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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau für Dezember

27.11.2014, Halle (Saale) – 32

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit01.12.14  08:30 04.12.14  08:30 11.12.14  08:30 29.12.14  09:00 09.01.15  09:30 15.01.15  08:30 22.01.15  08:30      

Raum 141

 

1 Ks 11/14

 

Dem im Januar 1985 geborenen Angeklagten werden versuchter Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung in 3 Fällen zur Last gelegt, ferner verschiedene Verstöße gegen das Waffengesetz.

Er soll am 01.03.2013 in einer Diskothek einen anderen Gast geschlagen haben.

Am 16.03.2014 soll er auf einen Bolzplatz in Halle am Rande eines Fußballspiels zwischen zwei Freizeitsportmannschaften einen der Spieler mit einem Schlagring geschlagen und ihm so eine lebensgefährliche Schädelbasisfraktur mit Hirnblutung zugefügt haben. Hintergrund der Tat soll gewesen sein, dass der spätere Geschädigte im Rahmen des Spiels einen Gegenspieler verletzt habe, woraufhin dieser telefonisch den Angeklagten, der derselben Rockergruppierung angehört wie der verletzte Spieler, herbeigerufen habe.

Am 06.05.2014 soll der Angeklagte in Halle versucht haben, ein Mitglied einer gegnerischen Rockergruppierung durch fünf Schüsse aus einer Pistole zu töten. Der Geschädigte soll sich mit einer Steckschussverletzung im Rücken aus eigener Kraft in die Notaufnahme des Krankenhauses Bergmannstrost begeben haben, wo er dann operiert worden sei.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit01.12.14  09:30 03.12.14  09:30 09.12.14  09:30      

Raum 169

 

2 KLs 9/14

 

Der am 05.12.1975 geborenen Angeklagten wird schwere Untreue in 77 Fällen zur Last gelegt.

 

 

 

 

 

 

Sie soll in den Jahren 2009 bis 2011 in Dessau als angestellte Bilanzbuchhalterin von den Konten des Unternehmens insgesamt mehr als 440.000,00 Euro auf eigene Konten überwiesen haben.

Die Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass sie die Überweisungen deshalb getätigt habe, weil sie die spätere Insolvenz des Unternehmens vorhergesehen habe und die Gelder im Interesse der geschädigten Anleger habe sichern wollen. Die Überweisungen seien auf Treuhandkonten erfolgt. Der Anklage zufolge finden sich jedoch keine objektiven Anhaltspunkte dafür, dass Gelder an angebliche Treuhänder überwiesen worden seien. Stattdessen sieht die Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte dafür, dass die Gelder vollständig zur Finanzierung privater Ausgaben der Angeklagten und ihres damaligen Lebensgefährten verwandt worden seien.

Im Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 15 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit02.12.14  09:30 05.12.14  09:30 09.12.14  09:30 10.12.14  09:30      

Raum 187

 

3 KLs 16/14

 

Dem Juli 1986 geborenen Angeklagten werden räuberischer Angriff auf eine Kraftfahrerin sowie Vergewaltigung zur Last gelegt.

Er soll am Morgen des 13.07.2014 in Halle die Beifahrertür eines an einer Ampel verkehrsbedingt haltenden PKW geöffnet und sich auf den Beifahrersitz gesetzt haben. Von dort aus soll er die Fahrerin durch Drohungen mit einem Klappmesser gezwungen haben, mit ihm in Richtung Dessau zu fahren, wo er sich auf einen Waldweg an ihr vergangen haben soll. Nachdem er sich nach Halle hatte zurückfahren lassen, soll er der Geschädigten noch 20,00 Euro weggenommen haben.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe eingeräumt.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit02.12.14  08:30 05.12.14  08:30 08.12.14  08:30 10.12.14  08:30      

Raum 141

 

1 Ks 10/14

 

Der im März 1963 geborenen Angeklagten wird Totschlag zur Last gelegt.

Sie soll im Juni 2014 in ihrer Wohnung in Halle in Tötungsabsicht zweimal auf einen guten Bekannten eingestochen haben, der sich besuchsweise bei ihr aufgehalten habe. Der Geschädigte soll an einer Einblutung in den Herzbeutel verstorben sein.

Die Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tötung nicht bestritten. Sie hat sich dahingehend eingelassen, dass man gemeinsam seit dem späten Vormittag dem Alkohol zugesprochen habe und es dann am späten Abend zu einer Auseinandersetzung gekommen sei, in deren Verlauf der Geschädigte sie mehrfach ins Gesicht geschlagen habe. Sie habe sich daraufhin mit einem Küchenmesser zur Wehr gesetzt.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren.     

  

 

 

Tag         Uhrzeit03.12.14  10:00 10.12.14  10:00 17.12.14  10:00 19.12.14  10:00 22.12.14  10:00      

Raum 155

 

10a KLs 13/14

 

Dem im Juni 1940 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in 4 Fällen zur Last gelegt.

Er soll sich zwischen 2002 und 2003 in Querfurt an der im August 1992 Stieftochter seines Sohnes vergangen haben, wenn diese sich in den Ferien bei ihm aufhielt.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.     

 

 

Tag         Uhrzeit05.12.14  08:30 17.12.14  09:00 22.12.14  12:00 12.01.15  08:30 19.01.15  09:00      

Raum 96

 

6 KLs 11/14

 

Dem im Juli 1993 geborenen Angeklagten werden Diebstahl oder Hehlerei, Urkundenfälschung in 2 Fällen sowie mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie das Waffengesetz zur Last gelegt.

Er soll zwischen Februar und Juni 2014 in Bad Dürrenberg in zwei Fällen Kraftfahrzeuge entweder selbst gestohlen oder von einem Dieb in Kenntnis des Diebstahls erworben haben und dann mit neuen, anderweitig gestohlenen Kennzeichen versehen haben. Ferner soll er mehrfach in Besitz von unerlaubten Betäubungsmitteln, insbesondere Cannabis und Amphetaminen, gewesen sein, um mit diesen Betäubungsmitteln Handel zu treiben. Außerdem wurden bei ihm zwei Schreckschusspistolen sowie Munition gefunden, ferner Elektroschocker und ein Teleskopschlagstock

Der Angeklagte hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens angegeben, die bei ihm aufgefundenen Betäubungsmittel habe er zum Eigenkonsum besessen. Zu den übrigen Tatvorwürfen hatte sich nicht eingelassen.

Da der Angeklagte zur Tatzeit noch Heranwachsender war, kommen Sanktionen nach dem Jugendgerichtsgesetz in Betracht, bis hin zu einer Jugendstrafe von max. 10 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit08.12.14  09:00 19.12.14  09:00      

Raum 96

 

13 KLs 14/14

 

Dem im Februar 1991 geborenen Angeklagten wird versuchte Erpressung zur Last gelegt.

Er soll im November/Dezember 2013 in der Jugendanstalt in Raßnitz versucht haben, einen Mitgefangenen durch Drohungen, er werde dessen Mutter Gewalt antun, zur Überweisung von 200,00 Euro zu bewegen. Der Mitgefangene sei der Forderung aber nicht nachgekommen, sondern habe den Vorfall den Verantwortlichen der Jugendanstalt Raßnitz gemeldet.

Der Angeklagte hat die Tat bestritten. Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit10.12.14  09:00 11.12.14  09:00 22.12.14  09:00      

Raum 96

 

13 KLs 18/14

 

Dem im April 1990 geborenen Angeklagten werden 2 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt, ferner gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung.

Im Dezember 2013 soll er 10 g Metamphetamin (Crystal) zu einem Preis von 540 ? erworben haben, um dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Im Januar 2014 soll er in Merseburg einen PKW Opel geführt haben, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen. Als er im Rahmen einer Polizeikontrolle angehalten wurde, soll er versucht haben, sich dieser durch Flucht zu entziehen. Dabei soll er ein Polizeifahrzeug gerammt haben und dann frontal auf einen Polizeibeamten zugefahren sein, welcher nur im letzten Moment habe ausweichen können und noch von dem Außenspiegel des Fahrzeugs erfasst worden sei, was bei ihm zu einem Hämatom am Ellenbogen geführt habe.

Bei seiner vorläufigen Festnahme am 05.01.2014 habe der Angeklagte wiederum Metamphetamin mit sich geführt, um dieses Gewinn bringend zu veräußern.

Der Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.     

 

 

Tag         Uhrzeit15.12.14  09:30 16.12.14  08:30 18.12.14  08:30 19.12.14  09:30      

Raum 141

 

1 Ks 9/14

 

Dem im August 1986 geborenen Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung, Körperverletzung sowie versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll am 20.07.2014 in Halle zunächst als Fahrer eines Pkw unter einem anderen PKW hergefahren sein. Die Beifahrerin des vorausfahrenden Pkw soll ihn lautstark aufgefordert haben, sein Fernlicht auszuschalten. Als beide Fahrzeuge danach zum Halten gekommen sein, sei er ausgestiegen und habe durch die geöffnete Scheibe der Fahrertür dem Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs, dem H., Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Als er dann davon gefahren sei, habe der H. zunächst seine Beifahrerin und weitere Mitfahrer aussteigen lassen und dann die Verfolgung des Angeklagten aufgenommen. Während seine Beifahrerin und die übrigen Mitfahrer auf ihn gewartet hätten, sei der Angeklagte zu Fuß zurückgekommen und habe die Beifahrerin sowie eine weitere Mitfahrerin zu Boden gestoßen. Als dann der H. wieder dazugekommen sei, sei dieser zunächst auf den Angeklagten losgegangen und habe einen Axtstiel in Richtung des Angeklagten geworfen, ohne diesen zu treffen. Der Angeklagte habe daraufhin erneut Pfefferspray in Richtung des H. gesprüht und dann mit einem Filetiermesser auf den H. eingestochen und diesen in Brust und Bauch lebensgefährlich verletzt.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe nicht in Abrede gestellt, sich aber dahingehend eingelassen, er habe aus Panik vor der Übermacht der Insassen des anderen Fahrzeugs gehandelt.

Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit18.12.14  11:00 29.12.14  09:00 13.01.15  09:00 22.01.15  09:00      

Raum 96

 

13 KLs 20/14

 

Der Angeklagte M.S. ist im Juli 1986 geboren, der Angeklagte C.S. im Dezember 1980. Die beiden sind Brüder.

Ihnen werden 146 bzw. 152 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Sie sollen zwischen April 2009 und September 2013 in Seegebiet Mansfelder Land und anderen Orten unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt haben. Dazu sollen sie unterschiedliche Betäubungsmittel wie Cannabis, Amphetamin, Metamphetamin und Kokain erworben und, soweit diese nicht zum Eigenkonsum benötigt wurden, gewinnbringend weiterveräußert haben, auch um ihren eigenen Drogenkonsum zu finanzieren.

Die Angeklagten haben sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.

Die Staatsanwaltschaft hat zahlreiche Zeugen benannt, die im Ermittlungsverfahren angegeben haben, regelmäßig von den Angeklagten Betäubungsmittel  erworben zu haben.

Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit18.12.14  08:30 08.01.15  09:00 26.01.15  09:00 26.01.15  09:00 02.02.15  09:00 12.02.15  09:00      

Raum 141

 

1 Ks 2/14

 

Dem im März 1980 geborenen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung eines Schutzbefohlenen zu Last gelegt.

Er soll im Juni 2014 in Halle seinem im Februar dieses Jahres geborenen Sohn entweder einen harten Gegenstand auf den Kopf geschlagen oder ihn massiv geschüttelt haben, wobei der Kopf des Kindes an einem harten Gegenstand angeschlagen sei.

Der Angeklagte sei zum fraglichen Zeitpunkt allein mit dem Säugling in der Wohnung gewesen und habe seine Lebensgefährtin telefonisch zurückgerufen, weil ihm das Kind vom Sofa gefallen sei. Nachdem die rechtsmedizinische Untersuchung ergeben hatte, dass die Verletzungen des Kindes mit einem solchen Unfallhergang nicht erklärbar seien, hat der Angeklagte sich dahingehend eingelassen, er habe auf dem Sofa sitzend das Kind mehrfach in die Höhe geworfen und jeweils wieder aufgefangen, einmal sei es ihm jedoch nicht geglückt und das Kind sei auf die Sofalehne gefallen. Der Anklage zufolge sind die Verletzungen aber auch durch diese Schilderung nicht zu erklären.

Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.     

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