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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weitere Termine im März / Freispruch im Geldautomatenprozess rechtskräftig

13.03.2015, Halle (Saale) – 8

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit17.03.15  09:00 24.03.15  09:00 31.03.15  09:00    

Raum 141

 

5 KLs 8/13

 

Dem im Juli 1973 geborenen Angeklagten werden 5 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

 

Er soll zwischen April und Juli 2012 in Halle und anderen Orten Kokain aus Holland in die Schweiz transportiert haben, wo die Drogen gewinnbringend veräußert werden sollten.

 

Am 29.06.2012 sollte er erneut einem Kurier den Auftrag erteilt haben, Betäubungsmittel in den Niederlanden in Empfang zu nehmen und in die Schweiz zu transportieren. Der Kurier wurde am 01.07.2012 in Frankreich festgenommen.

 

Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

 

Das Verfahren war bereits im Mai 2013 begonnen worden, dann aber nach einigen Verhandlungstagen ausgesetzt worden, um noch Telefonüberwachungsprotokolle sowie Unterlagen der französischen Ermittlungsbehörden auszuwerten.     

 

 

Tag         Uhrzeit23.03.15  08:30 26.03.15  08:30      

Raum 141

 

5 KLs 22/14

 

Dem im August 1988 geborenen Angeklagten werden 207 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Er soll zwischen Oktober 2012 und Februar 2014 in Stedten regelmäßig Betäubungsmittel an seine damalige Freundin sowie deren Freundin abgegeben haben. Ferner soll er mit sog. Crystal gehandelt haben.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe teilweise bestritten und sich im Übrigen nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit26.03.15  09:00 16.04.15  09:00 21.04.15  09:00 23.04.15  09:00 30.04.15  09:00 04.05.15  09:00 05.05.15  09:00      

Raum 123

 

14 KLs 3/15

 

Der Angeklagte J.T. ist am 28.03.1996 geboren, der Angeklagten M.T. am 28.03.1991.

Den beiden wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Sie sollen am frühen Morgen des 07.12.2014 in Halle einem Bekannten vor dessen Wohnhaus aufgelauert. Als der Mann dann erschien, sollen sie ihm dann mit einem Küchenmesser zwei Stiche in den Brust-/Bauchbereich zugefügt haben und ihn dann noch mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, bis die Lebensgefährtin des Geschädigten die Haustür öffnete und der Geschädigte sich ins Haus flüchteten konnte.

Hintergrund der Tat soll eine Auseinandersetzung am Vorabend (06.12.) gewesen sein, in deren Verlauf der später Geschädigte im Laufe einer Familienfeier dem Vater der Angeklagten mit einem Messer in den rechten Oberschenkel gestochen haben soll. Hierüber soll die Mutter der Angeklagten die bei der Feier nicht anwesenden Söhne telefonisch informiert haben, woraufhin die Angeklagten ihren Vater zunächst im Krankenhaus besucht haben und dann den Entschluss zu der angeklagten Tat gefasst haben sollen.

 

Die Angeklagten haben die Vorwürfe teilweise eingeräumt, bestreiten aber, dass sie den Geschädigten hätten töten wollen.

 

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren und 9 Monaten.     

Freispruch vom Vorwurf der Sprenung eines Geldautomaten ist rechtskräftig.

 

Das Urteil des Landgerichts Halle, mit dem der Angeklagte vom Vorwurf, den Geldautomaten einer Sparkasse in die Luft gesprengt zu haben, freigesprochen wurde, ist rechtskräftig.

 

Mit Urteil vom 21.01.2014 hatte die 3. Strafkammer des Landgerichts Halle nach umfangreicher Beweisaufnahme den im April 1982 geborenen Angeklagten S.F. vom Vorwurf des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit schwerem Diebstahl freigesprochen (Az.: 3 KLs 14/12).

 

Dem Angeklagten war zur Last gelegt worden, gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter in der Nacht zum 18.06.2009 in den Geldautomaten der Sparkassenfiliale in Großkugel ein brennbares Gasgemisch eingeleitet zu haben. Auf diese Weise habe er sich durch Zündung dieses Gemisches Zugriff auf die im Inneren des Geldautomaten befindlichen Geldkassetten verschafft und so rund 165.000,00 Euro erbeutet. Die Ermittlungen waren durch anonyme Hinweise auf den Angeklagten gelenkt worden, bei Durchsuchungen fanden sich dann Hinweise auf dessen Täterschaft.

 

Die Kammer hatte nach Prozessauftakt im August 2013 und insgesamt 14 Verhandlungstagen den Tatvorwurf nicht als erwiesen angesehen. Die gegen das freisprechende Urteil gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 26.02.2015 als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

 

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