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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Terminvorschau August

30.07.2018, Halle (Saale) – 26

  • Landgericht Halle

Vorenthalten von Arbeitsentgelt in

Brehna

 

Tag, Uhrzeit

07.08.18, 09:00

; 22.08.18, 09:00 ; 05.09.18,

09:00 ; 12.09.18,

09:00 ; 21.09.18,

11:00 ; 15.10.18,

09:00 ; 24.10.18,

11:00 ; 07.11.18,

09:00 ; 14.11.18,

09:00 ; 28.11.18,

09:00 ; 05.12.18,

09:00 ; 12.12.18,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 15/17

 

Der

Angeklagte M. ist im Juli 1976 geboren, der Angeklagte R. im August 1972. Den

Angeklagten wird Vorenthalten von Arbeitsentgelt in 44 Fällen zur Last gelegt.Der

M. soll Geschäftsführer einer Baufirma in Brehna gewesen sein, in der der R.

kaufmännischer Angestellter mit Geschäftsführeraufgaben gewesen sein soll.

Zwischen Januar 2009 und Januar 2013 sollen die beiden Angeklagten wiederholt

Arbeitnehmer beschäftigt haben, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden.

Darüber hinaus sollen sie angemeldete Arbeitnehmer in weiterem Umfange als

gemeldet beschäftigt haben. Auf diese Weise sollen sie Arbeitnehmeranteile zu

den Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von insgesamt rund 800.000,00 Euro

nicht abgeführt haben.Die

Angeklagten haben die Vorwürfe in Abrede gestellt.Im

Falle einer Verurteilung drohen Gesamtstrafen bis hin zu Gesamtfreiheitsstrafen

von 15 Jahren.Der

ursprünglich für April 2018 vorgesehene Prozessbeginn musste verschoben werden,

weil die Verteidiger noch keine vollständige Akteneinsicht erhalten hatten.

 

Unerlaubter Betäubungsmittelhandel in

Sangerhausen

 

Tag, Uhrzeit

10.08.18, 09:00

; 20.08.18, 09:00 ; 03.09.18,

09:00 ; 07.09.18,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 19/18

 

Dem

im April 1983 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

 

Er

soll im Februar und März 2018 in Sangerhausen 550 Gramm Marihuana im Werte von

2.500,00 Euro angekauft haben, um das Rauschmittel gewinnbringend weiter zu

verkaufen. Außerdem soll er in seiner Wohnung in Sangerhausen Ecstasy-Tabletten

und Cannabis aufbewahrt haben, um auch diese gewinnbringend zu verkaufen. Zur

Absicherung seines Rauschgifthandels soll er in der Küche seiner Wohnung ein

Beil griffbereit aufbewahrt haben.

 

Der

Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er die Rauschmittel in seiner

Wohnung für einen Freund aufbewahrt habe. Er wird allerdings durch die

Zeugenaussage seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau belastet.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

Einbruchsdiebstähle, gefährlicher

Eingriff in den Straßenverkehr etc. in Burgscheidungen und anderen Orten

 

Tag, Uhrzeit

14.08.18, 09:00

; 21.08.18, 09:00 ; 28.08.18,

09:00 ; 04.09.18,

09:00 ; 18.09.18,

09:00 ; 19.09.18,

09:00

 

Raum 123

 

10a KLs 36/16

 

Der

Angeklagte H. ist im Juli 1994 geboren, der Angeklagte R im Dezember 1980, der

Angeklagte W. im März 1989.

 

Den

Angeklagten werden in unterschiedlicher Beteiligung Einbruchsdiebstahl in fünf

Fällen zur Last gelegt, dem H. darüber hinaus zwei Fälle der Sachbeschädigung

sowie drei Fälle des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, den

Angeklagten H. und R. darüber hinaus schwerer Raub in Tateinheit mit

gefährlicher Körperverletzung.

 

Die

Angeklagten H und W. sollen im November 2015 aus der Lagerhalle einer

Agrargenossenschaft in Burgscheidungen einen 12 Jahre alten Traktor mit einem

Anschaffungspreis von 120.000,00 Euro sowie einen Radlader mit einem Zeitwert

von rund 20.000,00 Euro entwendet haben. Der H. soll dann mit dem Traktor das

geschlossene Tor der Halle eines Busunternehmens durchbrochen und zwei Busse

und einen Pkw dadurch beschädigt haben, dass er sie mit dem Traktor rammte; es

sei ein Schaden von rund 70.000,00 Euro entstanden. Auf der Weiterfahrt nach

Zingst soll er zunächst einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Pkw gerammt und

so einen Sachschaden von rund 20.000,00 Euro verursacht haben. Danach soll er

in Zingst das Wohnmobil der Nachbarn seiner Eltern gerammt haben (Schaden

46.000,00 Euro) und dann in Nebra zwei weitere Pkw (Schaden rund 25.000,00

Euro). Auf seinem Weg durch die Stadt soll er dann an Zäunen, Blumenkübeln,

Straßenlaternen und Bänken weitere Schäden in Höhe von insgesamt rund 10.000,00

Euro verursacht haben. Alsdann habe er den Traktor in der Unstrut versenkt. Die

Reparatur des Traktors soll rund 77.000,00 Euro gekostet haben.

 

Im

Dezember 2015 soll der H. mit einem Mittäter in das Objekt des Landesbetriebes

für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft in Nebra eingebrochen sein und dort

Werkzeuge im Werte von rund 13.000,00 Euro entwendet haben, die sie mit einem

bereitgestellten Lkw abtransportiert hätten. Anschließend sei der H. zusammen

mit zwei Mittätern in das Objekt des Landesbetriebes in Kleinwangen

eingedrungen, wo sie gemeinsam einen Lkw Mercedes, einen VW-Transporter sowie

einen Geländewagen entwendet hätten.

 

Am

02.01.2016  sollen H. und R. zusammen mit

einer Reihe von Mittätern mit einem Radlader aus einem Einkaufszentrum in

Querfurt den Geldautomaten entwendet und so rund 56.000,00 Euro erbeutet haben.

 

 

Am

Abend des 03.01.2016 sollen R. und H zusammen mit einem Mittäter die 74-jährige

Mutter eines Tankstelleninhabers in deren Wohnhaus in Donndorf überfallen

haben, um ihr die Tageseinnahmen der Tankstelle wegzunehmen, die sie dort

vermuteten. Dabei sollen sie der Frau eine leere Glasflasche auf den Kopf

geschlagen und dann Bargeld in Höhe von rund 360,00 Euro sowie diverse

Gegenstände entwendet haben.

 

Die

Angeklagten haben die Vorwürfe teils eingeräumt, teils bestritten.

 

Im

Falle einer Verurteilung drohen für R. und H. Gesamtfreiheitsstrafen zwischen

fünf und fünfzehn Jahren, dem W. droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter

drei Monaten.

 

Hehlerei in Eisleben

 

Tag, Uhrzeit

20.08.18, 09:00

; 29.08.18, 09:00 ; 10.09.18,

09:00 ; 17.09.18,

09:00 ; 20.09.18,

09:00

 

Raum 96

 

13 KLs 9/18

 

Der

im Juni 1969 geborenen Angeklagten wird Hehlerei zur Last gelegt.

 

Sie

soll zwischen Juli 2010 und Juli 2013 in Eisleben auf ihrem Bankkonto

wissentlich Geldbeträge in Höhe von fast 500.000,00 Euro aufbewahrt haben, die

aus betrügerischen Kreditvermittlungs- und Geldanlagegeschäften ihres Ehemannes

gestammt hätten.

 

Die

Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder

eine Geldstrafe.

 

Betäubungsmittelhandel in Halle

 

Tag, Uhrzeit

22.08.18, 09:00

; 23.08.18, 09:00 ; 04.09.18,

09:00 ; 05.09.18,

09:00 ; 13.09.18,

09:00 ; 14.09.18,

09:00

 

Raum 187

 

3 KLs 23/17

 

Dem

im März 1974 geborenen Angeklagten werden 32 Verstöße gegen das

Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.

 

Er

soll zwischen Mai 2016 und März 2017 in Halle 32-mal Marihuana und Ecstasy an

14- bzw. 15-jährige Schüler übergeben haben.Im

März 2017 soll er in seiner Wohnung in Halle ca. 1 Gramm Marihuana aufbewahrt

haben.

 

Der

Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.Im

Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr

und fünfzehn Jahren.

 

Rezeptbetrug durch Apotheker in

Hohenmölsen

 

Tag, Uhrzeit

24.08.18, 09:00

; 29.08.18, 09:30 ; 30.08.18,

09:30

 

Raum 169

 

2 KLs 10/17

 

Die

Angeklagte G.M. ist im April 1954 geboren, der Angeklagte R.M. im November

1980.

 

Ihnen

werden gewerbsmäßiger Betrug in 171 Fällen (G.M.) bzw. Beihilfe dazu in 72

Fällen (R.M.) zur Last gelegt.

 

Die

Angeklagte G.M. soll bis Juli 2010 Inhaberin einer Apotheke in Hohenmölsen

gewesen sein, danach soll ihr Sohn, der Angeklagte R.M., die Apotheke

übernommen haben, G.M. soll als Angestellte weiter in der Apotheke tätig

gewesen sein.

 

In

den Jahren 2008 bis 2012 soll die Angeklagte G.M. eine Vielzahl von gegenüber

den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnenden Rezepten manipuliert haben und

dadurch die Krankenkassen zu höheren als den geschuldeten Auszahlungen

veranlasst haben. So soll die Angeklagte die Rezepte mit unzutreffenden Angaben

bedruckt oder sie handschriftlich verändert haben, etwa durch das Hinzufügen

tatsächlich nicht verordneter Medikamente. Nach der Übernahme der Apotheke

durch ihren Sohn im Jahre 2010 soll sie diese Praxis mit dessen Kenntnis und

Billigung fortgesetzt haben.

 

Auf

diese Weise soll die Angeklagte G.M. unberechtigte Einnahmen in Höhe von mehr

als 650.000,00 Euro erzielt haben.

 

Eine

der geschädigten Krankenkassen soll im Jahre durch Routinekontrollen auf die

Manipulationen aufmerksam geworden sein. Danach erstatteten auch mehrere andere

Krankenkassen Strafanzeige. Die nachfolgenden umfangreichen Ermittlungen der

Staatsanwalt haben dann zu der im Dezember 2017 erhobenen Anklageschrift

geführt, welche 93 Seiten umfasst und auch die in solchen Fällen von der

höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderten unterschiedlichen, überaus

komplexen und umfangreichen Schadensberechnungen enthält.

 

Die

Angeklagten haben die Vorwürfe nicht grundsätzlich in Abrede gestellt, zu den

Einzelheiten und den Dimensionen aber keine genauen Angaben gemacht. Im Falle

einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen, die rechnerisch bis zu 15

Jahren betragen können.

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