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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im August
14.08.2017, Halle (Saale) – 31
- Landgericht Halle
Betäubungsmittelhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
15.08.17, 09:30
; 16.08.17, 09:30
Raum 169
2b KLs 5/17
Dem
im Januar 1986 geborenen Angeklagten wird
unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln unter Mitführung gefährlicher
Gegenstände in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last
gelegt.
Er
soll im März 2017 in seiner Wohnung in Halle ca. 250 Gramm Marihuana aufbewahrt
haben, um diese gewinnbringend weiter zu verkaufen. Am 31.03.2017 soll er ein Gramm zu einem Preis
von 10,00 Euro an einen Kunden verkauft haben.
In
unmittelbarer Nähe zu dem Rauschgift soll der Angeklagte zwei Messer sowie
Pfefferspray aufbewahrt haben.
Der
Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.
Tankstellenraub in Hettstedt
Tag, Uhrzeit
21.08.17, 10:00
; 24.08.17, 09:00 ; 30.08.17,
09:00
Raum 96
13 KLs 8/17
Dem
am 17.08.1981 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in drei
Fällen zur Last gelegt, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung.
Er
soll zwischen Februar und April 2017 dreimal dieselbe Tankstelle in Hettstedt
überfallen haben. Am 23.02.2017 soll er durch Drohungen mit einer
Schreckschusspistole 365,00 Euro erbeutet haben, am 17.03.2017 Bargeld in Höhe
von 979,82 Euro und Zigaretten im Werte von 142,12 Euro. Am 24.04.2017 soll er einen erneuten Überfall vorgenommen
haben, wobei es zu einer Auseinandersetzung mit einem in der Tankstelle
anwesenden Sicherheitsbediensteten gekommen sei, in deren Verlauf der
Angeklagte mit seiner Schreckschusswaffe aus einer Entfernung von 20 cm auf den
Sicherheitsbediensteten geschossen habe. Dieser soll eine blutende Platzwunde
über dem rechten Auge davon getragen haben. Danach soll der Angeklagte noch
mindestens dreimal auf den Kopf des Sicherheitsbediensteten geschlagen haben.
Am Ende soll er aber von dem Sicherheitsbedienstete überwältigt worden und dann
festgenommen worden sein.
Der
Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung
droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat
Tag, Uhrzeit
22.08.17, 09:00
; 25.08.17, 09:00 ; 01.09.17,
09:00 ; 04.09.17,
09:00
Raum 96
13 KLs 10/17
Dem
nach eigenen Angaben am 24.07.2001 geborenen Angeklagten wird Vorbereitung
einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt (§ 89a Abs. 1, Abs.
2 Nr. 1 StGB)
Der
Angeklagte ist syrischer Staatsangehöriger und ist im Herbst 2015 als
unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland eingereist.
Er
soll mit der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) sympathisieren.
Zwischen November 2015 und Januar 2017 in Bobbe (Osternienburger Land,
Landkreis Bitterfeld) soll er über das Internet Kontakt zu Gleichgesinnten
aufgenommen haben, weil er geplant habe, einen gegen das Leben vieler in
Deutschland lebender Menschen zu verüben. Dazu habe er sich eine Bauanleitung
zur Herstellung eines Sturmgewehres AK 47 (Kalaschnikow) zusenden lassen und
soll in einem Chat erfragt haben, wo man Waffen kaufen könne, wie man sie
benutze und instand halte. Ferner soll er sich in Chats danach erkundigt haben,
wie man einen Sprenggürtel herstellen könne, ohne in Verdacht zu geraten.
Gegenüber
einem verdeckt als Chatpartner arbeitenden Mitarbeiter des Bundesamtes für
Verfassungsschutz soll er offenbart haben, er sei nicht nach Deutschland eingereist,
um hier zu leben, und auch nicht, um mit einem Messer ein oder zwei Menschen zu
töten, er plane vielmehr etwas Größeres.
Der
Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Im Falle einer
Verurteilung droht eine Sanktion nach Jugendstrafrecht bis hin zu einer
Jugendstrafe von 10 Jahren.
Das
Landgericht Halle ist zuständig, weil die Anklage zur hiesigen
Staatsschutzkammer erfolgt ist, die auch für den Bezirk des Landgerichts
Dessau-Roßlau zuständig ist.
Da der Angeklagte zur Tatzeit
Jugendlicher war, findet das gesamte Verfahren einschließlich Anklageverlesung
und einer etwaigen Urteilsverkündung in nicht-öffentlicher Sitzung statt.
Weitere Angaben zu Person und Tatvorwurf sind daher nicht möglich.
schwere räuberische Erpressung in
Tröglitz
Tag, Uhrzeit
28.08.17, 11:00 (Achtung, Anfangszeit geändert); 29.08.17, 09:30
Raum 169
2b KLs 7/17
Dem
im Juni 1989 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung zur Last
gelegt.
Er
soll im April 2017 mit einer Sturmhaube maskiert einen Penny-Einkaufsmarkt in
Tröglitz überfallen und die Kassiererin durch Drohung mit einer
Schreckschusspistole gezwungen haben, ihm 890,00 Euro zu übergeben.
Der
Angeklagte hat sich geständig eingelassen und zur Erklärung angeführt, er habe
das Geld zur Finanzierung seiner Alkohol- und Drogensucht gebraucht.
Ihm droht eine Freiheitsstrafe
nicht unter fünf Jahren.
Versuchter Totschlag in Naumburg
Tag, Uhrzeit
29.08.17, 08:30
; 31.08.17, 08:30 ; 11.09.17,
08:30
Raum 141
1 Ks 7/17
Dem
im Juli 1984 geborenen Angeklagten wird versuchter Totschlag in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll im April 2017 in Naumburg im Zuge eines Streites seiner Lebensgefährtin
mit einem Klappmesser zwei Stiche in die rechte Halsseite zugefügt haben. Die
Geschädigte soll lebensgefährliche Verletzungen der rechten Halsblutader sowie
eines Schlagaderastes davongetragen haben und nur durch eine unverzügliche
medizinische Versorgung gerettet werden können.
Der
Angeklagte hat die Tat in groben Zügen eingeräumt.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren und
neun Monaten.
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