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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im August
10.08.2016, Halle (Saale) – 21
- Landgericht Halle
Tag Uhrzeit
15.08.16 09:00
22.08.16 09:00
24.08.16 09:00
29.08.16 09:00
31.08.16 09:00
05.09.16 09:00
14.09.16 09:00
19.09.16 09:00
21.09.16 09:00
26.09.16 09:00
28.09.16 09:00
24.10.16 09:00
26.10.16 09:00
02.11.16 09:00
07.11.16 09:00
09.11.16 09:00
14.11.16 09:00
16.11.16 09:00
21.11.16 09:00
23.11.16 09:00
28.11.16 09:00
Raum 53
10a KLs 10/16
Der Angeklagte E. ist im
September 1975 geboren, der Angeklagte K im Januar 1971, der Angeklagte T. im
September 1972.
Den drei Angeklagten wird
bandenmäßiger unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Sie sollen sich im August 2015
zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um in einer eigens hierfür
hergerichteten Plantage in einer Halle in einem Industriegebiet in Coswig
Cannabis anzubauen und das so hergestellte Marihuana gewinnbringend weiter zu
verkaufen.
Bei einer Durchsuchung in den
Räumen der Plantage im November 2015 wurden fast 5000 erntereife
Cannabispflanzen und rund 16 kg bereits abgeerntete und zum Trocknen ausgelegte
Cannabispflanzenteile aufgefunden und sichergestellt. Die Ausstattung der
Indoorplantage, die sich über mehrere Räume der Halle erstreckte, soll einen
Wert von mehr als 100.000,00 Euro haben. Bei der Durchsuchung wurden 9
Personen angetroffen, bei denen die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass
diese mit der Aufzucht und Ernte der Cannabispflanzen beschäftigt waren.
Unter diesen Personen war auch der Angeklagte T.
Die Angeklagten stellen die
Vorwürfe in Abrede.
Im Falle einer Verurteilung
drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.
Tag Uhrzeit
23.08.16 08:30
30.08.16 08:30
06.09.16 08:30
13.09.16 08:30
15.09.16 08:30
23.09.16 08:30
29.09.16 08:30
Raum 141
1 Ks 3/16
Der im August 1988 geborenen
Angeklagten wird mit der Anklage schwere
Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung eines Schutzbefohlenen
zur Last gelegt.
Sie soll im März 2015 in Halle ihren
im April 2013 geborenen Sohn massiv geschüttelt haben, wobei der Kopf des
Kindes an einem festen Gegenstand angeschlagen sei. Dadurch sei bei dem Kind
ein Herzstillstand eingetreten, es habe von dem durch die Angeklagte
herbeigerufenen Notarzt reanimiert werden müssen. Ferner seien
Schädelinnenraumblutungen und eine Hirnschwellung diagnostiziert worden, im
weiteren Verlauf sei es zu einem Hirninfarkt gekommen, was zu bleibenden
schwersten psychischen und geistigen Schäden geführt habe bzw. führen werde.
Die Angeklagte hat die Vorwürfe
bestritten und sich dahingehend eingelassen, der Junge sei einfach in sich
zusammen gesackt.
Widersprüchliche Zeugenaussagen
gibt es dazu, ob sich an dem fraglichen Tag noch weitere Personen in der
Wohnung aufgehalten haben.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Das Verfahren war bereits am
02.06.2016 vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Halle (5 KLs 9/16)
begonnen worden. Am dritten Verhandlungstag, dem 15.06.2016, wurde das
Verfahren dort ausgesetzt, der Schwurgerichtskammer vorgelegt und von dieser
übernommen, weil auch ein (versuchtes) Tötungsdelikt in Betracht kommt und
hierfür allein die Schwurgerichtskammer zuständig ist.
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