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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminsverlegung im "Kaffeefahrt"-Prozess

01.10.2015, Halle (Saale) – 21

  • Landgericht Halle

Die mit der letzten Pressemitteilung für das nachstehend aufgeführte Verfahren genannten Verhandlungstermine wurden aufgehoben. Das Verfahren beginnt erst am 24.11.2015. Die Fortsetzungstermine werde ich rechtzeitig in der gewohnten Weise bekannt geben.

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit29.10.15  10:00 13.11.15  08:30 24.11.15  09:00 30.11.15  09:00 14.12.15  09:00 17.12.15  09:00 07.01.16  09:00 12.01.16  09:00 26.01.16  09:00 24.11.15, 09:00(?)    

Raum 96

 

13 KLs 16/15

 

Der Angeklagte Ra. ist im September 1972 geboren, der Angeklagte Ru. im Juni 1968.

Den beiden werden irreführende Werbung sowie versuchter gewerbsmäßiger Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie mit Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz sowie das Medizinproduktegesetz zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit als gewerbliche Handelsvertreter auch sogenannte "Kaffeefahrten" organisiert haben, in deren Verlauf die Teilnehmer durch falsche Versprechungen eines Hauptgewinnes sowie irreführende Angaben über Nahrungsmittelergänzungsmittel  und Medizinprodukte dazu bewogen werden sollten, diese Produkte zu überhöhten Preisen zu erwerben.

So sollen sie für den 21.02.2014 eine Busreise in die Region Altenburger Osterland organisiert haben, in deren Verlauf es in einer Gaststätte in Bad Dürrenberg zu einer Verkaufsveranstaltung gekommen sei. Dabei seien Fischöl-Kapseln mit Omega-3-Fettsäuren zu Preisen zwischen 500,00  und 1.000,00 Euro zum Verkauf angeboten worden, wobei diesem Produkt in unzulässiger Weise allerlei tatsächlich nicht vorhandene gesundheitsfördernde und krankheitsverhütende Wirkungen zugeschrieben worden seien. Daneben sei zum Preis von 1.500,00 Euro eine Matratzenauflage angeboten worden, die aufgrund von "Sensoren" in der Lage sei, "so ziemlich jede Krankheit" zu heilen, so etwa Rückenschmerzen und Inkontinenzen. Die vornehmlich betagten Teilnehmer an der Reise seien zuvor noch zusätzlich dadurch in Kauflaune versetzt worden, dass jedem von ihnen durch die Angeklagten unter Verwendung eines erfundenen Firmennamens ein Hauptgewinn in Höhe von 3.500,00 Euro versprochen worden sei. Tatsächlich hätten 3 Teilnehmer die Matratzenauflage erworben, wobei laut Anklage nicht vollständig aufgeklärt ist, ob diese nur infolge der Täuschungen zum Kauf bewogen wurden, weshalb die Staatsanwaltschaft auch in diesen Fällen nicht von einem vollendeten, sondern nur von versuchtem Betrug ausgeht.

Die Angeklagten haben sich über ihre Verteidiger zu den Vorwürfen eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.    

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