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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau August
30.07.2018, Halle (Saale) – 26
- Landgericht Halle
Vorenthalten von Arbeitsentgelt in
Brehna
Tag, Uhrzeit
07.08.18, 09:00
; 22.08.18, 09:00 ; 05.09.18,
09:00 ; 12.09.18,
09:00 ; 21.09.18,
11:00 ; 15.10.18,
09:00 ; 24.10.18,
11:00 ; 07.11.18,
09:00 ; 14.11.18,
09:00 ; 28.11.18,
09:00 ; 05.12.18,
09:00 ; 12.12.18,
09:00
Raum 96
13 KLs 15/17
Der
Angeklagte M. ist im Juli 1976 geboren, der Angeklagte R. im August 1972. Den
Angeklagten wird Vorenthalten von Arbeitsentgelt in 44 Fällen zur Last gelegt.Der
M. soll Geschäftsführer einer Baufirma in Brehna gewesen sein, in der der R.
kaufmännischer Angestellter mit Geschäftsführeraufgaben gewesen sein soll.
Zwischen Januar 2009 und Januar 2013 sollen die beiden Angeklagten wiederholt
Arbeitnehmer beschäftigt haben, ohne sie zur Sozialversicherung anzumelden.
Darüber hinaus sollen sie angemeldete Arbeitnehmer in weiterem Umfange als
gemeldet beschäftigt haben. Auf diese Weise sollen sie Arbeitnehmeranteile zu
den Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von insgesamt rund 800.000,00 Euro
nicht abgeführt haben.Die
Angeklagten haben die Vorwürfe in Abrede gestellt.Im
Falle einer Verurteilung drohen Gesamtstrafen bis hin zu Gesamtfreiheitsstrafen
von 15 Jahren.Der
ursprünglich für April 2018 vorgesehene Prozessbeginn musste verschoben werden,
weil die Verteidiger noch keine vollständige Akteneinsicht erhalten hatten.
Unerlaubter Betäubungsmittelhandel in
Sangerhausen
Tag, Uhrzeit
10.08.18, 09:00
; 20.08.18, 09:00 ; 03.09.18,
09:00 ; 07.09.18,
09:00
Raum 96
13 KLs 19/18
Dem
im April 1983 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Er
soll im Februar und März 2018 in Sangerhausen 550 Gramm Marihuana im Werte von
2.500,00 Euro angekauft haben, um das Rauschmittel gewinnbringend weiter zu
verkaufen. Außerdem soll er in seiner Wohnung in Sangerhausen Ecstasy-Tabletten
und Cannabis aufbewahrt haben, um auch diese gewinnbringend zu verkaufen. Zur
Absicherung seines Rauschgifthandels soll er in der Küche seiner Wohnung ein
Beil griffbereit aufbewahrt haben.
Der
Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er die Rauschmittel in seiner
Wohnung für einen Freund aufbewahrt habe. Er wird allerdings durch die
Zeugenaussage seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau belastet.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Einbruchsdiebstähle, gefährlicher
Eingriff in den Straßenverkehr etc. in Burgscheidungen und anderen Orten
Tag, Uhrzeit
14.08.18, 09:00
; 21.08.18, 09:00 ; 28.08.18,
09:00 ; 04.09.18,
09:00 ; 18.09.18,
09:00 ; 19.09.18,
09:00
Raum 123
10a KLs 36/16
Der
Angeklagte H. ist im Juli 1994 geboren, der Angeklagte R im Dezember 1980, der
Angeklagte W. im März 1989.
Den
Angeklagten werden in unterschiedlicher Beteiligung Einbruchsdiebstahl in fünf
Fällen zur Last gelegt, dem H. darüber hinaus zwei Fälle der Sachbeschädigung
sowie drei Fälle des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, den
Angeklagten H. und R. darüber hinaus schwerer Raub in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung.
Die
Angeklagten H und W. sollen im November 2015 aus der Lagerhalle einer
Agrargenossenschaft in Burgscheidungen einen 12 Jahre alten Traktor mit einem
Anschaffungspreis von 120.000,00 Euro sowie einen Radlader mit einem Zeitwert
von rund 20.000,00 Euro entwendet haben. Der H. soll dann mit dem Traktor das
geschlossene Tor der Halle eines Busunternehmens durchbrochen und zwei Busse
und einen Pkw dadurch beschädigt haben, dass er sie mit dem Traktor rammte; es
sei ein Schaden von rund 70.000,00 Euro entstanden. Auf der Weiterfahrt nach
Zingst soll er zunächst einen am rechten Fahrbahnrand geparkten Pkw gerammt und
so einen Sachschaden von rund 20.000,00 Euro verursacht haben. Danach soll er
in Zingst das Wohnmobil der Nachbarn seiner Eltern gerammt haben (Schaden
46.000,00 Euro) und dann in Nebra zwei weitere Pkw (Schaden rund 25.000,00
Euro). Auf seinem Weg durch die Stadt soll er dann an Zäunen, Blumenkübeln,
Straßenlaternen und Bänken weitere Schäden in Höhe von insgesamt rund 10.000,00
Euro verursacht haben. Alsdann habe er den Traktor in der Unstrut versenkt. Die
Reparatur des Traktors soll rund 77.000,00 Euro gekostet haben.
Im
Dezember 2015 soll der H. mit einem Mittäter in das Objekt des Landesbetriebes
für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft in Nebra eingebrochen sein und dort
Werkzeuge im Werte von rund 13.000,00 Euro entwendet haben, die sie mit einem
bereitgestellten Lkw abtransportiert hätten. Anschließend sei der H. zusammen
mit zwei Mittätern in das Objekt des Landesbetriebes in Kleinwangen
eingedrungen, wo sie gemeinsam einen Lkw Mercedes, einen VW-Transporter sowie
einen Geländewagen entwendet hätten.
Am
02.01.2016 sollen H. und R. zusammen mit
einer Reihe von Mittätern mit einem Radlader aus einem Einkaufszentrum in
Querfurt den Geldautomaten entwendet und so rund 56.000,00 Euro erbeutet haben.
Am
Abend des 03.01.2016 sollen R. und H zusammen mit einem Mittäter die 74-jährige
Mutter eines Tankstelleninhabers in deren Wohnhaus in Donndorf überfallen
haben, um ihr die Tageseinnahmen der Tankstelle wegzunehmen, die sie dort
vermuteten. Dabei sollen sie der Frau eine leere Glasflasche auf den Kopf
geschlagen und dann Bargeld in Höhe von rund 360,00 Euro sowie diverse
Gegenstände entwendet haben.
Die
Angeklagten haben die Vorwürfe teils eingeräumt, teils bestritten.
Im
Falle einer Verurteilung drohen für R. und H. Gesamtfreiheitsstrafen zwischen
fünf und fünfzehn Jahren, dem W. droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter
drei Monaten.
Hehlerei in Eisleben
Tag, Uhrzeit
20.08.18, 09:00
; 29.08.18, 09:00 ; 10.09.18,
09:00 ; 17.09.18,
09:00 ; 20.09.18,
09:00
Raum 96
13 KLs 9/18
Der
im Juni 1969 geborenen Angeklagten wird Hehlerei zur Last gelegt.
Sie
soll zwischen Juli 2010 und Juli 2013 in Eisleben auf ihrem Bankkonto
wissentlich Geldbeträge in Höhe von fast 500.000,00 Euro aufbewahrt haben, die
aus betrügerischen Kreditvermittlungs- und Geldanlagegeschäften ihres Ehemannes
gestammt hätten.
Die
Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
eine Geldstrafe.
Betäubungsmittelhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
22.08.18, 09:00
; 23.08.18, 09:00 ; 04.09.18,
09:00 ; 05.09.18,
09:00 ; 13.09.18,
09:00 ; 14.09.18,
09:00
Raum 187
3 KLs 23/17
Dem
im März 1974 geborenen Angeklagten werden 32 Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt.
Er
soll zwischen Mai 2016 und März 2017 in Halle 32-mal Marihuana und Ecstasy an
14- bzw. 15-jährige Schüler übergeben haben.Im
März 2017 soll er in seiner Wohnung in Halle ca. 1 Gramm Marihuana aufbewahrt
haben.
Der
Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr
und fünfzehn Jahren.
Rezeptbetrug durch Apotheker in
Hohenmölsen
Tag, Uhrzeit
24.08.18, 09:00
; 29.08.18, 09:30 ; 30.08.18,
09:30
Raum 169
2 KLs 10/17
Die
Angeklagte G.M. ist im April 1954 geboren, der Angeklagte R.M. im November
1980.
Ihnen
werden gewerbsmäßiger Betrug in 171 Fällen (G.M.) bzw. Beihilfe dazu in 72
Fällen (R.M.) zur Last gelegt.
Die
Angeklagte G.M. soll bis Juli 2010 Inhaberin einer Apotheke in Hohenmölsen
gewesen sein, danach soll ihr Sohn, der Angeklagte R.M., die Apotheke
übernommen haben, G.M. soll als Angestellte weiter in der Apotheke tätig
gewesen sein.
In
den Jahren 2008 bis 2012 soll die Angeklagte G.M. eine Vielzahl von gegenüber
den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnenden Rezepten manipuliert haben und
dadurch die Krankenkassen zu höheren als den geschuldeten Auszahlungen
veranlasst haben. So soll die Angeklagte die Rezepte mit unzutreffenden Angaben
bedruckt oder sie handschriftlich verändert haben, etwa durch das Hinzufügen
tatsächlich nicht verordneter Medikamente. Nach der Übernahme der Apotheke
durch ihren Sohn im Jahre 2010 soll sie diese Praxis mit dessen Kenntnis und
Billigung fortgesetzt haben.
Auf
diese Weise soll die Angeklagte G.M. unberechtigte Einnahmen in Höhe von mehr
als 650.000,00 Euro erzielt haben.
Eine
der geschädigten Krankenkassen soll im Jahre durch Routinekontrollen auf die
Manipulationen aufmerksam geworden sein. Danach erstatteten auch mehrere andere
Krankenkassen Strafanzeige. Die nachfolgenden umfangreichen Ermittlungen der
Staatsanwalt haben dann zu der im Dezember 2017 erhobenen Anklageschrift
geführt, welche 93 Seiten umfasst und auch die in solchen Fällen von der
höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderten unterschiedlichen, überaus
komplexen und umfangreichen Schadensberechnungen enthält.
Die
Angeklagten haben die Vorwürfe nicht grundsätzlich in Abrede gestellt, zu den
Einzelheiten und den Dimensionen aber keine genauen Angaben gemacht. Im Falle
einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen, die rechnerisch bis zu 15
Jahren betragen können.
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