Menu
menu

Kontakt

Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379 
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle

Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Prozessauftakte in Strafsachen im Februar

28.01.2016, Halle (Saale) – 3

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit02.02.16  09:00 04.02.16  09:00 10.02.16  09:00      

Raum 123

 

10a KLs 18/15

 

Der Angeklagte K ist im November 1993 geboren, der Angeklagte A. im Mai 1992,

Beiden gemeinsam werden versuchte räuberische Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zur Last gelegt, dem K darüber hinaus Körperverletzung in zwei weiteren Fällen.

Beide Angeklagte waren im April 2015 in der Jugendanstalt Raßnitz inhaftiert.

Am 22.04.2015 soll der K. zunächst den Mitgefangenen F. so kräftig mit der flachen Hand auf dessen Ohr geschlagen haben, dass dieser zwei Perforationen im Trommelfell und eine Schallleitungsstörung im Ohr erlitten habe.

Nur wenige Minuten später sollen beide Angeklagte den Geschädigten erneut zu sich gerufen und von ihm als "Schutzgeld" monatliche Tabaklieferungen verlangt haben. Um ihrem Verlangen Nachdruck zu verleihen, soll der K dem F. einen Meißel auf den kleinen Finger der linken Hand gedrückt haben und ihm gedroht haben, wenn F. den Forderungen nicht nachkomme, sei beim nächsten Mal der Finger ab.

Noch am selben Vormittag soll der K seinen Mitgefangenen W. mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Wenig später sollen beide Angeklagte gemeinsam auch von W. monatliche Tabaklieferungen verlangt haben und zur Bekräftigung ihres Verlangens wiederum mit dem Meißel den Finger des Geschädigten eingeklemmt haben.

Der K hat sich nicht eingelassen, der A. bestreitet die Vorwürfe.

Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit08.02.16  09:00 09.02.16  09:00 23.02.16  09:00      

Raum 96

 

13 KLs 21/15

 

Dem am 18.01.1981 geborenen Angeklagten werden Körperverletzung in zwei Fällen sowie Vergewaltigung vorgeworfen.

Er soll im Oktober 2015 eine Frau, die er über soziale Medien kennengelernt hatte, in seiner Wohnung in Halle geschlagen und vergewaltigt haben.

Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit10.02.16  09:30 12.02.16  09:00 17.02.16  09:30 18.02.16  09:30 22.02.16  09:30 24.02.16  09:30 29.02.16  09:30 03.03.16  09:30 04.03.16  09:00 09.03.16  09:30 11.03.16  09:00 14.03.16  09:30 17.03.16  09:30 18.03.16  09:00 24.03.16  09:30      

Raum 169

 

2 KLs 7/14

 

Der Angeklagte L. ist im August 1972 geboren, der Angeklagte B im Oktober 1951, der Angeklagte D. am 10. Februar 1961.

Den Angeklagten wird Betrug in Tateinheit mit Verstößen gegen das Kreditwesengesetz in bis zu 58 Fällen zur Last gelegt.

Sie sollen als sog. "Consultants" einer vormals in der Schweiz ansässigen, zwischenzeitlich gelöschten Aktiengesellschaft (der "D.-AG") auf dem grauen Kapitalmarkt sogenannte Partizipationsscheine vertrieben haben, obwohl  sog. "Partizipationskapital" bei der D-AG gar nicht gebildet war. Nach Schweizer Recht können Inhaber von Partizipationskapital am Gewinn eines Unternehmens beteiligt werden, haben aber - anders als Aktionäre - keinen Einfluss auf die Gestaltung des Unternehmens ("stimmlose Aktie").

Der L .soll derartige - faktisch wertlose - Partizipationsscheine im Werte von mehr als 500.000,00 Euro vertrieben haben und hierfür Provisionen in Höhe von fast 40.000,00 Euro erhalten haben. B. soll insgesamt 58 Partizipationsscheine zum Nominalwert von rund 470.000,00 Euro vertrieben und hierfür Provisionen in Höhe von mindestens 28.000,00 Euro erhalten haben. D. schließlich soll durch 18 Taten Partizipationsscheine zum Wert von mindestens 387.000,00 Euro vertrieben haben.

Die Angeklagten haben sich teilweise dahingehend eingelassen, sie hätten nicht gewusst, dass die von ihnen vertriebenen Papiere wertlos gewesen seien. Sie hätten vielmehr dem Direktor der D-AG vertraut. Der Direktor der D-AG ist von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle am 07.11.2011 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Ob und ggf. wann er als Zeuge vernommen werden wird, steht noch nicht fest.

Den Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung Gesamtfreiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit17.02.16  09:00 02.03.16  09:00 08.03.16  09:00 15.03.16  09:00 29.03.16  09:00 06.04.16  09:00 27.04.16  09:00 04.05.16  09:00 18.05.16  09:00 01.06.16  09:00      

Raum 96

 

13 KLs 20/15

 

Der im Juni 1977 geborenen Angeklagten wird Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 19 Fällen zur Last gelegt.

Sie soll als Inhaberin eines Baubetriebes in Bad Dürrenberg zwischen Januar 2008  und Juli 2010 wiederholt die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer teils überhaupt nicht zur Sozialversicherung angemeldet haben, teils soll sie sie über den angemeldeten Zeitraum hinaus beschäftigt haben.

Die Lohnzahlungen an die nicht gemeldeten Arbeitnehmer soll sie in bar vorgenommen haben und zur Verschleierung dieser Zahlungsabflüsse in der Buchhaltung Scheinrechnungen erhalten haben.

Hierdurch sei den beteiligten Sozialversicherungsträgern ein Gesamtschaden in Höhe von mehr als 120.000,00 Euro entstanden.

Von den 82 in der Anklage genannten Zeugen hat die Kammer für die ersten beiden Verhandlungstage zunächst 12 bzw. 17 Zeugen geladen.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit18.02.16  09:00 19.02.16  09:00 02.03.16  09:00 07.03.16  09:00 15.03.16  09:00 30.03.16  09:00 31.03.16  09:00      

Raum 123

 

10a KLs 12/15

 

Der im Januar 1957 geborenen Angeklagten wird Misshandlung einer Schutzbefohlenem in Tateinheit mit Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung sowie Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zur Last gelegt.

Sie soll im Sommer 2004 ihre im Mai 1993 geborene Tochter - das jüngste Kind neben weiteren fünf Töchtern und einem Sohn - von Naumburg aus in einen Ort im Nordosten der Föderation Bosnien und Herzegowina zu dem mit ihr befreundeten M. und dessen Familie gebracht haben.

Seit Sommer 2004 bis Mai 2012 habe sich die Tochter dann in der Gewalt des M. und dessen Ehefrau befunden und sei von diesen eingesperrt, körperlich misshandelt und vernachlässig worden. Ihr sei untersagt worden, das Hausgrundstück zu verlassen und die Schule zu besuchen. Sie sei zu schwerer, dem Alter nicht angepasster Arbeit in der Landwirtschaft gezwungen worden und habe sich von dem für die Tiere bestimmten alten Brot und von Wasser ernähren müssen.

Die Angeklagte sei jährlich mindestens zweimal vor Ort gewesen und habe daher gewusst, unter welchen Umständen ihre Tochter zu leben hatte.

Die Tochter sei im Mai 2012 durch die bosnische Polizei befreit worden, die von einer Bekannten alarmiert worden war.

Sie habe durch diese Behandlung massive intellektuelle, körperliche und psychische Folgen davongetragen.

Die Angeklagte stellt die Taten in Abrede.

Der Angeklagten droht Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Der M. ist wegen der Misshandlungen der Geschädigten im Januar 2013 durch ein bosnisches Gericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.     

 

 

Tag         Uhrzeit24.02.16  09:00 25.02.16  09:00 29.02.16  09:00 02.03.16  09:00        

Raum 187

 

4 KLs 10/14

 

Der Angeklagte K ist im Juni 1996 geboren, der Angeklagte B im Oktober 1994, der Angeklagte R. im März 1996.

Allen drei Angeklagten wird versuchte schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt, dem K und dem B darüber hinaus eine vollendete schwere räuberische Erpressung.

Die drei Angeklagten sollen im August 2014 in Weißenfels unter Benutzung eines Schreckschussrevolvers eine Spielothek überfallen haben. Dazu sollen sie eine Angestellte der Spielothek, die nach Geschäftsschluss soeben die Räume verschlossen hatte, unter Drohung mit der Schreckschusswaffe aufgefordert haben, die Geschäftsräume wieder zu öffnen und die Tageseinnahmen herauszugeben. Nachdem die Angestellte die Angeklagten davon überzeugt habe, dass die Alarmanlage bereits "scharf" geschaltet sei, so dass bei Öffnen der Tür mit dem sofortigen Erscheinen der Polizei zu rechnen sei, sollen sie von ihrem Vorhaben Abstand genommen und davon gefahren sein.

Im September 2014 sollen die Angeklagten K und B in Lützen eine Sparkassenfiliale überfallen und durch Drohung mit einer Schreckschusspistole die Herausgabe von 500,00 Euro erzwungen haben.

Hinsichtlich des ersten Tatvorwurfs sind die Angeklagten R. und K teilweise geständig, der K hat auch die zweite Tat eingeräumt, während der Angeklagte B die Vorwürfe bestreitet bzw. von seinem Schweigerecht Gebrauch macht.

Im Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.     

Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links