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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im November

19.11.2018, Halle (Saale) – 37

  • Landgericht Halle

NICHT ÖFFENTLICHES Verfahren um

Messerstecherei auf der Ziegelwiese

 

Tag, Uhrzeit

22.11.18, 09:00

; 30.11.18, 09:00 ; 14.12.18,

09:00 ; 02.01.19,

09:00 ; 08.01.19,

09:00 ; 09.01.19,

09:00 ; 23.01.19,

09:00

 

Raum 123

 

14 KLs 5/18

 

Die

beiden Angeklagten sind im Februar 1999 bzw. Dezember 1999 geboren.

 

Ihnen

wird gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

 

Sie

sollen am frühen Morgen des 04.06.2016 auf der Peißnitz, Ziegelwiese, in Halle

gemeinsam mit weiteren jungen Männern grundlos eine Gruppe anderer junger

Männer zunächst provoziert haben und dann gemeinsam mit Fäusten und flachen

Händen auf die anderen Männer eingeschlagen haben. Als diese bereits zu Boden

gegangen waren, sollen sie noch zusätzlich auf sie eingetreten haben.

 

Die

Angeklagten waren zur mutmaßlichen Tatzeit Jugendliche, es kommt daher im Falle

einer Verurteilung eine der vielfältigen Sanktionen nach dem

Jugendgerichtsgesetz in Betracht bis hin zu einer Jugendstrafe von maximal 10

Jahren.

 

 

 

Ein

weiteres Mitglied der Gruppe, der auch die Angeklagten angehört haben sollen,

ist bereits am 05.09.2017 von einer Jugendkammer des Landgerichts Halle wegen

versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer

Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt worden (4 KLs 1/17, vgl. PM Nr. 36/2017

vom 05.09.2017). Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

 

 

 

Bitte

beachten Sie, dass die gesamte Verhandlung einschließlich Anklageverlesung und

ggf. Urteilsverkündung nicht öffentlich ist (§ 48 JGG).

 

Tag, Uhrzeit

28.11.18, 09:00

; 04.12.18, 09:00 ; 06.12.18,

09:00 ; 11.12.18,

09:00 ; 17.12.18, 09:00

 

 

Raum 96

 

13 KLs 24/18

 

Dem

im März 1978 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln zur Last gelegt.

 

Er

soll im Juli 2018 in einer Wohnung in Halle 4,6 Kilogramm Marihuana (ca. 44.800

Konsumeinheiten) aufbewahrt haben, um diese zu verkaufen.

 

Der

Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, er habe starke Schmerzen an einem

Bein und habe die Drogengeschäfte nur gemacht, um eine Operation bezahlen zu

können.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

 

Betäubungsmittelhandel in Halle

 

Tag, Uhrzeit

30.11.18, 09:00

; 13.12.18, 09:30 ; 17.12.18,

13:30 ; 07.01.19,

09:30 ; 17.01.19, 09:30

 

 

Raum 169

 

16 KLs 6/18

 

Dem

im Oktober 1988 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Handel mit

Betäubungsmitteln in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zur

Last gelegt.

 

Er

soll im August 2017 in seiner Wohnung in Halle Marihuana und ein

Amphetamin-Koffein-Gemisch aufbewahrt haben, um diese Betäubungsmittel

gewinnbringend weiterzuverkaufen. Zur Absicherung seiner Drogengeschäfte soll

er einen Schlagring sowie einen Luftdruckrevolver und ein Federdruckgewehr

bereitgelegt haben, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen.

 

Darüber

hinaus soll er im Januar auf einem Spielplatz in Halle Marihuana an erwachsene

Kunden verkauft haben.

 

Der

Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen.

 

Im

Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

 

 

 

 

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