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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Revision im OB-Prozess / Weitere Termine im Misshandlungsverfahren

13.02.2015, Halle (Saale) – 4

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

 

 

2 Kls 3/14

 

Im Verfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle hat die Staatsanwaltschaft am heutigen Tage gegen das am 09.02.2015 verkündete Urteil Revision eingelegt.

 

Die Wirtschaftsstrafkammer hat nun 11 Wochen Zeit, gerechnet ab Urteilsverkündung, um das Urteil schriflich zu begründen.

Danach hat die Staatsanwaltschaft Gelegenheit, die Revision zu begründen.

 

Die Akten werden dann dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden. Zuständig dürfte der IV. Strafsenat in Karlsruhe sein.

 

 

 

Tag         Uhrzeit18.12.14  08:30 08.01.15  09:00 26.01.15  09:00 02.02.15  09:00 12.02.15  09:00 24.02.15  10:30 09.03.15  08:30 27.03.15  09:30     

Raum 141

 

1 Ks 2/14

 

In dem Verfahren um die Misshandlung eines Säuglings hat das Gericht weitere Termine anberaumt, wie aus der nebenstehenden Übersicht erkennbar ist.

Bislang sind zu diesen Terminen keine Zeugen geladen. Es steht jedoch noch die Erstattung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens aus.

 

Zur Erinnerung (aus der PM vom 27.11.2014):

 

Dem im März 1980 geborenen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung eines Schutzbefohlenen zu Last gelegt.

 

 

 

 

 

Er soll im Juni 2014 in Halle seinem im Februar dieses Jahres geborenen Sohn entweder einen harten Gegenstand auf den Kopf geschlagen oder ihn massiv geschüttelt haben, wobei der Kopf des Kindes an einem harten Gegenstand angeschlagen sei.

Der Angeklagte sei zum fraglichen Zeitpunkt allein mit dem Säugling in der Wohnung gewesen und habe seine Lebensgefährtin telefonisch zurückgerufen, weil ihm das Kind vom Sofa gefallen sei. Nachdem die rechtsmedizinische Untersuchung ergeben hatte, dass die Verletzungen des Kindes mit einem solchen Unfallhergang nicht erklärbar seien, hat der Angeklagte sich dahingehend eingelassen, er habe auf dem Sofa sitzend das Kind mehrfach in die Höhe geworfen und jeweils wieder aufgefangen, einmal sei es ihm jedoch nicht geglückt und das Kind sei auf die Sofalehne gefallen. Der Anklage zufolge sind die Verletzungen aber auch durch diese Schilderung nicht zu erklären.

Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.    

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