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(LG HAL) Haftbefehlt gegen Peter F. bleibt in Vollzug
26.09.2016, Halle (Saale) – 25
- Landgericht Halle
Der Haftbefehl der 13. Großen
Strafkammer des Landgerichts Halle gegen den Angeklagten Peter F. aus
Wittenberg bleibt aufrechterhalten und in Vollzug.
Dies hat die Strafkammer am
heutigen Tage entschieden. Der Angeklagte hatte zuvor eine Haftprüfung
beantragt und war deshalb am 22.09.2016 von der Kammer angehört worden. Die
dort vorgebrachten Gründe haben die Kammer nicht dazu bewogen, den Haftbefehl
aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen. Die Kammer geht weiterhin davon aus,
dass gegen den Angeklagten der dringende Tatverdacht der Untreue besteht und die
Haftgründe der Fluchtgefahr und der Verdunklungsgefahr vorliegen: Es bestehe nämlich
sowohl die Gefahr, dass sich der Angeklagte durch Flucht dem bevorstehenden Verfahren
entziehe, als auch die Gefahr, dass er Einfluss auf die Mitglieder seiner ?Gemeinschaft?
nimmt, die als Zeugen in Betracht kommen.
Der Beginn der Hauptverhandlung
ist für den 20.10.2016 vorgesehen. Es
sind inzwischen bis Anfang März 2017 insgesamt 26 Verhandlungstage anberaumt. Wegen
der Einzelheiten des Tatvorwurfs wird auf die Pressemitteilung vom 19.09.2016
hingewiesen (Nr. 024/2016), wobei klargestellt wird, dass dem Angeklagten nicht
Betrug, sondern Untreue zur Last gelegt wird.
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