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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Haftbefehl gegen Peter F. aus Wittenberg erlassen
08.06.2016, Halle (Saale) – 14
- Landgericht Halle
Der Angeschuldigte Peter F. aus
Wittenberg befindet sich seit dem heutigen Tage in
Untersuchungshaft.
Die Wirtschaftsstrafkammer des
Landgerichts Halle hatte am 07.06.2016 einen Haftbefehl erlassen, auf dessen
Grundlage der Angeschuldigte am heutigen Tage festgenommen und nach Verkündung
des Haftbefehls in Untersuchungshaft verbracht wurde.
Grundlage des Haftbefehls ist
eine am 02.06.2016 beim Landgericht Halle eingegangene Anklage der
Staatsanwaltschaft Dessau vom 19.05.2016, mit der dem Angeschuldigten ein
Verstoß gegen das Kreditwesengesetz sowie 27 Fälle der schweren Untreue vorgeworfen
werden. Der Angeschuldigte soll zwischen April 2009 und April 2013 von Wittenberg
aus über ein Internetportal eine sogenannte ?Kooperationskasse? betrieben und
hierüber Bankgeschäfte in Form von Anlagegeschäften abgewickelt haben. Dabei
sollen Geldanleger dazu gebracht worden sein, im Vertrauen auf einen jederzeit bestehenden Rückzahlungsanspruch
Geld bei der ?Kooperationskasse? anzulegen, wobei ihnen zugesichert worden sei,
das Geld werde entweder zur Finanzierung gemeinwohlorientierter Unternehmungen
verwendet oder in stabile Sachwerte investiert. Insgesamt sollen Spareinlagen
in Höhe von mehr als 1,7 Mio. Euro eingezahlt worden sein.
Der Angeschuldigte soll dann 27
Barabhebungen in Höhe von insgesamt 1,3 Mio. Euro vorgenommen und das
abgehobene Geld abredewidrig für eigene Zwecke verwendet haben.
Die Wirtschaftsstrafkammer sah
auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse einen dringenden Tatverdacht und
darüber hinaus den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben an, da die für den
Fall einer Verurteilung zu erwartende empfindliche Freiheitsstrafe einen hohen
Fluchtanreiz biete.
Der Haftbefehl ist dem
Angeschuldigten heute eröffnet worden, er hatte Gelegenheit, sich hierzu zu
äußern. Ob die Strafkammer dies zum Anlass nimmt, den Haftbefehl aufzuheben
oder außer Vollzug zu setzen, wird innerhalb der nächsten Tage entschieden werden.
Die Kammer wird dem
Angeschuldigten nun die Möglichkeit geben, sich schriftlich zu den Vorwürfen zu
äußern, und dann über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Etwaige
Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.
Das Landgericht Halle ist örtlich
zuständig, weil das eigentlich für Wittenberg zuständige Landgericht Dessau nicht
über eine Wirtschaftsstrafkammer verfügt.
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