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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle

Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Prozessauftakte im Juni

26.05.2015, Halle (Saale) – 12

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit

05.06.15  09:00

08.06.15  09:00

12.06.15  09:00

15.06.15  09:00

22.06.15  09:00

     

Raum 96

 

 

13 KLs 23/14

 

Dem

am 23.06.1987 geborenen Angeklagten wird Herbeiführen einer

Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit schwerem Bandendiebstahl sowie

Sachbeschädigung zur Last gelegt.

 

Er

soll am 21.06.2013 zusammen mit mindestens drei unbekannt gebliebenen

Mittätern in den Vorraum der Sparkassenfiliale in Rothenschirmbach

eingedrungen sein. Dort sollen die Täter ein Sauerstoffgasgemisch in den dort

befindlichen Geldautomaten eingeleitet und dann gezündet haben. Durch die so

verursachte Explosion sei der Geldautomat zerstört worden. Die Täter sollen

rund 66.000,00 Euro Bargeld erbeutet haben, der Sachschaden belaufe sich auf

rund 170.000,00 Euro.

 

Der

Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit

09.06.15  09:00

10.06.15  09:00

12.06.15  09:00

     

Raum 187

 

 

4 KLs 9/14

 

Dem

im Juli 1980 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch von Kindern in

drei Fällen zur Last gelegt.

Er

soll sich an drei Wochenenden im November 2013 an seinen im Februar 2008

geborenen Zwillingssöhnen vergangen haben, als die Kinder, die bei der

getrennt vom Angeklagten lebenden Kindsmutter leben, bei dem Angeklagten in

dessen Wohnung in Lützen zu Besuch waren.

 

Der

Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit

10.06.15  09:00

17.06.15  09:00

24.06.15  09:00

15.07.15  09:00

06.08.15  09:00

26.08.15  09:00

     

Raum 96

 

 

13 KLs 3/15

 

Dem

im Januar 1974 geborenen Angeklagten werden fünf Verstöße gegen das

Betäubungsmittelgesetz sowie 5-fache Unterschlagung zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen Juli 2011 und April 2012 in Halle fünfmal jeweils 50 g Kokain

an einen Kunden verkauft haben.

Ferner

soll verschiedene Lkw-Ladungen unterschlagen und gewinnbringend auf eigene

Rechnung weiterverkauft haben. Dazu soll er die jeweiligen Lkw-Fahrer mit

fingierten SMS-Benachrichtigungen dazu gebracht haben, die Ladungen nicht an

die ursprünglich angegebenen Adressen zu liefern, sondern in Lagerhallen

abzuladen, die vom Angeklagten extra zu diesem Zwecke angemietet worden

seien. Auf diese Weise habe er sich etwa im Januar 2012 eine Lkw-Ladung

Kaffee (7.800 kg) an eine Lagerhalle in Reideburg liefern lassen, die er dann

- zusammen mit unbekannt gebliebenen Mittätern - unter einer fingierten

Firmenbezeichnung für rund 10.000,00 Euro weiterverkauft habe.

 

Der

Angeklagte hat die Tatvorwürfe bestritten und angegeben, er sei in den

Lagerhallen nur im Rahmen eines lose bestehenden Arbeitsverhältnisses tätig

geworden.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit

16.06.15  09:00

19.06.15  09:00

23.06.15  09:00

30.06.15  09:00

03.07.15  09:00

10.07.15  09:00

24.07.15  09:00

31.07.15  09:00

12.08.15  09:00

02.09.15  09:00

     

Raum 155

 

 

28 KLs 8/08

 

Dem

im August 1963 geborenen Angeklagten wird Betrug in 74 Fällen zur Last

gelegt.

 

In

11 Fällen soll er im Juni 2006 in Filialen eines Großhandels in Halle und

Braunschweig unter Verwendung einer Kundenkarte Einkäufe getätigt haben,

obwohl er gewusst habe, dass die zugrundeliegenden Konten keine ausreichende

Deckung aufwiesen und das von ihm geführte Unternehmen nicht zahlungsfähig

war.

 

Ferner

soll er in den Monaten April bis Juli 2008 in Halle und andernorts

Leasingverträge über insgesamt 5 Pkw abgeschlossen haben und dann, seiner

ursprünglichen Absicht folgend, die Leasingraten nicht bezahlt und die

Fahrzeuge anderweitig verkauft haben. Die Herausgabe der Fahrzeuge soll er

zum Teil dadurch ermöglicht haben, dass er durch Vorlage gefälschter

Bankbelege die Überweisung einer Anzahlung vorgetäuscht habe.

 

In

weiteren 55 Fällen soll der Angeklagte bei eBay Computerzubehör, insbesondere

ein Betriebssystem, zum Verkauf angeboten haben. Auch nach Eingang des

jeweiligen Kaufpreises von jeweils rund 60,00 Euro pro Stück soll der Angeklagte

die gekaufte Ware dann nicht versandt haben.

 

In

einem weiteren Fall soll der Angeklagte für die von ihm geführte Firma

Schuttentsorgungsleistungen in Auftrag gegeben und die Leistung entgegen

genommen haben, obwohl er gewusst habe, dass sein Unternehmen zur Begleichung

der Rechnung in Höhe von rund 7.000,00 Euro nicht in der Lage sein würde.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Er war nach

Anlageerhebung im Jahre 2007 zunächst nicht auffindbar und konnte erst im

Dezember 2014 in Kasachstan festgenommen werden. Er befindet sich derzeit in

Untersuchungshaft.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15  Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit

16.06.15  09:00

19.06.15  09:00

22.06.15  09:00

25.06.15  09:00

09.07.15  09:00

     

Raum 187

 

 

3 KLs 25/14

 

Der

Angeklagte H. ist im April 1985 geboren, der Angeklagte S. im November 1982,

der Angeklagte E. im April 1976.

Den

Angeklagten wird Einbruchsdiebstahl in sechs Fällen zur Last gelegt.

 

Sie

sollen am 25./26.10.2013 in Schochwitz und anderen Orten zunächst einen

Klein-Lkw aufgebrochen und entwendet haben und unter Einsatz dieses Fahrzeugs

dann weitere Diebstähle begangen haben. So sollen sie aus mehreren Fahrzeugen

verschiedene Werkzeuge wie Motorsensen und Heckenscheren entwendet haben,

ferner Gerüstmaterial und Werkzeugmaschinen außerdem Werkzeuge wie Akkuschrauber,

Handkreissäge und Messgeräte.

 

Die

Angeklagten haben die Vorwürfe in Abrede gestellt. Die Anklage stützt sich

vor allem auf die Daten, die sich aus der Auswertung des GPS-Gerätes ergeben

haben, mit welchem der zuerst entwendete Klein-Lkw ausgestattet war.

 

Den

Angeklagten H. und E. werden mit einer weiteren Anklage zwei weitere

Diebstähle zur Last gelegt, wobei es in einem Falle beim Versuch geblieben

sein soll. Sie sollen am 05./06.06.2013 in Eisleben die Holzschiebetür einer

Großgarage in Eisleben aufgehebelt und aus der Garage einen Pkw sowie ein

elektrisches Schweißgerät, eine Motorsense und diverses Werkzeug im Wert von

ca. 14.000,00 Euro entwendet haben.

Ferner

sollen sie versucht haben, nach Einschlagen der Beifahrerscheibe eines auf

dem Gelände geparkten Pkw das dort eingebaute Radiogerät zu entwenden, was

aber misslungen sei.

Im

Falle der Verurteilung drohen Freiheitsstrafen zwischen vier Monaten und 15

Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit

19.06.15  09:00

22.06.15  09:00

25.06.15  09:00

29.06.15  09:00

02.07.15  09:00

06.07.15  09:00

09.07.15  09:00

     

Raum 141

 

 

5 KLs 4/15

 

Gegen

den im November 1972 geborenen Angeklagten liegen 9 Anklageschriften vor. Ihm

werden Körperverletzung in 6 Fällen, Leistungserschleichung in 2 Fällen,

Diebstahl in 4 Fällen, Bedrohung bzw. Nötigung in 4 Fällen sowie Hausfriedensbruch

in 2 Fällen und ein Fall des Computerbetruges zur Last gelegt.

 

Zwischen

Juni und August 2013 soll der Angeklagte in Halle auf der Straße, in

Straßenbahnen oder Geschäften meist grundlos Passanten angegriffen und

geschlagen, gekniffen oder "in den Schwitzkasten genommen" haben.

Zweimal

soll er in Halle ohne Fahrausweis öffentliche Verkehrsmittel benutzt haben.

 

Aus

einem Bekleidungsgeschäft in Halle soll er einen Gürtel gestohlen haben, aus

einer Galerie in Halle ein Armbanduhr.

Ferner

soll er mehrfach in Geschäftslokalen die dortigen Mitarbeiter bedroht haben,

in einem Falle mit einer Pistolenattrappe. Wiederholt soll er sich trotz

Aufforderung geweigert haben, die Geschäftsräume zu verlassen.

 

Einmal

soll er unter Verwendung einer gestohlenen EC-Karte und der zugehörigen PIN

von einem Geldautomaten 1.000,00 Euro abgehoben haben.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit

23.06.15  09:00

24.06.15  09:00

01.07.15  09:00

02.07.15  09:00

     

Raum 187

 

 

3 KLs 22/14

 

Der

im Oktober 1991 geborenen Angeklagten wird besonders schwere Brandstiftung in

Tateinheit mit Sachbeschädigung zur Last gelegt.

 

Sie

soll im August 2014 die von ihr genutzte Wohnung in Braunsbedra in Brand

gesetzt haben, indem sie auf einer gepolsterten Sitzecke sowie im Flur

Brandbeschleuniger verteilt und diesen dann entzündet habe, um so die Versicherungssumme

für den Brandschaden und für zuvor aus der Wohnung entfernte Gegenstände zu

erhalten. In der Wohnung sollen sich zu diesem Zeitpunkt außer ihr auch ihre

drei Töchter (4 Jahre, 2 Jahre, 1 Jahr alt) 

aufgehalten haben.

Nachdem

sie das Feuer gelegt habe, habe sie die Polizei gerufen und einen Einbruch

mit anschließender Brandlegung gemeldet.

Der

Brand habe nach dem Übergreifen auf die Fensterrahmen von Nachbarn und der

Feuerwehr gelöscht werden können, für die in der Wohnung befindlichen Kinder

habe durch die bestehende Rauchgasintoxikation Lebensgefahr bestanden. Es sei

ein Schaden von über 4.000,00 Euro entstanden.

 

Die

Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren angegeben, Opfer eines Einbruchs

geworden zu sein.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.     

  

 

Tag         Uhrzeit

30.06.15  09:00

06.07.15  09:00

17.07.15  09:00

     

Raum 187

 

 

3 KLs 21/14

 

Dem

im Dezember 1984 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub zur Last gelegt.

 

Er

soll am 23.08.2013 in Halle einen unter Betreuung stehenden Mann, der sich

auf eine Internetkontaktanzeige hin gemeldet hatte, mit einem Messer bedroht

und ihn aufgefordert haben, sein Bargeld zu übergeben. Als der Mann sich geweigert

habe, habe der Angeklagte auf ihn eingeschlagen. Als der Geschädigte habe

fliehen wollen, habe der Angeklagte ihn am Rucksack festhalten wollen,

woraufhin der Geschädigte den Rucksack abgestreift habe und geflohen sei. Den

Rucksack mit zwei Mobilfunkgeräten nebst Zubehör, Bekleidung und Waschtasche

habe der Angeklagte behalten.

 

Im

Falle einer Verurteilung wegen schweren Raubes droht eine Freiheitsstrafe

nicht unter fünf Jahren. Sollte die Kammer die Tat als versuchte schwere

räuberische Erpressung werten, kann die Strafe auch darunter liegen.     

 

 

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