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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Urteil wegen Totschlagsrechtskräftig / Korrektur der gestrigen Pressemitteilung

27.02.2018, Halle (Saale) – 7

  • Landgericht Halle

 

 

Urteil wegen Totschlags in Großkugel rechtskräftig Die Verurteilung eines Angeklagten wegen Tötung des neuen Lebensgefährten

seiner Ehefrau ist rechtkräftig.  Die Schwurgerichtskammer hatte den

im November 1976 geborenen  Angeklagten

am 06.07.2017 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren

verurteilt. Sie hatte es am Ende der über

vier Tage geführten Hauptverhandlung als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte

am 16.03.2017 in Großkugel auf der Straße den neuen Lebensgefährten seiner Ehefrau

durch 64 Messerstiche so schwer verletzt hatte, dass dieser noch am Tatort

seinen Verletzungen erlegen war.  Die gegen dieses Urteil durch den Angeklagten eingelegte

Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.02.2018 als unbegründet

verworfen. Das Urteil ist damit rechtkräftig.   Korrektur der gestrigen Pressemitteilung  Hinsichtlich des am 09.03.2018 beginnenden Verfahrens wegen

versuchten Mordes enthält die Pressemitteilung vom gestrigen Tage eine

Ungenauigkeit, soweit es dort heißt, der Angeklagte sei zur Tatzeit nicht

volljährig gewesen. Richtig ist, dass der Angeklagte zwar das 18. nicht aber das

21. Lebensjahr vollendet hatte, also zwar volljährig, aber noch Heranwachsender

im Sinne des Jugendstrafrechts war. Die Hauptverhandlung ist damit grundsätzlich öffentlich.  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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