteilung wird durch

Erhöhung der höchsten Einzelstrafe eine Gesamtstrafe gebildet.     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

15.07.14  08:30

16.07.14  08:30

17.07.14  08:30

23.07.14  08:30

24.07.14  08:30

 

   

Raum 141

 

 

 

5 KLs 12/14

 

Der

Angeklagte ist im Februar 1983 geboren.

Ihm

werden räuberischer Diebstahl sowie Diebstahl in mehreren Fällen, ferner

Betrug und Erschleichen von Leistungen zur Last gelegt.

 

Am

12.03.2013 soll er in Halle in einem EDEKA-Markt Kosmetika und Genussmittel

im Gesamtwert von 166,25 Euro in seinem Rucksack verstaut und dann ohne zu

bezahlen die Kassenzone passiert haben. Von Mitarbeiterinnen und Kunden soll

er dann bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden sein, wobei er

sich zunächst gewehrt und dabei die Mitarbeiterinnen geschlagen und von sich

gestoßen haben soll.

Zwischen

Januar 2012 und Juni 2013 soll er wiederholt aus Supermärkten in Halle Waren,

vor allem Schnaps und Schokolade, entwendet haben.

Am

07.05.2013 soll er wie ein zahlungswilliger und zahlungsfähiger Fahrgast ein

Taxi benutzt haben, obwohl er gewusst habe, dass er zur Zahlung des Entgeltes

von rund 25,00 Euro nicht in der Lage war. Außerdem soll er Ende 2012 fünfmal

ohne gültigen Fahrausweis die Straßenbahn benutzt haben.

Dem

Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Das

Verfahren sollte bereits am 27.05.2014 beginnen, der Angeklagte war aber

nicht erschienen, woraufhin ein Haftbefehl erging, der nunmehr vollzogen

wird.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

18.07.14  08:30

     

Raum 141

 

 

 

5 KLs 16/14

 

Dem

im März 1980 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in

einem minder schweren Fall zur Last gelegt.

Er

soll am 03.03.2014 in einem Brillengeschäft in Halle den Verkäufer mit einem

Messer bedroht und dadurch erreicht haben, dass dieser ihn mit zwei

Sonnenbrillen im Gesamtwert von 189,80 Euro ziehen ließ.

 

Der

Angeklagte hat sich bislang nicht zum Vorwurf eingelassen. Im Falle einer

Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

 

Die

Einordnung als schwere räuberische Erpressung beruht auf dem Gebrauch einer

Waffe, die Einordnung als minder schwerer Fall vor allem auf dem relativ

geringen Wert der Beute.

 

Die

Anklage war zunächst zum Amtsgericht Halle erhoben worden. Da aber eine

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt und dies

nur durch eine Strafkammer des Landgerichts angeordnet werden kann, ist das

Verfahren vom Landgericht übernommen worden.     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

28.07.14  10:00

29.07.14  09:30

01.08.14  09:30

04.08.14  10:00

25.08.14  10:00

     

Raum 187

 

 

 

3 KLs 32/13

 

Der

Angeklagte F. ist im Oktober 1990 geboren, der Angeklagte K. im November

1988.

Den

beiden werden gefährliche Körperverletzung in drei Fällen, einmal in

Tateinheit mit schwerem Raub, sowie versuchter Einbruchsdiebstahl zur Last

gelegt.

Am

frühen Morgen des 25.05.2013 sollen die beiden Angeklagten den Geschädigten

M. in dessen Wohnung in Halle aufgesucht und dort mit Faustschlägen und

Tritten misshandelt haben. Am Nachmittag desselben Tages sollen sie zurückgekommen

und den M. erneut geschlagen und ihm unter Drohungen - unter anderem mit

einer Softair-Pistole - einen DVD-Player sowie Armbanduhren entwendet haben.

Am

frühen Morgen des Folgetages seien sie sich erneut Einlass in die Wohnung des

M. verschafft und dort erfolglos nach Stehlenswertem gesucht.

Bereits

am 26.04.2013 soll der F. zusammen mit einer gesondert verfolgten Mittäterin

im Rahmen einer zunächst verbalen Auseinandersetzung einen anderen Mann mit

Fäusten geschlagen  haben.

Die

Angeklagten haben die Vorwürfe eingeräumt und zum Hintergrund angegeben, am

25.05.2013 sei es zu einer Kontaktaufnahme einer Freundin des F. mit dem

später Geschädigten M. gekommen, in deren Verlauf M die Frau sexuell

belästigt habe.

Es

drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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