Kontakt
Landgericht Halle
Pressesprecherin:
Ri`inLG Dr. Adina Kessler-Jensch
Telefon: +49 345 2203326
Fax: +49 345 2203379
E-Mail: presse.lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
Adresse des Landgerichts Halle
Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau Juni 2016
30.05.2016, Halle (Saale) – 13
- Landgericht Halle
Tag Uhrzeit
02.06.16 08:30
06.06.16 08:30
15.06.16 08:30
17.06.16 08:30
Raum 141
5 KLs 9/16
Der im August 1988
geborenen Angeklagten wird schwere
Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung eines Schutzbefohlenen
zur Last gelegt.
Sie soll im März 2015 in
Halle ihren im April 2013 geborenen Sohn massiv geschüttelt haben, wobei der
Kopf des Kindes an einem festen Gegenstand angeschlagen sei. Dadurch sei bei
dem Kind ein Herzstillstand eingetreten, es habe von dem durch die Angeklagte
herbeigerufenen Notarzt reanimiert werden müssen. Ferner seien
Schädelinnenraumblutungen und eine Hirnschwellung diagnostiziert worden, im
weiteren Verlauf sei es zu einem Hirninfarkt gekommen, was zu bleibenden
schwersten psychischen und geistigen Schäden geführt habe bzw. führen werde.
Die Angeklagte hat die
Vorwürfe bestritten und sich dahingehend eingelassen, der Junge sei einfach
in sich zusammen gesackt.
Widersprüchliche
Zeugenaussagen gibt es dazu, ob sich an dem fraglichen Tag noch weitere
Personen in der Wohnung aufgehalten haben.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Tag Uhrzeit
08.06.16 10:30
22.06.16 10:30
Raum 96
13 KLs 14/16
Dem im September 1972
geborenen Angeklagten wird versuchter Betrug in Tateinheit mit irreführender
Werbung und Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz und das
Heilmittelwerbegesetz zur Last gelegt.
Er soll im Februar 2015 als
Handelsvertreter im Vorfeld einer sogenannten Kaffeefahrt zunächst Gäste mit
dem Versprechen eines hochwertigen Sach- oder Geldgewinns im Werte von 149,00
Euro zur Teilnahme an der Fahrt bewogen haben und dann im Zuge der
Kaffeefahrt bei einer Verkaufsveranstaltung in einem Gasthaus in Aken eine
Matratzenauflage als klinisch erprobt und therapeutisch wirksam angepriesen
und zum Stückpreis von mindestens 1.500,00 Euro angeboten haben, wobei der
Matratzenauflage die Wirkweise eines Medizinproduktes zugeschrieben worden
sei diese aber nicht nach dem Medizinproduktegesetz zugelassen sei. Fünf
Teilnehmer an der Kaffeefahrt sollen tatsächlich derartige Auflagen erworben
haben.
Im Falle einer Verurteilung
kommt die Verhängung einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe in
Betracht.
Tag Uhrzeit
13.06.16 08:00
16.06.16 09:30
20.06.16 09:30
22.06.16 09:30
12.07.16 09:30
14.07.16 09:30
04.08.16 09:30
12.08.16 09:30
16.08.16 09:30
18.08.16 09:30
Raum 169
2 KLs 2/14
Der Angeklagte A.W. ist im
Oktober 1946 geboren, sein Sohn, der Angeklagte T.W. im Februar 1972.
Den beiden werden insgesamt
38 strafbare Handlungen zur Last gelegt, darunter Insolvenzverschleppung,
Untreue, Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Bankrott.
Die beiden Angeklagten
sollen zwischen Juli 2009 und Mai 2011 in Langeneichstädt gemeinsam ein
Bauunternehmen in der Rechtsform einer GmbH geführt haben, wobei A.W.
eingetragener Geschäftsführer gewesen und T.W. als sogenannter faktischer
Geschäftsführer an der Unternehmensführung beteiligt gewesen sei.
Obwohl sie gewusst hätten,
dass das Unternehmen bereits seit dem 01.08.2010 nicht mehr zahlungsfähig sei
und damit einer Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages bis spätestens zum
22.08.2010 bestand, hätten sie erst am 01.12.2010 einen Eigenantrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, nachdem bereits eine
Krankenkasse, bei der Beitragsrückstände bestanden hätten, Ende Oktober 2010
einen Insolvenzantrag gestellt hatte. Dem dann eingesetzten
Insolvenzverwalter hätten sie dann ein Firmenkonto verschwiegen, so dass
dieser das dortige Guthaben nicht ohne weiteres habe zur Masse ziehen können.
Mit der Ehefrau des A.W. und Mutter des T.W. hätten sie für das Unternehmen
eine Darlehensvereinbarung getroffen, auf deren Grundlage aus Mitteln des
Unternehmens Rückzahlungen an die vermeintlichen Darlehensgeberinnen
geflossen seien, obwohl es tatsächlich nie zur Auszahlung der Darlehen an das
Unternehmen gekommen sei.
Ferner sollen die
Angeklagten im Namen des Unternehmens Arbeitsverträge mit ihren jeweiligen
Ehefrauen geschlossen habe, auf deren Grundlage diese monatliche Gehälter
bezogen hätten, ohne jedoch tatsächlich Tätigkeiten im Geschäftsbetrieb des
Unternehmens auszuüben.
In den Monaten April bis
Oktober sollen sie es außerdem unterlassen haben, die geschuldeten
Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen abzuführen.
Die Angeklagten haben sich
nicht zur Sache eingelassen. In der Anklageschrift sind 97 Zeugen sowie
zahlreiche Unterlagen als Beweismittel benannt.
Im Falle einer Verurteilung
drohen Gesamtfreiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
Tag Uhrzeit
16.06.16 09:00
17.06.16 09:00
Raum 123
10a KLs 9/16
Dem im Januar 1991
geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.
Er soll im September 2015
in einer Straßenbahn in Halle einen anderen Fahrgast mit einem Hammer bedroht
und ihn so gezwungen haben, dem Angeklagten sein Mobiltelefon im Werte von
150,00 Euro zu überlassen.
Der Angeklagte hat sich zu
dem Vorwurf nicht geäußert.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Tag Uhrzeit
16.06.16 08:30
21.06.16 08:30
23.06.16 08:30
Raum 141
1 Ks 2/16
Dem im Januar 1967
geborenen Angeklagten hat die Staatanwaltschaft mit ihrer Anklageschrift
gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt .
Er soll im Oktober 2015 in
der Küche seines Elternhauses in Waldau im Zuge eines Streites mit einer
Eisenstange auf seinen damals 83-jährigen Vater eingeschlagen und diesen
mindestens elf Mal am Kopf und acht Mal am Oberkörper getroffen haben. Der
Vater soll erhebliche Verletzungen davongetragen haben, die jedoch zu keinem
Zeitpunkt lebensgefährlich gewesen seien.
Der Angeklagte hat zur
Erklärung vorgetragen, zur Auseinandersetzung mit seinem Vater sei es wegen
alter, noch aus der Vorwendezeit stammender Missbrauchsvorwürfe gekommen.
Die Anklage wurde zunächst
zum Amtsgericht erhoben, das Verfahren ist nunmehr von der
Schwurgerichtskammer des Landgerichts übernommen worden, da auch ein
versuchtes Tötungsdelikt in Betracht kommt. Sollte es zu einer derartigen
Verurteilung kommen, droht eine mehrjährige Haftstrafe.
Tag Uhrzeit
21.06.16 09:00
24.06.16 09:00
28.06.16 09:00
01.07.16 09:00
06.07.16 09:00
15.07.16 09:00
Raum 90
8c Ns 135/15 Berufungsverfahren
Der im Februar 1957
geborene Angeklagte ist vom Amtsgericht in Eisleben wegen Erpressung in 14
Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt worden.
Das Amtsgericht hat es nach
10 Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte zwischen
Juni 2010 und September 2011 am Süßen See in Seeburg im Auftrag eines
Fischereipächters eigenmächtige Kontrollen vorgenommen und dabei am See angetroffenen Anglern angedroht habe, er
werde Strafanzeige wegen Tierquälerei oder Fischwilderei gegen sie erstatten,
wenn sie nicht Geldbeträge zwischen 100,00 und 250,00 Euro an ihn zahlten.
In 14 Fällen sei es
tatsächlich zu den verlangten Zahlungen gekommen, auf die der Angeklagte
keinerlei Anspruch gehabt habe, die er dann aber in Absprache mit dem
Fischereipächter für sich habe behalten dürfen.
Der Angeklagte hatte die
Vorwürfe in Abrede gestellt.
Auf seine Berufung hin hat
nun die Berufungskammer des Landgerichts die Beweisaufnahme zu wiederholen.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de