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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminverschiebung / Verurteilung rechtskräftig / Laufendes Verfahren

08.03.2018, Halle (Saale) – 8

  • Landgericht Halle

 

 

1.

In dem mit Pressemitteilung vom 26.02.2018 angekündigten Verfahren wegen

Steuerhinterziehung in Bernburg sind die ersten drei Termine aufgehoben worden,

dafür sind weitere Terminstage anberaumt worden. Die aktuelle Planung ist also

wie folgt:

 

 

 

Tag, Uhrzeit

11.04.18, 09:30

; 19.04.18, 09:30 ; 26.04.18,

09:30 ; 04.05.18,

09:00 ; 09.05.18,

09:00 ; 28.05.18,

13:00 ; 31.05.18,

09:30 ; 07.06.18,

09:30

 

Raum 169

 

2 KLs 10/15

 

Dem

im Juli 1959 geborenen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in vier besonders

schweren Fällen zur Last gelegt.

 

Der

Angeklagte soll als persönlich haftender Gesellschafter eines in der Rechtsform

der Kommanditgesellschaft (KG) geführten Bauunternehmens in Bernburg gewesen

sein und für die Jahre 2007 bis 2010 keine Umsatzsteuerjahreserklärungen

abgegeben haben, obwohl in diesem Zeitraum insgesamt Steuerverbindlichkeiten in

Höhe von rund 1,2 Mio. Euro angefallen seien.

 

Zwischenzeitlich

sollen Zahlungen erfolgt sein, der aktuelle Steuerschaden zum Zeitpunkt der

Anklageerhebung liege bei 1.05 Mio. Euro.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen 7 Monaten

und 15 Jahren.

 

2.

 

Die Verurteilung eines Angeklagten

wegen dreifacher Vergewaltigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin ist

rechtskräftig.

 

Die 5. Große Strafkammer hatte

den im Mai 1977 geborenen Angeklagten nach Prozessbeginn am 26.09.2017 am

28.09.2017 wegen dreifacher Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5

Jähren verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der

Angeklagte im März und April 2017 seine ehemalige Lebensgefährtin in deren

Wohnung in Halle aufgesucht und dort zum Beischlaf gezwungen hatte (Geschäftszeichen

5 KLs 12/17). Die durch den Angeklagten eingelegte Revision hat der

Bundesgerichtshof mit einem nicht weiter begründeten Beschluss vom 27.02.2018

als unbegründet verworfen (4 StR 653/17). Das Urteil ist damit rechtskräftig.

 

3.

Seit dem 27.02.2018 wird vor der 10. Großen Strafkammer gegen zwei

Angeklagte wegen unerlaubten Betäubungsmittelhandels verhandelt.

 

 

 

Eine rechtzeitige Ankündigung vor Prozessbeginn ist wegen

einer Informationspanne unterblieben.

 

Drogenhandel in Halle

 

Tag, Uhrzeit

27.02.18, 14:00

; 08.03.18, 09:30 ; 13.03.18,

10:00 ; 03.04.18,

09:30 ; 17.04.18,

09:00 ; 19.04.18,

09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 20/17

 

Der

Angeklagte T. ist im Dezember 1995 geboren, die Angeklagte Z. im Mai 1990.

 

Beiden

wird gemeinschaftlich begangener unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel zu

Last gelegt. Sie sollen zwischen Juni und August 2017 von einem Verkäufer in

Sandersdorf-Brehna Marihuana erworben und in Halle an Konsumenten verkauft

haben. Dabei sollen Mengen zwischen 200 bis 1000 Gramm zu Grammpreisen zwischen

3,70  Euro und 4,50 Euro erworben und

gewinnbringend weiterverkauft worden sein. Im August 2017 sollen die

Angeklagten dann knapp 1000 Gramm Cannabis zu einem Gesamtkaufpreis von

3.800,00 Euro erworben haben und dabei zur Absicherung des Drogengeschäfts ein

Klappmesser sowie ein Cuttermesser mitgeführt haben.

 

Der

Angeklagte T. hat im Wesentlichen angegeben, er sei lediglich als Bote im

Auftrag einer anderen Person unterwegs gewesen.

 

Die

Angeklagte Z. hat sich weitgehend geständig eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.

 

 

 

 

 

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