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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminsvorschau April 2015

30.03.2015, Halle (Saale) – 9

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit07.04.15  09:00 10.04.15  09:00 14.04.15  09:00 20.04.15  09:00 28.04.15  09:00        

Raum 141

 

1 Ks 1/15 Sicherungsverfahren

 

Dem im Januar 1986 geborenen Beschuldigten wird im Sicherungsverfahren versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll im November 2014 in Teutschenthal einen Nachbarn mit einem Dolch verletzt haben, weil er sich infolge eines krankheitsbedingt wahnhaften Erlebens von diesem ausspioniert und bedroht gefühlt habe.

Der Beschuldigte hat die Tatbegehung bestritten.

Da der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll, kommt statt einer Strafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Ein derartiges Verfahren wird als Sicherungsverfahren bezeichnet (§§ 413 ff StPO).     

 

 

Tag         Uhrzeit13.04.15  13:00 30.04.15  09:00 04.05.15  13:00 12.05.15  09:30 13.05.15  09:00 28.05.15  09:30 01.06.15  13:00 05.06.15  09:00 11.06.15  09:30 18.06.15  09:30 20.07.15  09:30 10.08.15  13:00 11.08.15  09:30 12.08.15  09:30 25.08.15  09:30      

Raum 169

 

2 KLs 15/12

 

Dem im Dezember 1950 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen in Tateinheit mit Bestechlichkeit sowie Steuerhinterziehung in sieben Fällen zur Last gelegt.

Der Angeklagte war zwischen 1999 und 2009 angestellter Vertriebsleiter einer in Westsachsen ansässigen Gesellschaft, deren Geschäftsgegenstand die Entsorgung und Verwertung von Abfällen war. Außerdem war er selbst Inhaber von zwei Unternehmen, die Umweltdienstleistungen und Umweltberatungsleistungen zum Gegenstand hatten.

In dieser Eigenschaft soll er Kontakt zu dem zwischenzeitlich verstorbenen A.B. gehabt haben, der Inhaber und/oder Geschäftsführer mehrerer Firmen gewesen sei, die im Bereich der Abfallentsorgung und -behandlung tätig waren.

 

 

 

 

 

Vor dem Hintergrund des sich ab 2006 abzeichnenden Müllnotstandes in Italien sollen der Angeklagte und der A.B. übereingekommen sein, italienische Siedlungsabfälle in den Unternehmen des A.B. lediglich mechanisch (nicht aber, wie mit den Abfalllieferanten vereinbart, biologisch) zu behandeln und sie dann fälschlich als "abgelagerte Mineralien" zu deklarieren. Von den in den Jahren 2007 bis 2010 eingeführten und  auf diese Weise behandelten rund 100.000 Tonnen Siedlungsabfällen sollen dann rund 30.000 Tonnen in Absprache mit dem Geschäftsführer der Betreibergesellschaft einer Mülldeponie in Freyburg in diese Deponie eingebracht worden sein, obwohl die Deponie zur Ablagerung von Siedlungsabfällen weder geeignet noch zugelassen war. Durch die Einbringung organischen Abfalls in die hierfür technisch nicht vorgesehene Deponie sollen Gefahren für die Umwelt, insbesondere für das Grundwasser begründet worden sein.

Dafür, dass der Angeklagte die entsprechenden Aufträge an die Unternehmen des A.B. erteilte, soll er von diesem Zahlungen in Höhe von mindestens 100.000,00 Euro erhalten haben.

Zudem soll der Angeklagte in den Jahren 2005 bis 2008 durch Nicht- oder Falschangaben, teils unter Berufung auf Scheinrechnungen, gegenüber den Finanzämtern (Einkommens-, Gewerbe- und Umsatz-) Steuern in Höhe von rund 498.000,00 Euro entzogen haben.

Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe. Die in der Anklageschrift enthaltene Liste der Beweismittel (Zeugen, Unterlagen usw..) umfasst 35 Seiten.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit13.04.15  09:00 15.04.15  09:00      

Raum 96

 

13 KLs 28/14

 

Der Angeklagte T. ist im August 1992 geboren, der Angeklagte S. im August 1991.

Den beiden wird schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.

Sie sollen am frühen Morgen des 22.07.2014 gemeinsam mit einem weiteren Mittäter an einem Überfall auf eine Tankstelle in Weißenfels beteiligt gewesen sein, in dessen Verlauf die dort tätige Angestellte durch Bedrohung mit einer Schreckschusspistole gezwungen worden sei, ihnen aus der Kasse 110,00 Euro zu übergeben

Die beiden Angeklagten bestreiten die Tat. Sie werden durch den dritten Mann belastet, der angegeben hat, er selbst habe den eigentlichen Überfall begangen, während S. und T. ihn zur Tankstelle gefahren hätten, wo T. ihm die Waffe überlassen habe.

Im Falle der Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, sofern das Gericht nicht (insbesondere im Hinblick auf den geringen Wert der Beute) von einem minder schweren Fall ausgeht - dann wäre die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe.     

      

 

 

Tag         Uhrzeit15.04.15  09:30 29.04.15  09:30 11.05.15  09:30 12.05.15  09:30      

Raum 187

 

3 KLs 25/13

 

Dem im Oktober 1969 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen zur Last gelegt.

Er soll sich Ende 2007 in Bad Dürrenberg im Kinderzimmer des Familien-Eigenheims an seiner im Januar 1995 geborenen Tochter vergangen haben. Die Tochter hat im April 2012 Strafanzeige erstattet.

Der Angeklagte hat den Vorwurf in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung droht einer Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren     

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit16.04.15  09:00 23.04.15  09:00      

Raum 187

 

3 KLs 24/14

 

Dem im Juli 1983 geborenen Angeklagten wird räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Last gelegt.

Er soll am frühen Morgen des 07.03.2014 in Oberröblingen gemeinsam mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter mit einem Werkzeug die Tür zu einem Haushaltswarengeschäft  aufgehebelt und sich so Zutritt zu dem Laden verschafft haben. Dort sollen die Täter Zigaretten und Rubbellose im Wert von insgesamt rund 500,00 Euro eingesteckt haben. Als sie das Ladenlokal verlassen wollten, seien zwei Männer aus der Nachbarschaft vor dem Laden erschienen und hätten ihnen die Flucht verwehrt, woraufhin der Angeklagte und sein Begleiter den beiden Männern Reizgas ins Gesicht gesprüht hätten und dann ungehindert geflohen seien.

Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.     

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit21.04.15  08:30 23.04.15  08:30 06.05.15  08:30 08.05.15  08:30 19.05.15  08:30      

Raum 141

 

1 Ks 2/15

 

Dem im Dezember 1988 geborenen Angeklagten werden versuchter Totschlag in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz sowie ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zur Last gelegt.

Der Angeklagte soll Mitglied der Rockergruppierung District 61 gewesen sein und am 08.06.2013 gegen 12:30 Uhr in der Innenstadt von Halle mit Tötungsabsicht auf zwei zu Fuß vor ihm flüchtende Mitglieder der Bandidos/Chicanos geschossen haben, ohne jemanden zu treffen.

In seiner Wohnung soll er ohne die erforderliche Erlaubnis eine Übungshandgranate der Bundeswehr sowie Gewehrmunition aufbewahrt haben.

Der Angeklagte hat sich auf Notwehr berufen.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren und 9 Monaten.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit22.04.15  09:00 06.05.15  09:00 07.05.15  09:00      

Raum 123

 

10a KLs 2/15

 

Dem im Juli 1974 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung zur Last gelegt.

Er soll sich im August 2014 an einer Frau vergangen haben, die sich nach einer Kontaktaufnahme über das Internet in seiner Wohnung aufhielt, um sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt zu erbringen. Der Angeklagte soll aber jede Bezahlung verweigert und sich gegen deren Willen an der Frau vergangen haben.

Nach der Einlassung des Angeklagten soll der sexuelle Kontakt einvernehmlich gewesen sein.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren. Im    

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit24.04.15  09:00 11.05.15  09:00 27.05.15  08:30 01.06.15  09:00 09.06.15  09:00      

Raum 96

 

13 KLs 7/15

 

Gegen den im September 1972 geborenen Angeklagten liegen sechs Anklageschriften vor, mit denen ihm eine Vielzahl von Betrugshandlungen zur Last gelegt wird.

Er soll zwischen April und Juli 2014 in Weißenfels über das Internet wiederholt Autozubehör, Auto- und Unterhaltungselektronik sowie einen Pkw gekauft im Gesamtwert von über 12.000,00 Euro haben, obwohl er, wie er gewusst habe, nicht über die finanziellen Mittel verfügt habe, die Waren zu bezahlen.

Die Kammer hat für die ersten beiden Verhandlungstage insgesamt 25 Zeugen geladen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit30.04.15  09:30 05.05.15  09:30 06.05.15  09:30 07.05.15  09:30 13.05.15  09:30      

Raum 187

 

3 KLs 3/15

 

Dem im Februar 1985 geborenen Angeklagten werden zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Er soll zwischen im September 2014 in seiner Wohnung in Halle verschiedene Betäubungsmittel (Haschisch, Marihuana, Exstasy, Amphetamin, Metamfetamin, Kokain (0,04 g)) aufbewahrt haben, um diese Gewinn bringend weiter zu verkaufen. Zur Absicherung seines Drogenhandels soll er einen Taschenlampen-Elektroschocker bereitgehalten haben.

Am 05.11.2014 soll in der Wohnung des Angeklagten eine Cannabisaufzuchtanlage mit drei etwa 80 cm hohen Hanfpflanzen sichergestellt worden sein, außerdem sollen erneut andere Betäubungsmittel aufgefunden worden sein, die der Angeklagte zum Zwecke des Weiterverkaufs besessen haben soll.

Der Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit30.04.15  09:00      

Raum 96

 

13 KLs 5/15

 

Dem im Oktober 1955 geborenen Angeklagten werden gefährliche Körperverletzung sowie Bedrohung und Sachbeschädigung zur Last gelegt.

Er soll im März 2014 in einem Mehrfamilienhaus in Halle seinem Nachbarn unvermittelt mehrfach ins Gesicht geschlagen haben und ihm, als er zu Boden stürzte, mehrfach ins Gesicht getreten haben, wodurch dieser eine Nasenbeinfraktur erlitten habe.

Im November 2014 soll er grundlos mit einem Hammer gegen die Tür der Nachbarwohnung geschlagen haben, wodurch die Tür beschädigt worden sei und die Nachbarn sich bedroht gefühlt hätten.

Für den unter Betreuung stehenden Angeklagten kommt neben oder statt einer Bestrafung auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.     

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