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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weitere Termine in Strafsachen im September

20.09.2017, Halle (Saale) – 39

  • Landgericht Halle

 

 

Bewaffneter Überfall auf Pizzaboten u.a.

in Halle

 

Tag, Uhrzeit

26.09.17, 09:00

; 06.10.17, 09:00 ; 26.10.17,

09:00 ; 27.10.17,

09:00 ; 09.11.17,

09:00 ; 15.11.17,

09:00

 

Raum 123

 

14 KLs 10/17

 

Dem

1997 geborenen Angeklagten (heranwachsend) wird besonders schwerer  Raub in 8 Fällen, begangen in Mittäterschaft,

vorgeworfen.

 

Laut

Anklage soll der Angeklagte im Februar 2017 gemeinschaftlich handelnd mit

gesondert verfolgten Tätern bzw. unbekannten Mittätern in 6 Fällen bei

Lieferdiensten für Pizza und Sushi Bestellungen ausgelöst haben. Als der

Lieferant jeweils mit der Ware angekommen sei, sollen der Angeklagte und die

Mittäter maskiert bzw. vermummt mit einem Schlagstock ausgerüstet Bargeld

gefordert haben. Dabei sollen sie Beträge von 50 Euro bis 230 Euro erbeutet

haben.

 

Laut

Anklage soll der Angeklagte darüber hinaus gemeinschaftlich handelnd in 2

Fällen mit gesondert verfolgten Tätern 

vermummt einen Supermarkt und eine Tankstelle überfallen haben. Unter

Verwendung einer Gasdruckpistole und einem Teleskopschlagstock sollen sie die

Angestellten zur Herausgabe von Geld gezwungen haben. Dabei sollen sie in dem

Supermarkt ohne Beute geblieben sein, im Übrigen einen Betrag von 324 Euro

erbeutet haben.

 

Der

Angeklagte hat sich weitgehend geständig eingelassen.

 

Es

kommt die Anwendung des Jugendstrafrechts in Betracht.  Das Höchstmaß der Jugendstrafe für

Heranwachsende beträgt zehn Jahre.

 

Sexueller Missbrauch der früheren

Lebensgefährtin in Halle

 

Tag, Uhrzeit

26.09.17, 08:30

; 28.09.17, 08:30

 

Raum 141

 

5 KLs 12/17

 

Dem

im Mai 1977 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in drei Fällen zur Last

gelegt. Er soll im März und April 2017 seine ehemalige Lebensgefährtin in deren

Wohnung in Halle aufgesucht und dort zum Beischlaf gezwungen haben.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als zwei

Jahren.

 

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