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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Geiselnahmeprozess

09.03.2015, Halle (Saale) – 7

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit26.02.15  09:00 09.03.15  09:00 12.03.05  09:00 20.03.15  09:00 02.04.15  09:00      

Raum 155

 

10a KLs 10/14

 

Dem im Juli 1989 geborenen Angeklagten wird Geiselnahme zur Last gelegt.

 

Er soll zwischen dem 28.09. und dem 29.09.2011 in Halle an einer Entführung mitgewirkt haben. Dabei sollen der gesondert verfolgte S.A. und dessen Ehefrau eine Bekannte der Ehefrau unter einem Vorwand in einen Pkw gelockt und so in die Passendorfer Wiesen in Halle verbracht haben, wo sie die entführte Frau zur Rede gestellt haben sollen, weil diese angeblich die Ehefrau des S.A. bestohlen hätte. Der nunmehr Angeklagte und ein unbekannt gebliebener Mittäter sollen dort gewartet haben und dann gemeinsam mit den beiden Entführern auf die entführte Frau eingewirkt haben. Dabei sollen sie mit einer Schaufel und einer Spitzhacke in einem nahe gelegenen Maisfeld eine Grube ausgehoben haben, in die dann die Entführte - inzwischen gefesselt und geknebelt - gelegt und mit einem Messer bedroht worden sei. In der Folge sollen die Täter die Entführte noch eine Weile damit bedroht haben, sie umzubringen, wenn sie nicht über den Verbleib des angeblich gestohlenen Geldes Auskunft gebe. Nachdem die Entführte aber weiterhin beteuerte, kein Geld gestohlen zu haben, sollen die Täter von ihrem Opfer abgelassen haben und sie wieder zurück in die Stadt gefahren haben.

Der S.A. war wegen desselben Tatvorwurfs durch Urteil des LG Halle zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Er belastet den nunmehr Angeklagten als Mittäter -  dieser streitet eine Tatbeteiligung ab. Im Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Wegen dieses Tatvorwurfes war der Angeklagte nach 3-tätiger Beweisaufnahme durch Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Halle im Juli 2013 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten verurteilt worden. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben, weil die Kammer während einer in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführten Zeugenvernehmung auch Fotos in Augenschein genommen wurden, was nicht in Abwesenheit des Angeklagten hätte geschehen dürfen (4 StR 529/13).

Nunmehr ist die Beweisaufnahme vollständig zu wiederholen.     

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