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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Zwangsräumung in Reuden: Gerichtsvollzieher handelte korrekt
02.09.2016, Halle (Saale) – 23
- Landgericht Halle
Im Hinblick auf die teils unterschiedlichen
öffentlichen Darstellungen der Hintergründe und des Ablaufs der Zwangsräumung in
Reuden am 24.08.2016, in deren Verlauf der Hauseigentümer Adrian U.
angeschossen wurde, wird auf folgendes hingewiesen:
Grundlage der Zwangsvollstreckung sind
rechtskräftige Vollstreckungstitel, also gerichtliche Urteile oder
Vollstreckungsbescheide oder aber vollstreckbare behördliche Bescheide. Durch
diese Vollstreckungstitel wird ein Schuldner in vollstreckbarer Weise verpflichtet,
eine Zahlung zu leisten. Kommt der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht
nach, können die Gläubiger auf dieser Grundlage die Zwangsvollstreckung in das
Vermögen des Schuldners betreiben. Die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück erfolgt
in der Regel durch Zwangsversteigerung. Dabei wird das Grundstück am
Amtsgericht versteigert und durch gerichtlichen Zuschlagsbeschluss dem
Meistbietenden als neuem Eigentümer zugewiesen. Dieser Zuschlagsbeschluss verleiht
dem neuen Eigentümer das Recht, das Grundstück in Besitz zu nehmen und erforderlichenfalls
durch einen Gerichtsvollzieher zwangsweise räumen zu lassen. Zuständig für die Zwangsräumung ist der
Gerichtsvollzieher, ein Justizbeamter. Dieser hat die Räumung ohne inhaltliche
Prüfung der zugrundliegenden Forderungen und Ansprüche durchzusetzen und ist allein
für die ordnungsgemäße Durchführung der Zwangsräumung verantwortlich. Ist mit
Widerstand des bisherigen Eigentümers zu rechnen, kann der Gerichtsvollzieher
die Unterstützung der Polizei in Anspruch nehmen, die dann über die Einzelheiten
des erforderlichen Einsatzes aufgrund einer eigenen Einschätzung der Bedrohungslage
eigenverantwortlich entscheidet. So verlief es auch im Falle des Grundstückes in
Reuden: Weil der bisherige Eigentümer gegenüber einer Vielzahl von privaten und
öffentlichen Gläubigern seinen Zahlungspflichten in Höhe von rund 150.000,00
Euro nicht nachgekommen war, war das Grundstück bereits vor mehreren Wochen zwangsversteigert
und einem neuen Eigentümer zugeschlagen worden. Der bisherige Eigentümer war dann
wiederholten Aufforderungen zur Räumung nicht nachgekommen, so dass der neue Eigentümer
beim zuständigen Amtsgericht die Zwangsräumung beantragt hatte. Weil es bereits
im Vorfeld auf einigen Seiten und Foren im Internet zum Teile massive Drohungen
und Aufrufe zu Gewalt gegen den Gerichtsvollzieher gekommen war, nahm der Gerichtsvollzieher
polizeiliche Unterstützung in Anspruch. Die von dem Gerichtsvollzieher durchgeführte
Zwangsräumung war somit die gesetzlich gebotene Handlungsweise.
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