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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Weitere Prozessauftakte in Strafsachen im April
12.04.2017, Halle (Saale) – 17
- Landgericht Halle
Tag Uhrzeit
18.04.17 09:00
19.04.17 09:00
25.04.17 09:00
26.04.17 09:00
10.05.17 09:00
Raum 123nicht öffentlich
14 KLs 1/17
Dem am 15.04.2000 geborenen
Angeklagten wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung zur Last gelegt.
Er soll in der Nacht zum
06.11.2016 in der Wohnung der Familie seiner Freundin in Halle übernachtet
haben. Als er am frühen Morgen in der Wohnung auf die Mutter seiner Freundin
traf, soll er sie - für diese völlig überraschend - mit einem Messer mit
einer Klingenlänge von 15 cm angegriffen und dann 35mal auf sie eingestochen
haben. Die Geschädigte soll lebensgefährliche Stich- und Schnittverletzungen
im Gesicht und am Hals sowie an Rumpf und Gesäß erlitten haben, die eine
umgehende intensivmedizinische Versorgung erforderlich gemacht hätten.
Hintergrund der Tat sei, dass
die Geschädigte die Beziehung ihrer im August 2000 geborenen Tochter zu dem
Angeklagten nicht akzeptiert habe. Deshalb habe der Angeklagte im Vorfeld
schon mehrfach geäußert, er werde sie umbringen.
Der Angeklagte hat sich bislang
nicht konkret zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Jugendstrafe bis zu 10 Jahren. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der angeklagten Tat Jugendlicher war, ist die Verhandlung nicht öffentlich.
Tag Uhrzeit
21.04.17 08:30
28.04.17 08:30
Raum 141
5 KLs 3/17
Der im Mai 1978 geborene
Angeklagte war mit Urteil des Landgerichts Halle vom 08.09.2016 wegen
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen
von Waffen sowie wegen Urkundenfälschung jeweils in Tateinheit mit Fahren
eines Kraftfahrzeugs ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlicher
Straßenverkehrsgefährdung sowie Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren
verurteilt worden.
Die Kammer hatte es - auch
aufgrund des umfassenden Geständnisses des Angeklagten - für erwiesen
angesehen, dass dieser im Juni 2016 in einem nicht haftpflichtversicherten
Pkw mit falschen Kennzeichen und ohne Fahrerlaubnis im Stadtgebiet von Halle
unterwegs gewesen und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln beim Einparken
frontal gegen einen geparkten Pkw gefahren sei. Ferner habe er zum Zwecke des
Weiterverkaufs Crystal und Ecstasy-Tabletten und außerdem zwei scharfe
Wurfmesser mit sich geführt.
Auf die Revision des
Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 31.01.2017
(4 StR 597/16) aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung
an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der BGH hat
ausgeführt, es sei nicht hinreichend festgestellt, ob der Angeklagte wirklich
gewusst habe, dass er aufgrund des vorangegangenen Drogenkonsums nicht
fahrtüchtig gewesen sei, so dass statt der Verurteilung wegen vorsätzlicher
Straßenverkehrsgefährdung auch eine solche wegen fahrlässiger Tatbegehung in
Betracht komme. Ferner stünden die Verkehrsdelikte sowie der Verstoß gegen
das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit zueinander und nicht - wie von der
Strafkammer angenommen - in Tatmehrheit.
Die neue Strafkammer wird die
Beweisaufnahme zu wiederholen und auch darüber zu entscheiden haben, ob wegen
Betäubungsmittelabhängigkeit des Angeklagten die Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt in Betracht kommt.
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