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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau Mai 2018

26.04.2018, Halle (Saale) – 15

  • Landgericht Halle

 

 

Drogenhandel in Halle

 

Tag, Uhrzeit

02.05.18, 09:00

; 03.05.18, 09:30 ; 07.05.18,

09:30 ; 28.05.18,

09:30 ; 30.05.18,

09:30

 

Raum 169

 

16 KLs 8/18

 

Dem

im Juli 1977 geborenen Angeklagten werden unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln, Verstoß gegen das Waffengesetz und Widerstand gegen

Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt.

 

Er

soll im Oktober 2017 in einer Bar in Halle eine Schreckschusswaffe mit sich

geführt haben, obwohl er nicht im Besitz des dafür erforderlichen

Waffenscheines war.

 

Im

November 2017 soll er in seiner Wohnung in Halle Metamphetamin, Ecstasy sowie

Marihuana aufbewahrt haben, um diese Betäubungsmittel gewinnbringend weiter zu

verkaufen. Zur Absicherung seines Drogenhandels soll er eine geladene

Doppelflinte bereitgelegt haben. Als die Wohnung des Angeklagten am 02.11.2017

durchsucht wurde, soll der Angeklagte Widerstand geleistet und nach den

Polizeibeamten getreten haben.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Versuchte schwere räuberische

Erpressung in Eisleben

 

Tag, Uhrzeit

02.05.18, 09:00

; 03.05.18, 09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 2/18

 

Dem

im April 1995 geborenen Angeklagten wird versuchte schwere räuberische

Erpressung zur Last gelegt.

 

Er

soll am frühen Morgen des 25.01.2018 an einer Bushaltestelle in Eisleben einen

dort wartenden Mann mit einem Holzknüppel bedroht und dabei die Herausgabe von

Geld und Mobiltelefon verlangt haben. Der Mann habe sich dann in einen Bus

flüchten können, so dass es nicht zur Herausgabe von Gegenständen gekommen sei.

 

 

Der

Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren und 9

Monaten.

 

Gefährliche Körperverletzung und

mehrfacher Diebstahl in Merseburg

 

Tag, Uhrzeit

03.05.18, 09:00

; 04.05.18, 09:00 ; 07.05.18,

09:00 ; 08.05.18,

09:00

 

Raum 187

 

3 KLs 3/18

 

Dem

im Juli 1982 geborenen Beschuldigten werden gefährliche Körperverletzung,

räuberischer Diebstahl sowie einfacher Diebstahl in zwei Fällen zur Last

gelegt.

 

Er

soll im Juli 2017 vor einem Hotel in Merseburg zunächst sein Fahrrad gegen die

dort abgestellten Fahrräder geworfen haben. Den herbeieilenden Hotelmitarbeiter

soll er dann mit einem Messer am Oberkörper verletzt haben.

 

An

einem anderen Tag im Juli 2017 soll er aus einer Metallbauwerkstatt in

Merseburg Kaffee, eine Uhr sowie ein Navigationsgerät entwendet haben. Den

herbeieilenden Firmeninhaber soll er dann mit einer abgebrochenen Weinflasche

bedroht haben. Diesem soll es aber gelungen sein, den Beschuldigten mit einem

Fußtritt zu Boden zu werfen, wodurch dieser seinen Rucksack mit der Diebesbeute

verloren habe und ohne die Beute geflohen sei.

 

Noch

am selben Abend soll der Beschuldigte aus dem Mitarbeiterbereich einer Pizzeria

in Merseburg einen Rucksack, eine Gürteltasche mit 15,00 Euro, ein

Mobiltelefon, ein T-Shirt und eine Hose entwendet haben. Am Folgetag soll er

aus den offenstehenden Räumlichkeiten eines Bildungsinstitutes ein Mobiltelefon

entwendet haben.

 

Der

Beschuldigte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustande der

Schuldunfähigkeit gehandelt haben. Statt einer Strafe kommt daher die

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

 

Sexueller Missbrauch von Kindern in

Halle

 

Tag, Uhrzeit

08.05.18, 09:00

; 14.05.18, 09:00

 

Raum 123

 

14 KLs 3/1

 

Dem

im Juli 1971 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller Missbrauch

von Kindern  in drei Fällen zur Last

gelegt.

 

Er

soll sich im Mai/Juni 2016 in seiner Wohnung an einem 13-jährigen Jungen, in

einem Fall an zwei weiteren Jungen unter 14 Jahren vergangen haben, die in

Begleitung eines Freundes des Angeklagten in dessen Wohnung in Halle gekommen

seien,

 

Der

Angeklagte hat die Vorwürfe eingeräumt.

 

Es

droht eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren.

 

Versuchter Totschlag in Halle

 

Tag, Uhrzeit

14.05.18, 09:00

; 16.05.18, 08:30 ; 17.05.18,

08:30 ; 18.05.18,

08:30

 

Raum 141

 

1 Ks 2/18

 

Dem im

Januar 1995 geborenen Angeklagten  wird

versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last

gelegt.

 

Er

soll am 14.01.2018 vor einem Kiosk in Halle im Rahmen einer tätlichen

Auseinandersetzung mit einem Messer einem anderen Mann viermal in Kopf und

Rumpf gestochen haben. Der Geschädigte soll hierdurch lebensgefährliche

Verletzungen erlitten haben, die eine sofortige Notoperation erforderlich

gemacht hätten.

 

Der

Angeklagte hat die Tat bestritten.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren und 9

Monaten.

 

Drogenhandel in Beuna

 

Tag, Uhrzeit

28.05.18, 13:00

; 30.05.18, 09:00

 

Raum 187

 

3 KLs 26/17

 

Dem

im Januar 1983 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln in vier Fällen zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen Januar 2016 und Januar 2017 in Beuna Metamphetamin und Cannabis

erworben und mit Gewinn weiterverkauft haben, wobei er in einem Falle in seiner

Wohnung zur Absicherung seiner Drogengeschäfte einen Wurfstern, eine

Schreckschusspistole sowie einen Schreckschussrevolver bereit gehalten habe.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.

 

Es

droht eine Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren.

 

Sexueller Missbrauch der Enkelin in

Bad Lauchstädt

 

Tag, Uhrzeit

29.05.18, 09:00

; 30.05.18, 09:00 ; 31.05.18,

09:00

 

Raum 123

 

14 KLs 15/17

 

Dem

im Februar 1950 geborenen Angeklagten wird - teils schwerer - sexueller

Missbrauch eines Kindes zur Last gelegt.

 

Er

soll sich zwischen Februar 2014 und Juni 2015 an seiner im Januar 2010

geborenen Enkelin vergangen haben, die gemeinsam mit ihrer Mutter auf dem

Grundstück des Angeklagten in Bad Lauchstädt gewohnt habe und die der

Angeklagte regelmäßig vom Kindergarten abgeholt habe.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen zwei und

fünfzehn Jahren.

 

Sexueller Missbrauch des behinderten

(Stief-) Sohnes in Weißenfels

 

Tag, Uhrzeit

29.05.18, 09:00

 

Raum 187

 

4 KLs 4/18

 

Die

Angeklagte M.D. ist im September 1979 geboren, der Angeklagte T.D. im April

1972.

 

Der

T.D. war vom Landgericht Halle am 28.08.2017 wegen schweren sexuellen

Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbruch eines

Schutzbefohlenen in zwei Fällen sowie wegen schweren sexuellen Missbrauchs

einer widerstandsunfähigen Person in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe

von vier Jahren verurteilt worden, die mit ihm verheiratete M.D. wegen

sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person sowie Beihilfe zum

schweren sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, deren Vollstreckung zur

Bewährung ausgesetzt wurde (14 KLs 11/16).

 

Die

Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten sich zwischen 2007

und 2015 in ihrem Wohnhaus in Wengelsdorf (Weißenfels) an dem im Oktober 1996

geborenen  A.T. vergangen hatten, dem

Sohn der M.D. aus einer früheren Beziehung. Die Kammer war, sachverständig

beraten, zu der Überzeugung gelangt, dass der A.T. aufgrund einer leichten

geistigen Behinderung nicht in der Lage gewesen sei, einen zur Abwehr

ausreichenden Widerstandswillen gegen das an ihn herangetragene sexuelle

Ansinnen zu bilden, zu äußern oder durchzusetzen - dies entspricht der

Definition der Widerstandsunfähigkeit in der anwendbaren Gesetzesfassung. .

 

Auf

die Revision hin hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 16.01.2018 die

Verurteilungen vollständig aufgehoben, soweit die Angeklagten wegen sexuellen

Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person bzw. Beihilfe hierzu verurteilt

worden waren. Zur Begründung hat er ausgeführt, es sei nicht hinreichend

begründet worden, dass der A.T. wegen seiner geistigen Behinderung im Hinblick

auf die sexuellen Handlungen widerstandsunfähig im vorgenannten Sinne gewesen

sei. Hinsichtlich der übrigen Verurteilungen hat der Bundesgerichtshof die

Strafaussprüche aufgehoben und gemeint, die Kammer sei ohne hinreichende

Begründung davon ausgegangen, dass der A.T. als Folge der genannten Taten

Störungen des Sexualverhaltens davongetragen habe (4 StR 597/17). Der

Bundesgerichtshof hat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine

andere Strafkammer des Landgerichts Halle zurückverwiesen.

 

Die

neue Kammer wird nun nach Möglichkeit den Sachverhalt weiter aufzuklären haben

oder im Falle der Unaufklärbarkeit die sich hieraus ergebenden prozessualen

Konsequenzen zu ziehen haben.

 

Tag, Uhrzeit

31.05.18, 14:00

; 15.06.18, 11:15 ; 28.06.18,

10:15

 

Raum 96

 

13 KLs 5/18

 

Dem

im November geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln

zur Last gelegt.

 

Er

soll bis Dezember 2017 in Halle und Stendal mit Cannabis, Ecstasy, Amphetamin

und Cannabis gehandelt haben und dabei zur Absicherung seiner Drogengeschäfte

in seiner Wohnung in Stendal ein Messer und eine Schreckschusswaffe

bereitgelegt haben.

 

Der

Angeklagte hat sich bislang zu den Vorwürfen nicht geäußert.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht  eine

Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

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