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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Prozessauftakte im Oktober

29.09.2015, Halle (Saale) – 20

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit18.09.15  08:30 21.09.15  08:30 22.09.15  08:30 28.09.15  08:30     

Raum 141

 

5 KLs 12/15

 

Dem im Juni 1991 geborenen Angeklagten werden räuberischer Diebstahl, schwerer räuberischer Diebstahl sowie weitere sechs Fälle des Diebstahls zur Last gelegt.

Er soll am 10.04.2015 in Halle aus dem Gemeinschaftsraum eines Studentenwohnheim zwei Oberhemden entwendet und dann einen Bewohner des Studentenwohnheims, der ihn am Verlassen des Raumes hindern wollte, so heftig weggestoßen haben, dass dieser gegen den Türrahmen gefallen sei und sich an der Schulter verletzt habe.

Am 29.04.2015 soll er in einem Supermarkt Tabak im Wert von 8,00 Euro in seiner Kleidung versteckt und dann den Supermarkt ohne zu bezahlen verlassen haben. Nach dem Verlassen der Kassenzone sei er von einem Ladendetektiv angesprochen worden, woraufhin er eine Machete gezogen und den Detektiv damit bedroht habe.

Ebenfalls im März und April 2015 soll er in verschiedenen Supermärkten Zigaretten, alkoholische Getränke  und sonstige Waren entwendet haben.

Der Angeklagte hat die erste Tat eingeräumt und sich im Übrigen nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.    

 

 

Tag         Uhrzeit05.10.15  08:30 08.10.15  08:30 09.10.15  08:30 13.10.15  08:30 16.10.15  08:30       

Raum 141

 

1 Ks 5/15

 

Dem im August 1983 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll am 07.06.2015 seiner im August 1984 geborenen früheren Lebensgefährtin vor deren Hauseingang in Höhnstedt aufgelauert haben und dann aus Verärgerung darüber, dass sie sich von ihm getrennt hatte, 17-mal mit einem Küchenmesser auf die Frau eingestochen haben.

Die Geschädigte habe trotz der erheblichen Verletzungen in ihre im 2. Obergeschoss liegende Wohnung fliehen können. Aufgrund von Verletzungen an Lunge, Niere und Leber habe akute Lebensgefahr bestanden, die Frau habe nur durch zwei Notoperationen gerettet werden können.

Der Angeklagte hat die Tat in wesentlichen Zügen eingeräumt, seine Schilderung  zu den Hintergründen und den Modalitäten der Tat weicht allerdings von der Schilderung der Geschädigten ab.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und neun Monaten.    

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit07.10.15  09:00 12.10.15  09:00 27.10.15  09:00 04.11.15  09:00 11.11.15  09:00 18.11.15  09:00 02.12.15  09:00 09.12.15  09:00 16.12.15  09:00 21.12.15  09:00 11.01.16  09:00 20.01.16  09:00 27.01.16  09:00     

Raum 96

 

13 KLs 4/15

 

Die Angeklagte K. ist im April 1954 geboren, der Angeklagte B. am 18.10.1950.

Den Angeklagten wird Subventionsbetrug in acht Fällen zur Last gelegt (§ 264 StGB).

Die Angeklagten waren Geschäftsführer und Inhaber mehrerer Unternehmen, die unter anderem in Dessau-Roßlau Aus- und Weiterbildungsleistungen für Erwachsene anboten.

Zwischen Juni 2005 und November 2008 sollen sie im Zusammenwirken mit Mitarbeitern der IHK Bildungszentrum GmbH Halle-Dessau durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zu Unrecht Fördergelder in Höhe von knapp 2 Millionen Euro erhalten haben, von denen sie etwa die Hälfte an andere Unternehmen weitergereicht haben sollen. Dazu sollen die Angeklagten jeweils gegenüber dem Landesverwaltungsamt vorgetäuscht haben, Erwachsenenbildungsmaßnahmen durchführen zu wollen bzw. durchgeführt zu haben. Zum Nachweis der Durchführung der Maßnahmen, die es tatsächlich nicht gegeben habe, sollen die Angeklagten sowie die Inhaber von Unternehmen, mit denen sie kooperierten, unrichtige Verwendungsnachweise und Dozentenrechnungen vorgelegt haben.

Die Ermittlungen begannen im September 2008 im Zusammenhang mit angeblichen Unregelmäßigkeiten bei einem Fußballverein, bei dem die Angeklagten bzw. ihre Geschäftspartner engagiert waren. In diesem Zusammenhang berichteten Zeugen über Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den genannten Fördermaßnahmen. Die weiteren Ermittlungen führten zur Vollstreckung von 24 Durchsuchungsbeschlüssen im Februar 2010, wobei Unterlagen im Umfange von 60 Umzugskartons sowie 3 Terrabyte elektronische Daten sichergestellt wurden. Die Auswertung dieser Daten sowie weitere Ermittlungen mündeten schließlich unter anderem in der hier dargestellten Anklage. Eine weitere Anklage gegen die Mitarbeiter der IHK sowie die Inhaber des Unternehmens, das die angeblichen Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt haben soll, liegt der 2. Großen Strafkammer - Wirtschaftsstrafkammer - vor. Termine für die Hauptverhandlung sind noch nicht anberaumt.

Die Angeklagten im vorliegenden Verfahren haben die Vorwürfe in Abrede gestellt.

In der Anklageschrift sind 94 Zeugen benannt, die Liste der als Beweismittel in Frage kommenden Unterlagen ist 6 Seiten lang.

Im Falle einer Verurteilung droht für jede der 8 angeklagten Taten eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, gegebenenfalls wäre eine Gesamtstrafe zu bilden.    

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit08.10.15  09:00 14.10.15  09:00   

Raum 123

 

10a KLs 11/15

 

Dem im August 1992 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch in Tateinheit mit Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll im Juni 2015 auf dem Saaleradwanderweg in Leißling versucht haben, eine Joggerin zu vergewaltigen, was diese nur durch massive Gegenwehr habe verhindern können. Erst als zwei Passanten hinzukamen, habe der Angeklagte von der jungen Frau abgelassen und zu fliehen versucht, sei aber durch die beiden Passanten bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.    

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit13.10.15  09:00 15.10.15  09:00 16.10.15  09:00 26.10.15  09:00 27.10.15  09:00 28.10.15  09:00 29.10.15  09:00 30.10.15  09:00   

Raum 123

 

10a KLs 7/15

 

Der Angeklagte M.Z. ist im Februar 1990 geboren, der Angeklagte K im August 1988, der Angeklagte C.Z. im Dezember 1986 und der Angeklagte H. am 25.10.1986.

Den vier Angeklagten wird gemeinschaftlich begangener schwerer Raub in Tateinheit mit vierfacher gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Sie sollen ohne äußeren Anlass am frühen Morgen des 26.01.2014 im Bereich des Busbahnhofs in Halle eine Gruppe von mindestens 6 Personen angegriffen haben, die äußerlich als Anhänger des Fußballvereins Hertha BSC Berlin erkennbar gewesen seien und auf der Rückfahrt von einem Bundesligaspiel in Halle Aufenthalt hatten. Die Angeklagten sollen diese Gruppe ohne weiteres angegriffen und auf sie eingeschlagen haben, wobei einer der Angeklagten einen Teleskopschlagstock und weitere Mittäter Quarzhandschuhe und Messer offen bei sich geführt hätten.

Einem der Fußballfans soll dabei gewaltsam ein Rucksack entwendet worden sein, wobei diesem durch Schläge und Tritte eine Nasenbeinfaktur und ein Schädelhirntraume zugefügt worden sei. Andere Mitglieder der Gruppe seien geschlagen und getreten worden und hätten dabei Verletzungen davongetragen.

Der Angeklagte M.Z. hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt, die übrigen Angeklagten haben von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Die Kammer hat 30 Zeugen geladen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.    

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit13.10.15  09:00 15.10.15  09:00   

Raum 96

 

13 KLs 9/15

 

Der Angeklagte Sch. Ist im September 1981 geboren, der Angeklagte S. im April 1986.

Den Angeklagten wird räuberische Erpressung in zwei Fällen sowie Raub zur Last gelegt.

Sie sollen am 02.07.2014 am Ausgang des Kaufland Einkaufsmarktes im Südstadtring in Halle versucht haben, ein dort abgestelltes Fahrrad zu entwenden. Während dessen sei der 67-jährige Eigentümer des Fahrrads zurückgekommen und habe die Angeklagten angesprochen, woraufhin sie ihn mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm einen Kopfstoß versetzt hätten. Dann sollen sie ihm das Portemonnaie aus der Einkaufstasche genommen haben und davongelaufen sein.

Am 23.10.2014 sollen sie in einer Straßenbahn in Halle einen 15-Jährigen und kurz darauf einen 16-Jährigen jeweils unter Androhung von Schlägen zur Herausgabe ihrer Smartphones gezwungen haben.

Die Angeklagten haben sich nur teilweise geständig eingelassen, im Übrigen haben sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Die Anklage war zunächst zum Amtsgericht erhoben worden, welches das Verfahren der Kammer zur Übernahme vorgelegt hat, weil bei der ersten Tat auch eine Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Betracht komme, so dass eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren drohe und die Strafgewalt des Amtsgerichts (4 Jahre Freiheitsstrafe) damit überschritten ist.    

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit16.10.15  09:00 23.10.15  09:00 06.11.15  09:00     

Raum 96

 

13 KLs 10/15

 

Der Angeklagte P. ist im Mai 1982 geboren, die Angeklagte A. im Juni 1983. Den beiden werden zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Last gelegt.

Sie sollen am 30.10.2013 in ihrer Wohnung in Halle verschiedene Betäubungsmittel, darunter rund 8.500 g. Marihuana aufbewahrt haben. Am 03.04.2014 sollen in der Wohnung der Angeklagten erneut Betäubungsmittel, darunter 6,4 Gramm Amphetamin, aufgefunden worden sein.

Der Angeklagte O. hat angegeben, die Drogen für einen Freund aufbewahrt zu haben, die A. hat sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Es drohen Freiheitsstrafen nicht unter einem Jahr.    

 

 

Tag         Uhrzeit19.10.15  09:00 30.10.15  09:00 13.11.15  09:00 23.11.15  09:00 27.11.15  09:00 04.12.15  09:00 14.12.15  09:00 18.12.15  09:00   

Raum

 

5 KLs 3/14

 

Der Angeklagte H. ist im Dezember 1962 geboren, der Angeklagte J. im November 1970.

Mit Urteil vom 25.02.2013 hatte die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle die Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Betruges in fünf Fällen, jeweils in Tateinheit mit Urkundenfälschung, den J. darüber hinaus wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in zwölf Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von sechs Jahren und sechs Monaten (H.) bzw. vier Jahren und sechs Monaten (J.) verurteilt und sie im Übrigen freigesprochen.

Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten zwischen März und August 2006 in Halle und andernorts in fünf Fällen gemeinschaftlich handelnd unter falschen Namen durch notariellen Vertrag Grundstücke vom Angeklagten  J. auf den Angeklagten H. übertragen haben. Auf den Grundstücken seien dann zugunsten des Erwerbers Grundschulden eingetragen worden. Unter Vorlage dieser Grundstückskaufverträge und der Urkunden über die Grundschuldbestellungen hätten die Angeklagten dann bei verschiedenen Geldinstituten jeweils Darlehen in Höhe zwischen 50.000,00 und rund 150.000,00 Euro in Anspruch genommen obwohl sie von Anfang an nie die Absicht gehabt hätten, diese zurückzubezahlen. Insgesamt seien rund 547.000,00 Euro ausgezahlt worden. In zwei Fällen habe der Angeklagte H. gefälschte Bürgschaftsurkunden an die Stadtverwaltung Halle bzw. die HWA GmbH übergeben, um so die Voraussetzungen für die Vergabe von Aufträgen zu schaffen. Der Angeklagte J. habe darüber hinaus als Geschäftsführer einer GmbH die Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung für die Monate Juli bis September 2006 in Höhe von rund 30.000,00 Euro nicht an die zuständigen Stellen abgeführt haben.

Mit Beschluss vom 17.12.2013 hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Zur Begründung hat er ausgeführt, die Wirtschaftsstrafkammer habe zu Unrecht drei Beweisanträge der Angeklagten abgelehnt, auf deren Grundlage aufgeklärt werden sollte, ob im Tatzeitraum andere Personen in der den Angeklagten vorgeworfenen Weise vorgegangen seien, so dass auch diese anderen Personen als Täter der hier verfahrensgegenständlichen Taten in Betracht kommen (Az.:4 StR 374/13, Volltext abrufbar  unter www.bundesgerichthof.de, Entscheidungen).    

  

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit21.10.15  09:00 22.10.15  09:00 05.11.15  09:00     

Raum 123

 

14 KLs 7/15

 

Dem am 19.10.1965 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in 9 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung, zur Last gelegt.

Er soll sich zwischen August 2012 und Dezember 2014 in seiner Wohnung in Halle und am Hufeisensee wiederholt an seiner am 09.01.2004 geborenen Nichte vergangen haben.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe weitgehend in Abrede gestellt.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren.    

 

 

Tag         Uhrzeit21.10.15  09:00   27.10.15  09:00 30.10.15  09:00 11.11.15  09:00 23.11.15  09:00     

Raum

 

3 KLs 26/14

 

Dem im Juni 1967 geborenen Angeklagten werden 52 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Er soll zwischen Mai und Dezember 2013 in Halle regelmäßig Marihuana und Metamfetamin an Konsumenten abgegeben haben, wobei einige der Kunden noch keine 18 Jahre alt gewesen seien

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.    

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit29.10.15  10:00 13.11.15  08:30 24.11.15  09:00 30.11.15  09:00 14.12.15  09:00 17.12.15  09:00 07.01.16  09:00 12.01.16  09:00 26.01.16  09:00 Termine aufgehobenvgl. PM 022/2015Prozessauftakt: 24.11.15, 09:00(?)    

Raum 96

 

13 KLs 16/15

 

Der Angeklagte Ra. ist im September 1972 geboren, der Angeklagte Ru. im Juni 1968.

Den beiden werden irreführende Werbung sowie versuchter gewerbsmäßiger Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie mit Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz sowie das Medizinproduktegesetz zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit als gewerbliche Handelsvertreter auch sogenannte "Kaffeefahrten" organisiert haben, in deren Verlauf die Teilnehmer durch falsche Versprechungen eines Hauptgewinnes sowie irreführende Angaben über Nahrungsmittelergänzungsmittel  und Medizinprodukte dazu bewogen werden sollten, diese Produkte zu überhöhten Preisen zu erwerben.

So sollen sie für den 21.02.2014 eine Busreise in die Region Altenburger Osterland organisiert haben, in deren Verlauf es in einer Gaststätte in Bad Dürrenberg zu einer Verkaufsveranstaltung gekommen sei. Dabei seien Fischöl-Kapseln mit Omega-3-Fettsäuren zu Preisen zwischen 500,00  und 1.000,00 Euro zum Verkauf angeboten worden, wobei diesem Produkt in unzulässiger Weise allerlei tatsächlich nicht vorhandene gesundheitsfördernde und krankheitsverhütende Wirkungen zugeschrieben worden seien. Daneben sei zum Preis von 1.500,00 Euro eine Matratzenauflage angeboten worden, die aufgrund von "Sensoren" in der Lage sei, "so ziemlich jede Krankheit" zu heilen, so etwa Rückenschmerzen und Inkontinenzen. Die vornehmlich betagten Teilnehmer an der Reise seien zuvor noch zusätzlich dadurch in Kauflaune versetzt worden, dass jedem von ihnen durch die Angeklagten unter Verwendung eines erfundenen Firmennamens ein Hauptgewinn in Höhe von 3.500,00 Euro versprochen worden sei. Tatsächlich hätten 3 Teilnehmer die Matratzenauflage erworben, wobei laut Anklage nicht vollständig aufgeklärt ist, ob diese nur infolge der Täuschungen zum Kauf bewogen wurden, weshalb die Staatsanwaltschaft auch in diesen Fällen nicht von einem vollendeten, sondern nur von versuchtem Betrug ausgeht.

Die Angeklagten haben sich über ihre Verteidiger zu den Vorwürfen eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.    

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

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