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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Prozessauftakte in Strafsachen im Juli
21.06.2016, Halle (Saale) – 15
- Landgericht Halle
Tag Uhrzeit
18.07.16 09:00
19.07.16 09:00
21.07.16 09:00
Raum 123
14 KLs 2/16
Der Angeklagte E. ist im
Februar 1999 geboren, der Angeklagte Me. im März 1997, der Angeklagte Ma. im
April 1995.
Den Angeklagten werden Diebstahl,
Körperverletzung und schwerer Raub in insgesamt bis zu 9 Fällen zur Last
gelegt.
Sie sollen im Juni und Juli
2014 in Halle und anderen Orten in unterschiedlicher Beteiligung Geschäfte
und Privatpersonen überfallen und ihnen - teils unter Gewaltanwendung - Geld
entwendet haben. So sollen der Ma. am 22.06.2016 in einer Spielhalle durch
Bedrohung eines Angestellten mit einem Messer rund 500,00 Euro erbeutet
haben. Am 10.07.2014 sollen alle drei zunächst einen Netto-Markt in Halle
überfallen, dort aber keine Beute gemacht haben, weil die Kassiererin, der
der Angeklagte E. einen Faustschlag versetzt haben soll, noch rechtzeitig die
Kasse habe schließen können. Danach sollen sie eine Passantin überfallen, mit
Pfefferspray überwältigt und ihr dann die Handtasche mit ca. 60,00 Euro
Bargeld entwendet haben.
Am 11.07.2014 sollen sie in
Halle einer 62-jährigen Passantin die Handtasche mit rund 25,00 Euro Bargeld
und Geldkarte entrissen haben, wodurch die Frau zu Fall gekommen und mit dem
Hinterkopf auf das Pflaster aufgeschlagen sei, ohne sich aber bleibende
Verletzungen zuzuziehen. Anschließend sollen sie mit der erbeuteten Geldkarte
und der ihnen bekannt gewordenen PIN vom Konto der Frau insgesamt 980,00 Euro
abgehoben haben. Im weiteren Verlauf des Tages sollen sie eine Spielhalle in
Merseburg überfallen und unter Einsatz von Schlägen und Pfefferspray ca.
630,00 Euro erbeutet haben. Am 12.07.2014 schließlich sollen sie in Merseburg
auf offener Straße einen 77-jährigen Mann überfallen, mit einem Revolver
bedroht und geschlagen und so 400,00 Euro erbeutet haben.
Die Angeklagten haben die
Vorwürfe in weiten Teilen eingeräumt.
Auf E. und Me. Findet auf Grund
ihres jugendlichen Alters Jugendstrafrecht Anwendung, Ma war zur Tatzeit
Heranwachsender, so dass die Anwendung von Jugendstrafrecht von seinem
Entwicklungsstand abhängt. Unter Anwendung von Jugendstrafrecht drohen
Sanktionen bis zu 10Jahren Jugendstrafe.
Tag Uhrzeit
28.07.16 09:00
03.08.16 09:00
11.08.16 09:00
17.08.16 09:00
19.08.16 09:00
05.09.16 09:00
Raum 96
13 KLs 3/16
Der Angeklagte Fi ist im
Dezember 1965 geboren, der Angeklagte Fr. im Dezember 1947.
Den beiden wird Betrug in 67
Fällen (Fi.) bzw. Beihilfe zum Betrug in 20 Fällen (Fr.) zur Last gelegt.
Fi. soll faktischer
Verantwortlicher der Einzelfirma G. sowie der G-GmbH, die beide in Halle
ansässig und in der Baubranche tätig waren. Fr. soll die Bürotätigkeiten der
Firmen erledigt haben.
Zwischen Februar 2007 und
November 2008 sollen die Angeklagten zum einen gegenüber verschiedenen
Agenturen für Arbeit wahrheitswidrig angegeben haben, Arbeitnehmer der Firmen
G und G-GmbH an Drittfirmen vermittelt zu haben und dadurch unberechtigt
Vermittlungsvergütungen in Höhe von insgesamt 16.500,00 Euro erhalten haben.
Zum anderen sollen sie für
Arbeitnehmer der genannten Firmen Zuschüsse zur Wiedereingliederung von
Arbeitnehmern beantragt und erhalten haben, obwohl den fraglichen Arbeitnehmern
kein Lohn ausgezahlt worden sei, was die Angeklagten aber gegenüber den
jeweiligen Leistungsträgern bewusst pflichtwidrig verschwiegen hätten.
Ferner sollen sie auch
Investitionshilfen zur Neuschaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte
Menschen beantragt und in Höhe von mehr als 20.000,00 Euro erhalten haben und
dazu wahrheitswidrig angegeben haben, sie hätten die bezuschussten
Gegenstände zur Unterstützung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
angeschafft.
Ferner soll der Fi. Im
fraglichen Zeitraum für die genannten Unternehmen Arbeitnehmer eingestellt
haben, obwohl ihm klar gewesen sei, dass die Unternehmen keinen Lohn würden
zahlen können. ES sei ihm darauf angekommen, die Arbeitsleistung der
Arbeitnehmer auch ohne Lohn zu erhalten.
Der Angeklagte Fi. hat die
Vorwürfe teilweise eingeräumt, sich teilweise nicht eingelassen und teilweise
bestritten. Der Fr. hat sich zu den Vorwürfen nicht geäußert.
Im Falle einer Verurteilung
drohen rein rechnerisch Gesamtfreiheitsstrafen bis zu 15 Jahren.
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