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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Termine in der Strafsache gegen Dirk S. und einen weiteren Angeklagten

30.10.2018, Halle (Saale) – 36

  • Landgericht Halle

Bestechung etc. im Landkreis

Mansfeld-Südharz

 

Tag, Uhrzeit

08.11.18, 09:30

; 14.11.18, 09:30 ; 21.11.18,

09:30 ; 05.12.18,

09:30 ; 06.12.18,

09:30 ; 07.12.18,

09:30 ; 19.12.18,

14:00 ; 09.01.19,

14:00 ; 14.01.19,

14:00 ; 25.01.19,

09:00

 

Raum 169

 

2 KLs 7/16

 

Dem

im Dezember 1970 geborenen Angeklagten S. werden Bestechlichkeit in Tateinheit

mit Untreue sowie Untreue zur Last gelegt, dem im Mai 1979 geborenen

Angeklagten F. Bestechung, Beihilfe zur Untreue und Betrug.

 

Der

Angeklagte S. war von 2007 bis 2014 Landrat in Sachsen-Anhalt, der Angeklagte

F. soll Beauftragter und faktischer Mitgeschäftsführer eines Küchenstudios in

Eisleben gewesen sein.

 

Anfang

2009 sollen die Angeklagten übereingekommen sein, dass das Unternehmen des F.

einen  in keiner Planung vorgesehenen

Auftrag zur Sanierung der Kantine des Landratsamtes erhalten solle und der

Angeklagte S. im Gegenzug im Angeklagten F. noch nicht näher bezifferte

geldwerte Vorteile erhalten solle.

 

Auf

der Grundlage dieser Vereinbarung soll der S. für den Landkreis das Unternehmen

des F mit dem Umbau des Lüftungssystems der Küche beauftragt haben, wobei der

Auftrag auf zwei getrennte Aufträge aufgeteilt worden sei, um nicht die Grenze

von 99.000,00 Euro zu überschreiten, bis zu der der S. eigenhändig Aufträge

vergeben durfte. Der F. soll dem S. dabei wahrheitswidrig vorgespiegelt haben,

die Arbeiten vollständig und mit seinem Unternehmen ausführen zu wollen,

während er tatsächlich von Anfang an die Absicht gehabt habe, nur das Abluftsystem

umzubauen zu lassen und sich hierfür eines anderen Unternehmens zu bedienen.

Als Gegenleistung für die Auftragserteilung soll der F. über sein Unternehmen -

durch Scheinrechnungen getarnt - insgesamt 22.957,50 Euro an den S. gezahlt

haben, die von Anfang an in das überteuerte Angebot des Unternehmens

eingepreist gewesen seien. Dem Landkreis sei durch die in Verantwortung des F.

vorgetäuschten oder überhöht abgerechneten Leistungen ein Schaden von

mindestens 100.000,00 Euro netto entstanden.

 

In

der Folge sei dem Unternehmen des F. dann auch ein Auftrag für die neue

Geräte-Ausstattung der Küche erteilt worden. Um dem Unternehmen zu Lasten des

Landkreises weitere Mittel zukommen zu lassen, von denen dieses dann Zahlungen

an den S. erbringen sollte, soll der F. in Absprache mit S. drei frei erfundene

Nachtragsaufträge erhalten haben. Über Scheingeschäfte soll der S. dann

mindestens 26.000,00 Euro erhalten haben.

 

Im

März 2013 habe der Angeklagte S. dann sein Dienstfahrzeug zum Preis von rund

9.000,00 Euro mit einer sogenannten "Sondersignalanlage" (Blaulicht)

ausstatten lassen, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass für die Verwendung

einer solchen Anlage erforderlichen Voraussetzungen der

Straßenverkehrszulassungsverordnung (§§ 52 Abs. 3, 55 Abs. 3 StVZO) nicht

vorlagen.

 

Die

Angeklagten haben die Tatvorwürfe bestritten.

 

Im

Falle einer Verurteilung drohen Gesamtfreiheitsstrafen zwischen einem Jahr und

fünfzehn Jahren.

 

Bitte beachten Sie noch folgendes: Wegen meiner eigenen richterlichen Termine stehe ich am 08.11.2018 für O-Töne nur zwischen 08:15 und 08:45 Uhr zur Verfügung. Sollte dies ungelegen sein, kann ein gesonderter Termin für den 07.11.2018 vereinbart werden. 

 

 

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