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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Aktuelle Entwicklungen in laufenden Wirtschaftsstrafverfahren

23.10.2014, Halle (Saale) – 29

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit02.10.14  09:30 20.10.14  09:30 23.10.14  09:30 27.10.14  09:30 03.11.14  09:30 04.11.14, 10:00 (neu)11.11.14  09:30     

Raum 169

 

2 KLs 15/14

 

Fortsetzung der Vernehmung des Zeugen M. am 03.11. und erforderlichenfalls am 04.11.2014

 

In dem Steuerstrafverfahren gegen den mutmaßlichen faktischen Geschäftsführer eines Software-Versandhandels wird am 03.11. und erforderlichenfalls am 04.11.2014 Vernehmung des Zeugen M. fortgesetzt.

Die Vernehmung war unter hohen Sicherheitsvorkehrungen am 20.10. begonnen, dann aber am späten Nachmittag wegen zwischenzeitlich eingetretener Vernehmungsunfähigkeit des Zeugen abgebrochen worden.

 

Es ist damit zu rechnen, dass zur Gewährleistung der Sicherheit des unter Zeugenschutz stehenden Zeugen M. auch für den 03.11 und 04.11.2014 wieder dieselben hohen Sicherheitsvorkehrungen angeordnet werden, also insbesondere ein Film- und Fotografierverbot im ganzen Hause.

 

Zur Erinnerung (aus der PM vom 16.10.2014)

 

Dem im August 1983 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in 5 Fällen zur Last gelegt.

 

Er soll als faktischer Geschäftsführer eines Online-Versandhandels mit Sitz in Halle in den Monaten November 2012 bis September 2013 erzielte Umsätze nicht vollständig gegenüber dem Finanzamt angegeben und dadurch Steuern in Höhe von rund 500.000,00 Euro verkürzt haben.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Im Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit17.09.14  09:30 18.09.14  09:30 23.09.14  09:30 24.09.14  09:30 25.09.14  09:30 30.09.14  09:30 01.10.14  09:30 21.10.14  09:30 22.10.14  09:30 28.10.14  09:30 29.10.14  09:30 18.11.14  09:30 19.10.14  09:30 20.11.14  09:30 25.11.14  09:30 26.11.14  09:30     

Raum 169

 

2 KLs 3/13

 

Verfahren gegen den Angeklagten S. wegen Bestechung gegen Geldauflage eingestellt

 

In dem Verfahren um die unerlaubte Ablagerung von Abfällen auf der Deponie Freyburg-Zeuchfeld u.a. ist das Verfahren gegen den Angeklagten S. mit der Auflage einer Zahlung von 250.000,00 Euro eingestellt worden. Der Betrag ist teils an die Landeskasse, teils an wohltätige Einrichtungen zu zahlen.

 

Diese Entscheidung ist auf § 153a StPO gestützt. Danach kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig einstellen und dem Angeklagten Auflagen erteilen, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Nach Erfüllung der Auflagen wird das Verfahren dann endgültig eingestellt.

 

Das Verfahren gegen den Angeklagten B. wird fortgesetzt, für die nächsten Verhandlungstage bis zum 20.11.2014 sind Zeugen geladen.

 

 

Zur Erinnerung (aus der PM vom 01.09.2014):

 

 

 

Der Angeklagte B. ist im Mai 1955 geboren, der Angeklagte S. im April 1953.

Dem B. wird Bestechlichkeit, dem S. Bestechung zur Last gelegt, jeweils in einem besonders schweren Fall.

Der B. soll im Zeitraum 2007/2008 Vorstand eines Abfall-Zweckverbandes und Geschäftsführer der die Mülldeponie Freyburg-Zeuchfeld betreibenden GmbH gewesen sein, der S. soll über gesellschaftsrechtliche Stellungen Verantwortlicher mehrerer Abfallentsorgungsbetriebe gewesen sein.

Die beiden Angeklagten sollen im Jahre 2007 überein gekommen sein, auf der genannten Mülldeponie nicht genehmigungsfähige - teilweise aus Italien stammende - Siedlungsabfälle abzulagern. Dabei sollte den Ermittlungen zufolge der B. dafür sorgen, dass die Lieferungen mit nicht genehmigungsfähigem Abfall auf der Deponie "durchgewunken" werden, gleichzeitig sollten die Unternehmen des S. eine bevorzugte Behandlung hinsichtlich des Preises erhalten. Als Gegenleistung seien dem B. mindestens 200.000,00 Euro versprochen worden.

Auf der Grundlage dieser Absprache sollen insgesamt mehr als 100.000 Tonnen nicht genehmigungsfähiger Abfälle in den Deponiekörper der Deponie Freyburg-Zeuchfeld eingebracht worden sein. Die Abfälle sollen teilweise von den Abfallentsorgungsunternehmen zu einem Preis von 70,00 Euro je Tonne übernommen und zu einem Preis von 8,00 Euro je Tonne auf der Deponie entsorgt worden sein. Die Gegenleistung in Höhe von 200.000,00 Euro sei dem B., getarnt als Zahlung für die Erstellung von Marktstudien, auf Geschäftskonten überwiesen worden.

 

 

 

Dem B werden darüber hinaus unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen sowie unerlaubtes Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage zu Last gelegt. Er  soll zwischen 2006 und 2008 als verantwortlicher Geschäftsführer der die Müll­deponie Freyburg-Zeuchfeld betreibenden GmbH ca. 360.000 Tonnen falsch deklarierten Hausmülls entgegen genommen haben, der nicht auf der Deponie hätte eingelagert werden dürfen. Die unerlaubte Einlagerung organischer Abfälle in erheblichem Umfange habe die Gefahr einer erhöhten Ausgasung von Methan und damit eine Gefährdung von Grundwasser und Boden mit sich gebracht.

 

Die Angeklagten haben sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen.

Es drohen Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr.    

 

 

 

 

 

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