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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Termin im Zivilprozess um die Räumung des Objekts Hafenstraße 7

12.07.2018, Halle (Saale) – 24

  • Landgericht Halle

Im Prozess um die Räumung des

Objektes Hafenstraße 7 in Halle findet am 17.08.2018 um 09:30 Uhr in Saal 90

des Landgerichts die mündliche Verhandlung statt (5 O 198/18).

 

Es handelt sich um einen

Zivilprozess, in dem die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH den C.-Verein auf

Räumung des genannten Objektes in Anspruch nimmt und zur Begründung vorträgt,

die mitvertraglich vereinbarte Nutzungsdauer bis zum 31.01.2018 sei nunmehr

abgelaufen.

 

Der beklagte Verein vertritt die

Auffassung, bei dem zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnis

handele es sich nicht um einen Mietvertrag. Einem gleichwohl etwa bestehenden

Räumungsverlangen stehe ein Zurückbehaltungsrecht des Vereins entgegen. Dieser

habe nämlich gegen die Klägerin einen vertraglich vereinbarten Anspruch auf

wohlwollende Verhandlungen über die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses oder

über die Gestattung der Nutzung eines anderen geeigneten Objektes, und dieser

Pflicht zur Durchführung wohlwollender Verhandlungen sei die Klägerin noch nicht

nachgekommen, weshalb derzeit keine Räumungspflicht bestehe.

 

Die Klage war zunächst zum

Amtsgericht Halle (Saale) erhoben worden. Das Amtsgericht hat das Verfahren mit

Beschluss vom 30.05.2018 an das Landgericht verwiesen und zur Begründung

ausgeführt, das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis sei nicht

als Mietverhältnis einzuordnen, so dass die besondere ausschließliche Zuständigkeit

des Amtsgerichts für Wohnraum-Mietsachen nicht greife; weil der Streitwert

höher als 5.000,00 Euro liege, sei das Landgericht zuständig. An diese

Verweisung ist das Landgericht grundsätzlich gebunden.

 

 

 

Für den Termin am 17.08.2018 sind

besondere Sicherheitsvorkehrungen angeordnet. Eine Akkreditierung für

Pressevertreter ist nicht vorgesehen.

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