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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau März

25.02.2015, Halle (Saale) – 6

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit02.03.15  13:00 09.03.15  09:00 13.03.15  09:00 27.03.15  09:00      

Raum 96

 

13 KLs 24/14

 

Dem im Januar 1984 geborenen Angeklagten werden Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, versuchter Diebstahl sowie Sachbeschädigung zur Last gelegt. Er soll im September 2012 auf dem Bahnhof in Großkugel eine von ihm selbst hergestellte Rohrbombe in einen Fahrkartenautomaten gesteckt und gezündet haben, um an das im Inneren befindliche Bargeld zu gelangen.

Aufgrund eines Versehens soll die Bombe aber zu früh gezündet und den Angeklagten schwer verletzt haben. Am Bahnhof sei ein Sachschaden in Höhe von rund 11.000 ? entstanden.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er am Tatort gewesen sei, sich aber nach der Explosion an nichts mehr erinnern könne.

Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.     

 

 

Tag         Uhrzeit02.03.15  09:30 05.03.15  09:00 10.03.15  09:00      

Raum 141

 

1 Ks 14/14

 

Dem im Dezember 1971 geborenen Angeklagten werden mit der Anklageschrift gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

 

 

 

 

 

Er soll im August 2013 als Fahrer eines Transporters auf einer Landstraße im Burgenlandkreis plötzlich abrupt gebremst haben, um einen Auffahrunfall und den Sturz des Fahrers eines hinter ihm fahrenden Motorrads herbeizuführen. Tatsächlich sei der mit unzureichendem Sicherheitsabstand hinter dem Transporter fahrende Motorradfahrer auf den Transporter aufgefahren und gestürzt, wobei er sich ein Schädelhirntrauma sowie Abschürfungen und Prellungen zugezogen habe .Das Motorrad sei beschädigt worden. Im Anschluss daran sei der Angeklagte dann auf einen Unfallzeugen zugefahren, so dass dieser auf die Kühlerhaube des Transporters gefallen sei und sich erhebliche Verletzungen, darunter eine Lungenquetschung, zugezogen habe.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er in einer Notwehrsituation gehandelt habe.

Nachdem die Anklage ursprünglich zum Amtsgericht erhoben worden war, wird das Verfahren nunmehr von dem Schwurgericht des Landgerichts geführt, weil auch ein Tötungsvorsatz in Betracht kommt.

Auf der Grundlage der in der Anklageschrift genannten Tatbestände droht eine Freiheitstrafe nicht unter einem Jahr     

 

 

Tag         Uhrzeit03.03.15  09:00 10.03.15  09:00 17.03.15  09:00      

Raum 123

 

14 KLs 2/15

 

Der im April 1979 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 11 Fällen zur Last gelegt.

Sie soll in den Monaten Mai und Juni 2014 in Schkopau ihre im September 2002 geborene  Tochter bzw. ihren im April 2006 geborenen Sohn dazu veranlasst haben, Videoaufnahmen von sexuellen Handlungen zu fertigen, die die Angeklagte an sich selbst vorgenommen habe.

Die Angeklagte, die unter Betreuung steht, hat bislang von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheit Strafe bis zu 15 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit04.03.15  09:30 11.03.15  09:30 17.03.15  09:30 18.03.15  09:30 25.03.15  09:30 01.04.15  09:00 22.04.15  09:00 29.04.15  09:30 13.05.15  09:00        

Raum 96

 

13 KLs 19/13

 

Die Angeklagte H. ist im Juli 1975 geboren, der Angeklagte L. im Juli 1968.

Beiden Angeklagten wird Parteiverrat (§ 356 StGB), dem Angeklagten L. darüber hinaus Untreue in Tateinheit mit Betrug in 3 Fällen zur Last gelegt.

Die beiden Angeklagten sind als Rechtsanwälte in Halle tätig. Sie sollen im Jahre 2007 in einem Rechtsstreit zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft und einem ihrer Mitglieder die Eigentümergemeinschaft vertreten haben, gleichzeitig aber den gegnerischen Eigentümer in einem Rechtsstreit gegenüber dem Verkäufer der von ihm gehaltenen Wohnungen. Die beiden Angelegenheiten sollen inhaltlich in dem Sinne miteinander verbunden gewesen sein, dass es sich um "dieselbe Rechtssache" im Sinne  des § 356 StGB  gehandelt habe und es so dass es zu einem Interessenkonflikt gekommen sei.

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Der Angeklagte L. soll darüber hinaus als Alleingesellschafter und Geschäftsführer eines Immobilienverwaltungsunternehmens Rechtsschutzversicherungsverträge abgeschlossen zu haben und den Eigentümer der von ihm betreuten Immobilien überhöhte Versicherungsbeiträge in Rechnung gestellt  haben, wodurch es zu einem Schaden von rund 56.000,00 Euro gekommen sei.

Die Angeklagten haben die Vorwürfe teilweise in Abrede gestellt und sich im Übrigen nicht eingelassen.

Parteiverrat ist mit Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren bedroht, ein schwerer Fall des Betruges mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren. Im Falle der Mehrfachverurteilung wäre eine Gesamtstrafe zu bilden. Darüber hinaus kommt die Verhängung eines Berufsverbotes zwischen einem Jahr und fünf Jahren in Betracht.     

 

 

Tag         Uhrzeit05.03.15  09:30 09.03.15  09:30 12.03.15  09:30      

Raum 187

 

3 KLs 18/14

 

Dem im September 1985 geborenen Angeklagten werden zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Er soll im Februar 2013 von Sebnitz aus per Post Betäubungsmittel, nämlich rund 25 g Metamphetamin, an einer Empfängerin in Sangerhausen verschickt haben, nach dem diese ihm ebenfalls per Post den Kaufpreis i.H.v. 1.200,00 Euro übersandt haben soll. In seiner Wohnung soll er weitere 2,2 g Metamphetamin aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf bislang nicht eingelassen.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheit Strafe nicht unter einem Jahr.     

 

 

Tag         Uhrzeit06.03.15  09:00 12.03.15  09:00      

Raum 141

 

5 KLs 1/15

 

Dem im November 1988 geborenen Angeklagten werden 3 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Er soll im Juli und August 2014 bei einem Versandhandel in Österreich jeweils mehr als 100 Cannabispflanzen-Setzlinge bestellt haben, die er sich an seine Wohnanschrift in Halle habe liefern lassen. Bei der Durchsuchung der Wohnung im August 2014 sei festgestellt worden, dass diese zu einer Indoor-Plantage umgebaut worden sei und dort weitere Betäubungsmittel lagerten, nämlich knapp 6 kg Marihuana, rund 3 kg Haschisch, rund 70 g Kokain.

Der Angeklagte hat eingeräumt, Besitzer der Indoor-Plantage zu sein, im Übrigen hat er keine Angaben gemacht.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitstrafe nicht unter einem Jahr.     

 

 

Tag         Uhrzeit10.03.15  09:30 11.03.15  09:30 13.03.15  09:30 17.03.15  09:30 23.03.15  09:30 27.03.15  09:30      

Raum 187

 

4 KLs 1/15

 

Dem im Februar 1994 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll im März 2014 in Weißenfels gemeinsam mit teils unbekannt gebliebenen Mittätern einen Fahrradfahrer angehalten haben und ihn mit einem Hammer auf das Schulterblatt geschlagen und mit einem Messer ins Gesäß gestochen haben. Auf diese Weise sollen die Täter dessen Fahrrad im Wert von etwa 800,00 Euro erbeutet haben. Der Geschädigte soll Prellungen sowie eine offene Stichwunde davongetragen haben.

Der Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit16.03.15  08:30 19.03.15  08:30 30.03.15  08:30 01.04.15  08:30 09.04.15  08:30 13.04.15  08:30      

Raum 141

 

1 Ks 15/14

 

Dem im November 1989 geborenen Angeklagten werden versuchter Totschlag sowie Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

Er soll im März 2013 im südlichen Stadtgebiet von Halle mit einem PKW unterwegs gewesen sein, als er in einem neben ihm an einer Ampel wartenden PKW drei Mitglieder einer konkurrierenden Rockergruppierung gesehen habe. Daraufhin habe er kurzzeitig sein Fahrzeug verlassen und aus einer Kurzwaffe einen gezielten Schuss auf die Insassen des anderen PKW abgegeben, aber niemanden getroffen.

Im Juni 2013 sollen im Pkw des Angeklagten eine Selbstladepistole sowie Patronen gefunden worden sein, ohne dass der Angeklagte über die hierfür erforderliche Erlaubnis verfügt hätte.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit18.03.15  09:30 30.03.15  09:30 13.04.15  09:30 27.04.15  09:30 04.05.15  09:30      

Raum 187

 

3 Ks 1/14

 

Der im Mai 1974 geborene Angeklagte war mit Urteil des Landgerichts Halle vom 15.05.2013 wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Die Kammer hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Januar 2012 mit seinem Pkw auf der Bundesstraße 91 in Merseburg auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit einem entgegenkommenden Pkw kollidiert sei, wodurch sowohl der Angeklagte als auch die 3 Insassen des entgegenkommenden Fahrzeugs verletzt worden seien.

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 19.11.2013 aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, es sei nicht hinreichend aufgeklärt worden, ob der Angeklagten absichtlich oder versehentlich auf die Gegenfahrbahn geraten sei

(BGH, Beschl. v. 19.11.2013, 4 StR 352/13, abrufbar hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288 )

Die nunmehr zuständige Kammer wird die Beweisaufnahme wiederholen.     

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit20.03.15  09:00 24.03.15  09:00      

Raum 96

 

13 KLs 27/14

 

Der im Juli 1988 geborene Angeklagte war durch Urteil des Landgerichts Halle vom 13.01.2014 wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung zu einer Gesamtgeldstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt worden.

Die Kammer hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im April 2012 gemeinsam mit weiteren Bekannten in einer Wohnung in Weißenfels zunächst gemeinsam Bier getrunken habe. Als der Wohnungsinhaber abgelehnt habe, dem Angeklagten Geld für weiteres Bier zu geben, hätten der Angeklagten und seine Begleiter mit Fäusten und einem Schlagring auf den Wohnungsinhaber  und einen weiteren Besucher eingeschlagen und sie mit einer Schreckschusspistole bedroht.

Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 09.10.2014 die Verurteilung aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, die Beweiswürdigung sei lückenhaft, weil sich die Kammern nicht mit nahe liegenden alternativen Geschehensabläufen befasst habe. Es sei nicht hinreichend aufgeklärt, ob die exzessive Gewaltanwendung tatsächlich noch der Durchsetzung der zunächst erhobenen Geldforderung gedient habe, oder ob die Gewalttaten nicht vielmehr aus Verärgerung darüber begangen worden seien, dass der Wohnungsinhaber dem Verlangen nach Geld nicht nachgekommen sei - im letzten Falle seien sie nicht als Teil einer (versuchten) Erpressungshandlung zu werten

(vgl. BGH, Beschluss vom 09.10.2014, 4 StR 201/14, abrufbar hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288).

Die nunmehr zuständige Kammer wird die Beweisaufnahme wiederholen.     

 

 

Tag         Uhrzeit24.03.15  09:30 25.03.15  09:30 09.04.15  09:30 10.04.15  09:30 20.04.15  09:30 21.04.15  09:30      

Raum 187

 

4 KLs 1/14

 

Dem im Februar 1960 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in 5 Fällen zur Last gelegt.

Er soll sich in den Jahren 2003 bis 2009 in Halle wiederholt an einem im August 1996 geborenen Mädchen vergangen haben, zu dem er Kontakt hatte, weil er mit der Familie befreundet war.

Der Angeklagte hat die vorgeworfenen Handlungen bestritten.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren.     

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

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