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(LG HAL) Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

22.02.2016, Halle (Saale) – 5

  • Landgericht Halle

Mit Urteil vom 15.02.2016 hat eine Berufungsstrafkammer des Landgerichts Halle einen Angeklagten wegen versuchter vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.

 

Die Kammer hat es als erwiesen angesehen, dass der 39-jährige, mehrfach vorbestrafte und unter Bewährung stehende Angeklagte im November 2013 im Anschluss an ein Fußballspiel der 3. Liga am Hauptbahnhof in Halle versucht habe, einen Polizeibeamten durch einen Wurf mit einer Getränkedose zu verletzen. Der Polizeibeamte sei damit beschäftigt gewesen, die Personalien eines anderen Fußballfans aufzunehmen, der im Bahnhofsbereich durch lautstarke Störungen anderer Reisender aufgefallen sei. Als dieser dann um sich geschlagen habe und versuchte habe, die Polizeibeamten zu treten, sei ihm der Angeklagte zu Hilfe gekommen. Der Polizeibeamte habe zunächst den Angriff des Angeklagten durch den Einsatz von Pfefferspray abgewehrt, wobei er den Angeklagten im Brustbereich getroffen habe. In diesem Moment habe der Angeklagte eine volle, ungeöffnete Getränkedose gezielt und mit Wucht aus einer Entfernung von etwa vier Metern auf den Polizeibeamten geworfen, um diesen zu verletzen und von weiteren Maßnahmen abzuhalten. Dank seiner Schutzweste sei der Polizeibeamte allerdings unverletzt geblieben.

 

Die Berufungskammer hat damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Halle bestätigt, auch dieses hatte dieselbe Strafe für tat- und schuldangemessen erachtet.

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