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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im Februar

16.02.2016, Halle (Saale) – 4

  • Landgericht Halle

 

 

 

 

Tag         Uhrzeit17.02.16  09:00 29.02.16  09:00        

Raum 123

 

10a KLs 17/15

 

Dem im März 1989 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Er soll sich am 01.05.2016 in Halle zusammen mit einem weiteren, bisher nicht ermittelten Täter unter einem Vorwand mit einen Bekannten getroffen und mit diesem zunächst ein Gespräch geführt haben. Nach einigen Minuten soll sei dann unvermittelt der Mittäter erschienen und habe dem Geschädigten aus einer Entfernung von etwa zwei Metern Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Dies soll der Angeklagte ausgenutzt haben, um dem Geschädigten aus dessen Jackentasche das Mobiltelefon in einem Wert von etwa 500,00 Euro zu entwenden.

Der Angeklagte hat sich zum Vorwurf nicht eingelassen.

 

Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, wenn nicht die Kammer die Voraussetzungen eines minder schweren Falles für gegeben ansieht - dann droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren.     

 

 

Tag         Uhrzeit23.02.16  09:00 03.03.16  09:00 22.03.16  09:00 31.03.16  09:00 04.04.16  09:00 11.04.16  09:00 18.04.16  09:00      

Raum 187

 

3 KLs 7/14

 

Dem im Januar 1989 geborenen Angeklagten werden 127 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Arzneimittelgesetz zur Last gelegt.

Er soll in den Jahren 2009 bis 2011 in Merseburg, Leipzig und anderen Orten einen intensiven Handel mit Betäubungsmitteln und Arzneimitteln betrieben haben und zu diesem Zweck von verschiedenen Händlern Betäubungsmittel unterschiedlicher Art, darunter Kokain, Crystal und Marihuana, sowie Arzneimittel und Dopingmittel erworben und teils selbst konsumiert, teils gewinnbringend weiterverkauft haben.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe teilweise eingeräumt, teilweise bestritten.

 

Aufgrund der Vielzahl der Fälle kommt rechnerisch im Falle einer Verurteilung eine Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren in Betracht.     

 

 

Tag         Uhrzeit29.02.16  08:30 04.03.16  08:30 10.03.16  08:30      

Raum 141

 

5 KLs 1/16

 

Dem im März 1971 geborenen Angeklagten werden sieben Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt, in einem Falle in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Pflichtversicherungsschutz, ferner mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie einem Verstoß gegen das Waffengesetz.

Der Angeklagte soll zwischen März und Oktober 2014 in Zeitz jeweils 1-2 Kilogramm Marihuana erworben haben, um es gewinnbringend weiter zu veräußern.

Am 10.05.2015 soll der Angeklagte unter dem Einfluss von Amphetamin mit seinem Pkw ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz in Halle die Ludwig-Wucherer-Straße in Richtung Steintor befahren  und dabei Betäubungsmittel sowie eine Druckgaspistole bei sich geführt haben. Als sich im Verlauf der Fahrt ein Funkstreifenwagen der Polizei vor das Fahrzeug des Angeklagten gesetzt habe, um ihn einer Verkehrskontrolle zu unterziehen, habe dieser stark beschleunigend über die Berliner Straße die Flucht ergriffen und dabei mit einer Geschwindigkeit von teils 160 km/h mehrere rote Ampeln überfahren. Die Fahrt habe geendet, als der Angeklagte in Höhe der Kreuzung Dessauer Straße/Paracelsusstraße die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren habe, welches gegen einen Stromkasten geprallt und dann in einem Gebüsch zum Stehen gekommen sei.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe teilweise eingeräumt.

Im Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.     

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