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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Termine in Strafsachen Ende November/Anfang Dezember

20.11.2015, Halle (Saale) – 28

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit30.11.15  08:30 01.12.15  08:30 03.12.15  08:30 08.12.15  08:30 15.12.15  08:30        

Raum 141

 

1 Ks 8/15

 

Der im Januar 1981 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

Sie soll in der Nacht vom 27.08. auf den 28.08.2015 zunächst über soziale Netzwerke einen verbalen Streit mi ihrem ehemaligen Lebensgefährten M.S. ausgefochten haben, in dessen Verlauf es zu wechselseitigen Beleidigungen gekommen sein soll. Gegen 01:00 Uhr soll sie dann einen Bekannten gebeten haben, sie von ihrer Wohnung in Eisleben zu einer Adresse in Hettstedt zu fahren, wo der M.S. an einer Geburtstagsfeier teilnahm. Dort angekommen soll sie den M.S. vor die Haustür bestellt und sogleich mit einem zu diesem Zweck mitgeführten Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 18 cm angegriffen haben. Dabei soll sie ihm einen ersten Stich in die rechte Brust zugefügt haben, wobei sie der Anklage zufolge den Tod des M.S. für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen habe. Einen zweiten Stich habe der M.S. mit dem rechten Arm abwehren können, was allerdings zu einer Schnittverletzung am rechten Unterarm geführt habe.

Nach weiteren Rangeleien zwischen den Begleitern der Angeklagten und den Freunden des M.S. soll die Angeklagte dann den Tatort verlassen haben.

Die Verletzungen des M.S. sollen notärztliche und chirurgische Behandlungen erforderlich gemacht haben.

Die Angeklagte hat zum Tatvorwurf geschwiegen.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und neun Monaten.     

 

 

Tag         Uhrzeit07.12.15  09:00 10.12.15  09:00 11.12.15  09:00      

Raum 141

 

1 Ks 7/15

 

Dem am 16.12.1991 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt. Er soll am frühen Morgen des 02.08.2015 im Rahmen eines bereits zu Ende gehenden "US Car and Bike Meeting" in Günthersdorf einen der insgesamt noch vier verbliebenen Besucher der Veranstaltung grundlos mit einem Klappmesser angegriffen und ihm einen Stich in den Bauch versetzt haben, wodurch das Opfer lebensgefährliche Verletzungen erlitten haben soll, die umgehend operativ behandelt werden mussten.

Der Angeklagte hat die Tat im Wesentlichen eingeräumt.

Die Ermittlungen haben Anhaltspunkte für psychische Erkrankungen des Angeklagten ergeben, so dass neben einer Strafe auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.     

 

 

Tag         Uhrzeit07.12.15  09:00 08.12.15  09:00      

Raum 123

 

14 KLs 9/15

 

Dem im Juli 1979 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer Schutzbefohlenen in 16 Fällen zur Last gelegt.

Er soll sich zwischen März und Juli 2015 in der Familienwohnung in Halle an der im Juli 2002 geborenen Tochter seiner Ehefrau vergangen haben.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe im Wesentlichen bestritten.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe, für die die wegen der Vielzahl der Taten ein Strafrahmen bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe eröffnet ist.     

 

 

Tag         Uhrzeit09.12.15  09:00 14.12.15  09:00 18.12.15  09:00      

Raum 123

 

10a KLs 16/15

 

Dem am 09.12.1987 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

Am 03.07.2015 wurde die Wohnung des Angeklagten in Halle-Neustadt durchsucht. Dabei wurden verschiedene Mengen Drogen vorgefunden, unter anderem rund 50 Gramm Methamphetamin-Gemenge sowie diverse Cannabis-Produkte.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Drogen nicht ausschließlich zum Eigenkonsum, sondern auch zum Weiterverkauf an andere Konsumenten aufbewahrte.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er die Drogen nach und nach zum Eigenkonsum erworben habe. Ein Weiterverkauf sei nicht beabsichtigt gewesen.

Da in der Wohnung auch ein Schlagring gefunden wurde, der der Anklage zufolge zur Absicherung von Drogengeschäften diente, droht im Falle der Verurteilung eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren (§ 30a Abs. 2 BtMG).     

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