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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminsänderungen und weitere Entwicklungen

11.07.2014, Halle (Saale) – 19

  • Landgericht Halle

 

 

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Tag         Uhrzeit

29.04.14  09:00

?

 

14.07.14  10:00

16.07.14  10:00

    

Raum 96

 

 

 

13 Kls 28/13

 

Im Verfahren gegen den angeklagten

Richter ist für den 14.07.2014 mit den Schlussvorträgen zu rechnen.

Der Verhandlungsbeginn an diesem wie am

nächsten Verhandlungstag wurde auf 10:00 Uhr vorverlegt.

 

Zur

Erinnerung:

 

Der

im Juli 1951 geborene Angeklagte war mit Urteil der 3. Strafkammer des

Landgerichts Halle vom 10.02.2012 vom Vorwurf der Rechtsbeugung, der

Urkundenfälschung sowie der Strafvereitelung im Amt freigesprochen worden.

 

Ihm

war zur Last gelegt worden, er habe als Vorsitzender Richter am Landgericht

Dessau zwischen April 2005 und August 2007 in fünf Fällen Strafurteile vor

Ablauf der gesetzlichen Urteilsabsetzungsfrist zur Geschäftsstelle gereicht

und diese Urteile dann, nachdem die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle den

Eingang des vollständigen Urteils in den Akten vermerkt hatte, noch ergänzt

und überarbeitet. Dann soll er einige Seiten des ursprünglich zur Akte

genommenen, unvollständigen Urteils wieder entnommen und durch die

überarbeiteten Seiten ersetzt haben.

Dadurch

soll er der Anklage zufolge die ursprünglichen Urteile - Urkunden im Sinne

des StGB - verfälscht haben. Weil durch die nachträgliche

Urteilsüberarbeitung auch eine Verfahrensverzögerung eingetreten ist, soll

schließlich auch der Tatbestand der Strafvereitelung durch Verzögerung der

Strafvollstreckung erfüllt sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die

Anklage wurde im Dezember 2008 zunächst zum Landgericht Dessau erhoben. Die

dortige Strafkammer lehnte jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens aus

Rechtsgründen ab. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hatte das

Oberlandesgericht Naumburg die Hauptverhandlung mit Beschluss vom 23.04.2012

vor einer Strafkammer des Landgerichts Halle eröffnet. Die hiesige

Strafkammer hatte den Angeklagten dann freigesprochen und zur Begründung im

Wesentlichen ausgeführt, die vom Angeklagten weitgehend eingeräumten Handlungen

erfüllten nicht den Tatbestand der Rechtsbeugung: Zwar habe der Angeklagte in

erheblicher Weise gegen zwingendes Verfahrensrecht verstoßen, gleichwohl sei

darin nicht der für den Vorwurf der Rechtsbeugung erforderliche elementare

Rechtsverstoß und auch kein offensichtlicher Willkürakt zu sehen, so dass die

Schwelle zur Rechtsbeugung nicht überschritten sei und daher aus

Rechtsgründen wegen der so genannten Sperrwirkung auch keine Verurteilung

wegen Urkundenfälschung oder Freiheitsberaubung in Betracht komme.

Auf

die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit

Urteil vom 18.07.2013 das Urteil aufgehoben und das Verfahren an eine andere

Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Zur Begründung hat der

BGH im Wesentlichen ausgeführt, entgegen der Auffassung des Landgerichts habe

es sich um gravierende Verletzungen des Verfahrensrechts gehandelt, die einen

elementaren Rechtsverstoß darstellen. Die Entscheidung kann auf der Webseite

des BGH abgerufen werden (Az.: 4 StR 84/13)

Nunmehr

wird eine andere Strafkammer die Beweisaufnahme zu wiederholen und unter

Berücksichtigung der Rechtsauffassung des BGH eine neue Entscheidung zu

treffen haben.

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Der

Angeklagte wurde vorläufig des Dienstes enthoben und ist nicht als Richter

tätig. Zu weiteren dienstrechtlichen Fragen können von hier aus keinerlei

weiteren Auskünfte erfolgen.    

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

22.05.14  13:00

?

14.07.14  14:00

    

Raum 96

 

 

 

6 KLs 3/14

 

In dem nachstehend beschriebenen

Verfahren ist der Termin am 14.07.2014 auf 14:00 Uhr verlegt worden. Es ist

mit Schlussvorträgen, womöglich auch mit einem Urteil zu rechnen.

 

Zur

Erinnerung:

 

Der

Angeklagte P ist im April 1994 geboren, der Angeklagte M. im April 1990, die

Angeklagte R. im Januar 1990.

P.

und R. werden schwerer Raub sowie Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung

zur Last gelegt, dem M. Hehlerei sowie Betrug in Tateinheit mit

Urkundenfälschung.

 

P.

und R. sollen am 13.01.2014 in Halle auf offener Straße einen Passanten

überfallen und mit einem Messer bedroht haben und ihm so ein Netbook, eine

Smartphone sowie die Geldbörse mit Papieren und Geldkarten entwendet haben.

Unter Vorlage des so erbeuteten Personalausweises sollen sie am 14.01.2014

auf den Namen des Opfers einen Handyvertrag geschlossen und mit dem Namenszug

des Ausweisinhabers unterzeichnet haben.

Am

Morgen des 14.01.2014 soll M. von P. und R. das am Vortag erbeutete Netbook

entgegen genommen haben, um dabei zu helfen, es abzusetzen. Gegen Mittag

desselben Tages soll er unter Verwendung der Personalien des am Vortag

Beraubten und unter Vorlage von dessen Personalausweis zwei Handyverträge

abgeschlossen und mit dem Namen des Geschädigten unterzeichnet haben.

 

Die

in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten haben die Vorwürfe im

wesentlichen abgestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine

Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren - für den zur Tatzeit Heranwachsenden

P. kommt auch eine Sanktion nach Jugendstrafrecht bis hin zu einer

Jugendstrafe bis zu 10 Jahren in Betracht.    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

24.06.14  09:00

08.07.14  09:00

15.07.14  09:30

   

  

Raum 96

 

 

 

13 KLs 24/13

 

In dem nachstehend beschriebenen

Verfahren ist der Termin am 15.07.2014 auf 09:30 Uhr verlegt worden. Es ist

mit Schlussvorträgen, womöglich auch mit einem Urteil zu rechnen.

 

Zur

Erinnerung:

 

Der

Angeklagte G.Q. ist im August 1982 geboren, der Angeklagte Ag. Q. im August

1988, der Angeklagte Ar. Q. im Mai 1984, der Angeklagte O. im April 1987, die

Angeklagte N. im April 1990.

Den

Angeklagten wird zur Last gelegt, in unterschiedlicher Beteiligung insgesamt

130 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben.

Sie

sollen zwischen Januar 2010 und Dezember 2011 in Halle, Merseburg und

weiteren Orten unerlaubt mit Kokain und Crystal gehandelt haben. Dabei sollen

die Angeklagten G.Q., Ag.Q und Ar. Q. die Drogen von einer Bezugsquelle in Mönchengladbach

erworben und nach Halle verbracht haben, um es hier in ihrer Wohnung oder auf

der Straße in Halle oder Merseburg verkauft haben. In fünf Fällen soll auch

die N. In einem Falle soll der O. als Bote gehandelt und so Beihilfe

geleistet haben.

Die

Angeklagten haben die Vorwürfe bestritten oder von ihrem

Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, lediglich die N. hat zu ihren

Taten wie auch den gegen die übrigen Angeklagten erhobenen Vorwürfen

umfassend Angaben gemacht.

Den

Angeklagten drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

03.07.14  09:30

07.07.14  13:30

10.07.14  13:00

21.07.14  09:30

22.07.14  13:00

23.07.14  13:00

02.08.14  14:15

22.08.14  09:00

12.09.14  09:00

22.09.14  09:30

    

Raum 169

 

 

 

2 KLs 3/14

 

In dem Verfahren gegen den

Oberbürgermeister der Stadt Halle hat die Kammer zur Sicherheit die

nebenstehenden weiteren Verhandlungstermine festgesetzt.

 

Zur Vermeidung einer Verfahrensaussetzung

war auch der Termin am Samstag, dem 02.08.2014 erforderlich.

 

Ob alle Termine benötigt werden, hängt

vom weiteren Verfahrensverlauf ab.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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