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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Termine in der Strafsache gegen Dirk S. und einen weiteren Angeklagten
30.10.2018, Halle (Saale) – 36
- Landgericht Halle
Bestechung etc. im Landkreis
Mansfeld-Südharz
Tag, Uhrzeit
08.11.18, 09:30
; 14.11.18, 09:30 ; 21.11.18,
09:30 ; 05.12.18,
09:30 ; 06.12.18,
09:30 ; 07.12.18,
09:30 ; 19.12.18,
14:00 ; 09.01.19,
14:00 ; 14.01.19,
14:00 ; 25.01.19,
09:00
Raum 169
2 KLs 7/16
Dem
im Dezember 1970 geborenen Angeklagten S. werden Bestechlichkeit in Tateinheit
mit Untreue sowie Untreue zur Last gelegt, dem im Mai 1979 geborenen
Angeklagten F. Bestechung, Beihilfe zur Untreue und Betrug.
Der
Angeklagte S. war von 2007 bis 2014 Landrat in Sachsen-Anhalt, der Angeklagte
F. soll Beauftragter und faktischer Mitgeschäftsführer eines Küchenstudios in
Eisleben gewesen sein.
Anfang
2009 sollen die Angeklagten übereingekommen sein, dass das Unternehmen des F.
einen in keiner Planung vorgesehenen
Auftrag zur Sanierung der Kantine des Landratsamtes erhalten solle und der
Angeklagte S. im Gegenzug im Angeklagten F. noch nicht näher bezifferte
geldwerte Vorteile erhalten solle.
Auf
der Grundlage dieser Vereinbarung soll der S. für den Landkreis das Unternehmen
des F mit dem Umbau des Lüftungssystems der Küche beauftragt haben, wobei der
Auftrag auf zwei getrennte Aufträge aufgeteilt worden sei, um nicht die Grenze
von 99.000,00 Euro zu überschreiten, bis zu der der S. eigenhändig Aufträge
vergeben durfte. Der F. soll dem S. dabei wahrheitswidrig vorgespiegelt haben,
die Arbeiten vollständig und mit seinem Unternehmen ausführen zu wollen,
während er tatsächlich von Anfang an die Absicht gehabt habe, nur das Abluftsystem
umzubauen zu lassen und sich hierfür eines anderen Unternehmens zu bedienen.
Als Gegenleistung für die Auftragserteilung soll der F. über sein Unternehmen -
durch Scheinrechnungen getarnt - insgesamt 22.957,50 Euro an den S. gezahlt
haben, die von Anfang an in das überteuerte Angebot des Unternehmens
eingepreist gewesen seien. Dem Landkreis sei durch die in Verantwortung des F.
vorgetäuschten oder überhöht abgerechneten Leistungen ein Schaden von
mindestens 100.000,00 Euro netto entstanden.
In
der Folge sei dem Unternehmen des F. dann auch ein Auftrag für die neue
Geräte-Ausstattung der Küche erteilt worden. Um dem Unternehmen zu Lasten des
Landkreises weitere Mittel zukommen zu lassen, von denen dieses dann Zahlungen
an den S. erbringen sollte, soll der F. in Absprache mit S. drei frei erfundene
Nachtragsaufträge erhalten haben. Über Scheingeschäfte soll der S. dann
mindestens 26.000,00 Euro erhalten haben.
Im
März 2013 habe der Angeklagte S. dann sein Dienstfahrzeug zum Preis von rund
9.000,00 Euro mit einer sogenannten "Sondersignalanlage" (Blaulicht)
ausstatten lassen, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass für die Verwendung
einer solchen Anlage erforderlichen Voraussetzungen der
Straßenverkehrszulassungsverordnung (§§ 52 Abs. 3, 55 Abs. 3 StVZO) nicht
vorlagen.
Die
Angeklagten haben die Tatvorwürfe bestritten.
Im
Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen einem Jahr und
fünfzehn Jahren.
Bitte beachten Sie noch folgendes: Wegen meiner eigenen richterlichen Termine stehe ich am 08.11.2018 für O-Töne nur zwischen 08:15 und 08:45 Uhr zur Verfügung. Sollte dies ungelegen sein, kann ein gesonderter Termin für den 07.11.2018 vereinbart werden.
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