Menu
menu

Kontakt

Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379 
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle

Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau November

27.10.2015, Halle (Saale) – 25

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit02.11.15  09:00 16.11.15  09:00 25.11.15  09:00 02.12.15  09:00      

Raum 123

 

10a KLs 9/15

 

Dem im Juni 1957 geborenen Angeklagten werden sexueller Missbrauch und Vergewaltigung zur Last gelegt.

Er soll sich im Januar 2014 zweimal in der Wohnung einer langjährigen Bekannten in Südharz an der Frau vergangen haben.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass es zu einvernehmlichem Verkehr gekommen sei.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.     

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit02.11.15  09:00 05.11.15  09:00 09.11.15  09:00 10.11.15  09:00 19.11.15  09:00 24.11.15  09:00 26.11.15  09:00      

Raum 187

 

3 KLs 17/14

 

Der  Angeklagte war mit Urteil des Landgerichts Halle vom 26.06.2013 von den Vorwürfen der Vergewaltigung in zwei Fällen sowie der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden.

Auf die Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17.07.2014 das Urteil aufgehoben und das Verfahren zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen. Zur Begründung hat er im Wesentlichen ausgeführt, das Landgericht habe zugunsten des Angeklagten Tatvarianten unterstellt, für deren Vorliegen die Beweisaufnahme  keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht habe. (vgl. wg. der Einzelheiten die unter www.bundesgerichthof.de - Entscheidungen abrufbare Entscheidung, Az.: 4 StR 129/14).

 

 

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Dezember 1979 geborenen Angeklagten vor, am 16.03.2011 seiner früheren Lebensgefährtin nach deren Feierabend an ihrer Arbeitsstelle in Sangerhausen aufgelauert und sich in einem Büro an ihr vergangen zu haben.

Am 21.01.2012 soll er ihr vor ihrem Wohnhaus in Hettstedt aufgelauert und ihr Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben.

Am 30.09.2012 schließlich soll er an dem Fallrohr des Hauses, in dem die Geschädigte wohnte, bis zu deren Wohnung im 2. Stock hochgeklettert sein, sich vom Balkon aus Zutritt zu der Wohnung verschafft und sich dann erneut an der Frau vergangen haben.

Für den Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren.     

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit03.11.15  09:00 10.11.15  09:00 13.11.15  09:00 23.11.15  09:00 01.12.15  09:00 15.12.15  09:00 17.12.15  09:00 07.01.16  09:00 19.01.16  09:00      

Raum 96

 

13 KLs 13/15

 

Die Angeklagte D.H. ist im Juni 1966 geboren, der Angeklagte M.H. im November 1966, der Angeklagte H.P. im März 1959.

Ihnen werden 12 Straftaten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie in 12 Fällen Betrug und Urkundenfälschung zur Last gelegt.

Bei den Angeklagten soll es sich um gewerblich tätige Handelsvertreter handeln, die vornehmlich auf sog. "Kaffeefahrten" u.a. Nahrungsergänzungsmittel an oft hoch betagte Gäste zu hohen Preisen absetzten.

Dazu seien Gäste zunächst durch ein "Dankesschreiben" einer fiktiven Agentur dadurch dazu bewogen worden, am 06.06.2014 an einer Verkaufsfahrt nach Thüringen teilzunehmen, dass man ihnen vortäuschte, sie hätten allein durch ihre Teilnahme bereits Anspruch auf einen "Gewinn" bzw. ein "Präsent" in Form eines LCD-Fernsehers bzw. einer Digitalkamera.

Am Zielort, einem abgelegenen Gasthof in Thüringen, seien den Teilnehmern dann unter Verstoß gegen Vorschriften des Lebensmittelrechts Nahrungsergänzungsmittel vorgestellt und zu Preisen  von bis zu 998,00 Euro zum Kauf angeboten worden, die im Handel für 52,00 Euro erhältlich waren. Diesen Mitteln seien zudem in irreführender Weise Eigenschaften zugeschrieben worden, die ihnen tatsächlich nicht zukommen.

Die Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter 6 Monaten.     

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit09.11.15  08:30 12.11.15  08:30 16.11.15  08:30      

Raum 141

 

1 Ks 6/15

 

Der am 12.11.1971 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung mit Todesfolge sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

Nachdem der Ehemann der Angeklagten ihr am Abend des 18.07.2015 in der gemeinsamen Wohnung in Halle nach gemeinsamem Alkoholkonsum im Zuge eines Streites mit einem Schneidebrett auf Hand und Ohr geschlagen habe, habe die Angeklagte das auf dem Tisch liegende Fleischmesser genommen und ihrem Ehemann einmal in den rechten Brustkorb gestochen. Darauf habe sie das Zimmer verlassen.

Etwa 1 1/2 Stunden später sei der Streit erneut eskaliert, die Angeklagte habe ihrem Mann eine Glasflasche auf den Kopf geschlagen.

Danach habe sie sich schlafen gelegt. Am nächsten Morgen habe sie ihren Mann tot im Bad aufgefunden und dann sofort den Rettungsdienst alarmiert.

Die Angeklagte hat die Vorwürfe eingeräumt.

Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.     

 

 

 

Tag         Uhrzeit09.11.15  09:30 12.11.15  09:30 16.11.15  09:30 20.11.15  09:30 27.11.15  09:30 04.12.15  09:30 08.12.15  09:30 21.12.15  13:00      

Raum 96

 

13 KLs 15/15

 

Dem im September 1970 geborenen Angeklagten werden zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

Die Anklage wirft ihm vor, er habe seit Anfang 2010 wiederholt Kokain in Größenordnungen von einigen 100 Gramm bis in den Kilogrammbereich per Kurier aus Spanien nach Halle bringen lassen.

Konkret habe er im Februar 2010 eine Lieferung von 800 Gramm Kokaingemisch zu einem Grammpreis von 32,00 Euro durch einen Kurier in Bodypacks von Spanien nach Halle bringen lassen. Im Mai 2010 habe er dann erneut durch einen Kurier eine Lieferung von 1.050 Gramm Kokain zu einem Grammpreis von 31,00 Euro in Bodypacks von Spanien nach Halle bringen lassen. Das Kokain hätten dann Mittäter des Angeklagten an Dritte verkauft.

Der Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und 15 Jahren.

Zwei mutmaßliche Mittäter des Angeklagten sind im Februar 2013 zu Freiheitsstrafen von 5 Jahren und 6 Monaten bzw. sieben Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Die Urteile sind rechtskräftig.

Der Angeklagte wurde aufgrund eines Europäischen Haftbefehls auf Mallorca festgenommen und am 10.06.2015 nach Deutschland ausgeliefert.     

 

 

 

Tag         Uhrzeit10.11.15  09:00 12.11.15  09:00 17.11.15  09:00      

Raum 123

 

14 KLs 8/15

 

Dem im September 1990 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung und Körperverletzung zur Last gelegt.

Er soll sich im August 2015 in seiner Wohnung in Halle an einem im Februar 2004 geborenen Mädchen vergangen haben, welches zusammen mit seiner Freundin bei dem Angeklagten zu Besuch war.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.     

 

 

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit24.11.15  09:00 30.11.15  08:30 14.12.15  09:00 17.12.15  09:00 07.01.16  09:00 12.01.16  09:00 26.01.16  09:00 09.02.16  09:00 23.02.16  09:00    

Raum 96

 

13 KLs 16/15

 

Der Angeklagte Ra. Ist im September 1972 geboren, der Angeklagte Ru. Im Juni 1968.

Den beiden werden irreführende Werbung sowie versuchter gewerbsmäßiger Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie mit Verstößen gegen das Lebensmittelgesetz sowie das Medizinproduktegesetz zur Last gelegt.

Die Angeklagten sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit als gewerbliche Handelsvertreter sogenannte "Kaffeefahrten" organisiert haben, in deren Verlauf die Teilnehmer durch falsche Versprechungen eines Hauptgewinnes sowie irreführende Angaben über Nahrungsergänzungsmittel und Medizinprodukte dazu bewogen werden sollten, diese Produkte zu überhöhten Preisen zu erwerben.

So sollen die Angeklagten für den 21.02.2014 eine Busreise in die Region Altenburger Osterland organisiert haben, in deren Verlauf es in einer Gaststätte in Bad Dürrenberg zu einer Verkaufsveranstaltung gekommen sei. Dabei seien Fischöl-Kapseln mit Omega-3-Fettsäuren zu Preisen zwischen 500,00  und 1.000,00 Euro für 30x20 Gramm zum Verkauf angeboten worden, wobei diesem Produkt in unzulässiger Weise allerlei tatsächlich nicht vorhandene gesundheitsfördernde und krankheitsverhütende Wirkungen zugeschrieben worden seien. Daneben seien zum Preis von 1.500,00 Euro/Stück Matratzenauflagen angeboten worden, die aufgrund von "Sensoren" in der Lage seien, "so ziemlich jede Krankheit" zu heilen, so etwa Rückenschmerzen und Inkontinenzen. Die vornehmlich betagten Reiseteilnehmer seien zuvor noch zusätzlich dadurch in Kauflaune versetzt worden, dass jedem von ihnen durch die Angeklagten unter Verwendung eines erfundenen Firmennamens ein Hauptgewinn in Höhe von 3.500,00 Euro versprochen worden sei. Tatsächlich hätten 3 Teilnehmer die Matratzenauflage erworben, wobei laut Anklage nicht vollständig aufgeklärt ist, ob diese nur infolge der Täuschungen zum Kauf bewogen wurden, weshalb die Staatsanwaltschaft auch in diesen Fällen nicht von einem vollendeten, sondern nur von versuchtem Betrug ausgeht.

Die Angeklagten haben sich über ihre Verteidiger zu den Vorwürfen eingelassen und ihre Mitwirkung an der Veranstaltung nicht in Frage gestellt .

Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.     

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links