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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Verurteilung wegen Misshandlung eines Kleinkindes rechtskräftig
06.06.2017, Halle (Saale) – 22
- Landgericht Halle
Die Verurteilung eines Mannes
wegen Misshandlung des Kindes seiner
Lebensgefährtin ist rechtskräftig.
Die Schwurgerichtskammer des
Landgerichts Halle hatte mit Urteil vom 23.09.2016 den im Oktober 1978
geborenen Mann wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung
eines Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten
verurteilt.
Die Kammer hatte es als erwiesen
angesehen, dass der Angeklagte im März 2015 in Halle den im April 2013
geborenen Sohn seiner damaligen Lebensgefährtin massiv geschüttelt hatte, wobei
der Kopf des Kindes an einem festen Gegenstand angeschlagen sei. Dadurch sei
bei dem Kind ein Herzstillstand eingetreten, es habe von dem durch die Kindesmutter
herbeigerufenen Notarzt reanimiert werden müssen. Ferner seien Schädelinnenraumblutungen
und eine Hirnschwellung diagnostiziert worden, im weiteren Verlauf sei es zu
einem Hirninfarkt gekommen, was zu bleibenden schwersten psychischen und
geistigen Schäden geführt habe bzw. führen werde.
Zunächst war nur die Mutter des
Kindes angeklagt worden, die angegeben hatte, mit dem Kind allein gewesen zu
sein. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hatte diese dann aber ihren damaligen
Lebensgefährten belastet, woraufhin auch dieser angeklagt wurde. Im Ergebnis
der Beweisaufnahme war die Kammer dann von der Täterschaft des Angeklagten
überzeugt.
Gegen diese Verurteilung hatte
der Angeklagte Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof nunmehr mit
Beschluss vom 24.05.2017 ohne weitere Begründung verworfen hat. Das Urteil ist
damit rechtskräftig.
Die Kindesmutter war mit Urteil
vom 23.09.2016 wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen durch Unterlassung zu
einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt worden, deren
Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sie hatte kein Rechtsmittel
eingelegt, so dass das Urteil noch im Oktober 2016 ohne weiteres rechtskräftig
wurde.
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