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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Weiterer Prozessauftakt am 20.10.2016
17.10.2016, Halle (Saale) – 27
- Landgericht Halle
Tag Uhrzeit
20.10.16 13:00
21.10.16 09:00
27.10.16 09:00
28.10.16 09:00
03.11.16 09:00
10.11.16 09:00
11.11.16 09:00
17.11.16 09:00
18.11.16 09:00
24.11.16 09:00
25.11.16 09:00
01.12.16 09:00
02.12.16 09:00
08.12.16 09:00
09.12.16 09:00
15.12.16 09:00
16.12.16 09:00
22.12.16 09:00
19.01.17 09:00
20.01.17 09:00
26.01.17 09:00
Raum 123
10a KLs 15/16
Der
Angeklagte B. ist am 27.10.1966 geboren, der Angeklagte M. im Dezember
1976.
Dem B werden 19 Verstöße gegen
das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt, darüber hinaus Besitz
kinderpornographischer Schriften sowie Körperverletzung. Dem M. werden
5 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.
Ihnen wird vor allem vorgeworfen, im Oktober 2013 maßgeblich an der
Organisation eines Rauschgifttransportes von Albanien nach Zeitz beteiligt
gewesen zu sein.
Am 30.10.2013 wurde bei einer
zollrechtlichen Routinekontrolle eines albanischen Lkw bei Nürnberg ein
Betonquader vorgefunden, in dem über 600 kg Marihuana versteckt waren - das
Rauschgift wurde durch den Einsatz eines Rauschgiftspürhundes entdeckt. Die
Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten auch eine weitere
Rauschgiftlieferung organisiert haben, bei der am 29.10./30.10.2013 ca. 950
kg Marihuana in zwei Betonblöcken versteckt auf ein Grundstück in Zeitz
geliefert worden sein sollen. Von dieser Menge sollen die beiden Angeklagten
insgesamt 400 kg gegen Zahlung von 480.000,00 Euro zum eigenständigen
Weiterverkauf erhalten haben.
Bei den übrigen Vorwürfen
hinsichtlich des Betäubungsmittelgesetzes geht es um Verkäufe an Konsumenten.
Der Vorwurf der Körperverletzung stützt sich darauf, dass der B. im November
2013 den Besitzer des Grundstücks in Zeitz, zu dem die Lieferung erfolgte, im
Zuge einer Auseinandersetzung mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben
soll. Außerdem sollen in seiner Wohnung Datenträger mit kinderpornographischen
Bildern vorgefunden worden sein.
Im Fall einer Verurteilung
drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.
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