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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im November
19.11.2018, Halle (Saale) – 37
- Landgericht Halle
NICHT ÖFFENTLICHES Verfahren um
Messerstecherei auf der Ziegelwiese
Tag, Uhrzeit
22.11.18, 09:00
; 30.11.18, 09:00 ; 14.12.18,
09:00 ; 02.01.19,
09:00 ; 08.01.19,
09:00 ; 09.01.19,
09:00 ; 23.01.19,
09:00
Raum 123
14 KLs 5/18
Die
beiden Angeklagten sind im Februar 1999 bzw. Dezember 1999 geboren.
Ihnen
wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Sie
sollen am frühen Morgen des 04.06.2016 auf der Peißnitz, Ziegelwiese, in Halle
gemeinsam mit weiteren jungen Männern grundlos eine Gruppe anderer junger
Männer zunächst provoziert haben und dann gemeinsam mit Fäusten und flachen
Händen auf die anderen Männer eingeschlagen haben. Als diese bereits zu Boden
gegangen waren, sollen sie noch zusätzlich auf sie eingetreten haben.
Die
Angeklagten waren zur mutmaßlichen Tatzeit Jugendliche, es kommt daher im Falle
einer Verurteilung eine der vielfältigen Sanktionen nach dem
Jugendgerichtsgesetz in Betracht bis hin zu einer Jugendstrafe von maximal 10
Jahren.
Ein
weiteres Mitglied der Gruppe, der auch die Angeklagten angehört haben sollen,
ist bereits am 05.09.2017 von einer Jugendkammer des Landgerichts Halle wegen
versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer
Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden (4 KLs 1/17, vgl. PM Nr. 36/2017
vom 05.09.2017). Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Bitte
beachten Sie, dass die gesamte Verhandlung einschließlich Anklageverlesung und
ggf. Urteilsverkündung nicht öffentlich ist (§ 48 JGG).
Tag, Uhrzeit
28.11.18, 09:00
; 04.12.18, 09:00 ; 06.12.18,
09:00 ; 11.12.18,
09:00 ; 17.12.18, 09:00
Raum 96
13 KLs 24/18
Dem
im März 1978 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Er
soll im Juli 2018 in einer Wohnung in Halle 4,6 Kilogramm Marihuana (ca. 44.800
Konsumeinheiten) aufbewahrt haben, um diese zu verkaufen.
Der
Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, er habe starke Schmerzen an einem
Bein und habe die Drogengeschäfte nur gemacht, um eine Operation bezahlen zu
können.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Betäubungsmittelhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
30.11.18, 09:00
; 13.12.18, 09:30 ; 17.12.18,
13:30 ; 07.01.19,
09:30 ; 17.01.19, 09:30
Raum 169
16 KLs 6/18
Dem
im Oktober 1988 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit
Betäubungsmitteln in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zur
Last gelegt.
Er
soll im August 2017 in seiner Wohnung in Halle Marihuana und ein
Amphetamin-Koffein-Gemisch aufbewahrt haben, um diese Betäubungsmittel
gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll
er einen Schlagring sowie einen Luftdruckrevolver und ein Federdruckgewehr
bereitgelegt haben, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen.
Darüber
hinaus soll er im Januar auf einem Spielplatz in Halle Marihuana an erwachsene
Kunden verkauft haben.
Der
Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
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