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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Berufungsverfahren wg. Subventionsbetruges - Ergänzungen

12.01.2016, Halle (Saale) – 1

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

 

In der Pressemitteilung vom 21.12.2015 wurde zum Verfahren 2 Ns 1/14 mitgeteilt, dass sich die Berufung des Angeklagten gegen die Verurteilung durch das Amtsgericht richtet.

 

Diese Darstellung des Prozessverlaufs ist insoweit zu ergänzen,

-       dass der Angeklagte von einem weiteren Vorwurf des Subventionsbetruges freigesprochen worden war,

-       dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung eingelegt hat,

-       dass der Angeklagte gegen das Urteil des Amtsgerichts zunächst ein nicht näher bezeichnetes Rechtsmittel eingelegt hat, das er später als Revision bezeichnet hat,

-       dass nach § 335 Abs. 3 Satz 1 StPO in einem solchen Falle auch die Revision des Angeklagten als Berufung behandelt wird.

Nachstehend finden Sie die entsprechend ergänzte Darstellung.

 

 

 

Tag         Uhrzeit14.01.16  09:30 15.01.16  09:00 19.01.16  13:00 25.01.16  09:30 26.01.16  13:00 27.01.16  13:00 02.02.16  09:30 03.02.16  09:30 05.02.16  09:00 08.02.16  09:30 11.02.16  09:30 15.02.16  09:30 19.02.16  09:00     

Raum 169

 

2 Ns 1/14 (Berufungsverhandlung)

 

Der am 08.01.1965 geborene Angeklagte ist durch Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) - Schöffengericht - vom 13.05.2014 wegen Subventionsbetruges in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Von einem weiteren Vorwurf des Subventionsbetruges hat das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, der Angeklagte hat sein gegen das Urteil eingelegtes Rechtsmittel als Revision bezeichnet. Wegen der gleichzeitig eingelegten Berufung der Staatsanwaltschaft wird aber auch die Revision des Angeklagten als Berufung behandelt, § 335 Abs. 3 Satz 1 StPO.

 

Der Angeklagte war nach den Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils bis 2008 stellvertretender Landrat des Landkreises Mansfelder Land. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehörte auch die Wirtschaftsförderung.

Das Amtsgericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte als ehrenamtlicher Geschäftsführer eines Unternehmens, dessen Hauptgesellschafter der Landkreis Mansfelder-Land war, im Jahre 2007 im Zusammenwirken mit dem Prokuristen des Unternehmens Z. bei der Beantragung von Fördermitteln des Bundes für das Unternehmen falsche Angaben gemacht habe. So seien Fördermittel zur Finanzierung von Personalkosten beantragt und auch bewilligt worden, obwohl diese Personalkosten bereits aus anderen Förderprojekten gefördert wurden oder aber die angegebenen Mitarbeiter gar nicht existierten und die Namen frei erfunden waren. Auf diese Weise seien Fördermittel in Höhe von rund 200.000,00 Euro zu viel abgefordert worden.

 

Der Angeklagte hatte sich dahingehend eingelassen, dass er nicht gewusst habe, dass der Prokurist des Unternehmens Z. in den Anträgen falsche Angaben gemacht habe. Der Z. ist zwischenzeitlich durch einen Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt worden und ist für den Morgen des 15.01.2016 als Zeuge geladen.

 

Soweit das Amtsgericht den Angeklagten von einem weiteren Vorwurf des Subventionsbetruges freigesprochen hat, hat es dies darauf gestützt, dass nicht bewiesen sei, dass der Angeklagte insoweit unrichtige Angaben gemacht habe.

 

Die Berufungskammer führt eine vollständige eigene Beweisaufnahme durch und hat derzeit bis zum 26.01.2016 Zeugen geladen.

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