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Landgericht Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Terminvorschau Februar
30.01.2020, Halle (Saale) – 3
- Landgericht Halle
Schwerer Raub in Schkopau
Tag, Uhrzeit
04.02.20, 09:30
; 13.02.20, 09:30 ; 14.02.20,
09:30
Raum 169
16 KLs 15/19
Dem
im November 1990 geborenen Angeklagten wird schwerer Raub in Tateinheit mit
gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll gemeinsam mit einem noch unbekannt gebliebenen Mittäter am 05.04.2019 auf
dem Bahnsteig des Regionalbahnhofes in Schkopau einen dort wartenden Reisenden
mit Pfefferspray, Schlägen und Tritten misshandelt und ihm dann die Brieftasche
mit Ausweispapieren und 35,00 Euro Bargeld sowie das Mobiltelefon entwendet
haben.
Der
Geschädigte soll Prellungen und Schmerzen im Unterkiefer erlitten haben.
Der
Angeklagte hat sich zum Tatvorwurf nicht eingelassen. Im Falle einer
Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Betäubungsmittelhandel in Magdeburg
und Weißenfels
Tag, Uhrzeit
04.02.20, 09:00
; 24.02.20, 09:00 ; 25.02.20,
09:00
Raum 96
13c KLs 18/19
Der
Angeklagte A. ist im Januar 1980 geboren, der Angeklagte O. im Juli 1992.
Den
beiden Angeklagten wird unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in insgesamt
fünf Fällen zur Last gelegt.
Sie
sollen in den Jahren 2018 und 2019 in Weißenfels und Magdeburg unerlaubt
Betäubungsmittel verschiedener Art (Amphetamin, Marihuana, Methamphetamin) an
Dritte verkauft haben.
Dabei
sollen sie in der Wohnung des A. in Magdeburg Betäubungsmitteln gelagert und
zur Absicherung der Drogengeschäfte auch ein Outdoor-Messer mit einer
Klingenlänge von 17 cm bereit gelegt haben.
Die
Angeklagten haben die Vorwürfe bestritten.
Im
Falle einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren.
Sicherungsverfahren wegen sexuellen
Missbrauchs eines Kindes
Tag, Uhrzeit
05.02.20, 09:30
; 26.02.20, 09:30 ; 28.02.20,
09:30 ; 06.03.20,
09:30
Raum 187
4 KLs 17/19
Dem
im Mai 1963 geborenen Beschuldigten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in
zwei Fällen zur Last gelegt.
Er
soll sich im August 2019 in der Wohnung der Mutter des Beschuldigten in Halle
zweimal an einem im April 2010 geborenen Mädchen vergangen haben.
Der
Beschuldigte hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt.
Da
er ausweislich eines psychiatrischen Gutachtens wegen einer psychischen
Erkrankung im Zustande der Schuldunfähigkeit gehandelt hat, kommt statt einer
Strafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Betäubungsmittelhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
07.02.20, 09:00
; 17.02.20, 09:00 ; 19.02.20,
09:00 ; 25.02.20,
09:00 ; 26.02.20,
09:00 ; 17.03.20,
09:00 ; 19.03.20,
09:00 ; 24.03.20,
09:00 ; 26.03.20,
09:00 ; 31.03.20,
09:00 ; 21.04.20,
09:00 ; 23.04.20,
09:00 ; 27.04.20,
09:00
Raum 123
10a KLs 2/19
Dem
im Januar 1979 geborenen Angeklagten wird unerlaubter Hanel mit
Betäubungsmitteln in zwei Fällen zur Last gelegt, ferner Urkundenfälschung in
zwei Fällen.
Er
soll zwischen November 2013 und Juli 2014 in zwei Fällen in einer Spielothek in
Halle unerlaubt Betäubungsmittel verkauft haben und dabei seine Drogengeschäfte
durch eine bereitgelegte Selbstladepistole und eine Schreckschusswaffe
abgesichert haben. Ferner soll er einen gefälschten polnischen Führerschein und
einen gefälschten polnischen Personalausweis besessen haben.
Der
Angeklagte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen.
Es
droht eine Gesamtfreiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Vorenthalten von Arbeitsentgelt in
Sandersdorf-Brehna
Tag, Uhrzeit
18.02.20, 09:00
; 26.02.20, 09:00 ; , ; 17.03.20,
09:00 ; 03.04.20,
09:00 ; 15.04.20,
09:00 ; 29.04.20,
09:00 ; 13.05.20,
09:00 ; 03.06.20,
09:00 ; 17.06.20,
09:00
Raum 96
13 KLs 3/19
Der
Angeklagte V. ist im Februar 1954 geboren, der Angeklagte H. im Juli 1972,
Dem
Angeklagten V. wird vorgeworfen, in 95 Fällen als Arbeitgeber gegenüber der
Einzugsstelle Beiträge von Arbeitnehmern zur Sozialversicherung vorenthalten zu
haben und dabei gegenüber der zuständigen Stelle unrichtige und unvollständige
Angaben über sozialversicherungsrechtliche Tatsachen gemacht zu haben und
dadurch dieser Stelle Beträge zur Sozialversicherung vorenthalten zu haben. Der
H. soll dem V. dabei Hilfe geleistet haben.
Der
V. soll zwischen Februar 2008 und April 2013 Geschäftsführer eines Unternehmens
in Sandersdorf-Brehna gewesen sein, der H. kaufmännischer Angestellter mit weit
reichenden Befugnissen.
Die
beiden sollen im vorgenannten Zeitraum einige der vom Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer überhaupt nicht zur Sozialversicherung angemeldet haben, andere
sollen sie über die Grenzen der vorgenommenen Meldungen hinaus beschäftigt
haben. Die Löhne seien in bar ausgezahlt worden. Um diese Schwarzlohnzahlungen
in der Buchhaltung zu verschleiern und um die im Verhältnis zum Gesamtumsatz
geringe Anzahl der gemeldeten Arbeitnehmer zu verschleiern, hätten die
Angeklagten Zahlungen an angebliche Subunternehmer des Unternehmers auf sog.
"Abdeckrechnungen" vorgetäuscht. Auf diese Weise sei der zuständigen
Krankenkasse ein Schaden in Höhe von 1,4 Mio. Euro entstanden.
Die
Angeklagten haben die Vorwürfe bestritten.
Im
Falle einer Verurteilung drohen Gesamtstrafen, die rechnerisch bis zu 15 Jahren
Freiheitsstrafe betragen können.
Vergewaltigung in Hettstedt
Tag, Uhrzeit
18.02.20, 09:30
; 19.02.20, 09:30 ; 24.02.20,
09:30 ; 25.02.20,
09:30
Raum 187
3 KLs 26/18
Dem
im Juli 1986 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung zur Last gelegt.
Er
soll sich im April 2018 nach einer Geburtstagsfeier in Hettstedt an einer Frau
vergangen haben, die infolge des reichlich genossenen Alkohols tief geschlafen
haben soll.
Der
Angeklagte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Diebstahl und Körperverletzung in
Berlin und Halle
Tag, Uhrzeit
19.02.20, 09:00
; 27.02.20, 09:00 ; 28.02.20,
09:00
Raum 96
13c KLs 15/19
Dem
im März 1997 geborenen Angeklagten werden Diebstahl, versuchter Diebstahl und
Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll am 11.06.2018 aus einem Baumarkt in Berlin eine Tragetasche im Werte von
39,00 Euro entwendet haben. Am 14.09.2018 soll er versucht haben, aus einem
Supermarkt in Halle Lebensmittel im Werte von rund 25,00 Euro zu entwenden. Dem
ihm folgenden Mitarbeiter soll er einen Schlag ins Gesicht zugefügt haben.
Mit
dem Verfahren ist die Große Strafkammer befasst, weil aufgrund einer
psychischen Erkrankung neben oder statt einer Bestrafung auch die Unterbringung
in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, welche nur durch eine
Kammer des Landgerichts angeordnet werden kann.
Das
Verfahren war bereits im November 2019 begonnen, musste dann aber wegen
Erkrankung eines Schöffen im Dezember ausgesetzt werden
Sexueller Missbrauch in Halle
Tag, Uhrzeit
24.02.20, 08:30
; 25.02.20, 08:30 ; 03.03.20,
09:00
Raum 141
5 KLs 319/19
Dem
am 13.02.1966 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung zur Last gelegt.
Er
soll sich im Juli 2019 in seiner Wohnung in Halle an einer obdachlosen und
geistig behinderten Frau vergangen haben.
Der
Angeklagte hat sich zu dem Vorwurf nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Räuberische Erpressung in Berga
Tag, Uhrzeit
27.02.20, 14:30
; 20.03.20, 08:30 ; 02.04.20,
08:30
Raum 141
5 KLs 34/19
Dem
im April 1986 geborenen Angeklagten wird schwere räuberische Erpressung in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll am 20.12.2017 in Berga bei Roßla zusammen mit dem bereits rechtskräftig
verurteilten W. den Mitarbeiter einer Tabakwarenvertriebsgesellschaft
überfallen haben, der in seinem Transporter gerade dabei war, die Befüllung
eines Zigarettenautomaten vorzubereiten. Der Angeklagte soll mit einer
Gesichtsmaske, die einen Schweinekopf darstellte, maskiert gewesen sein und den
Mitarbeiter durch Bedrohung mit einem Schreckschussrevolver dazu gezwungen
haben, ihm Zigaretten im Gesamtwert von 180,00 Euro auszuhändigen. Zur
Einschüchterung soll er dem Mitarbeiter mit dem Schreckschussrevolver einen
Schlag gegen den Kopf versetzt haben, wodurch dieser eine Rissquetschwunde
erlitten habe. Mit den erbeuteten Zigaretten soll er dann zurück zu dem Pkw
gelaufen sein, in dem der W. auf ihn wartete, um dann gemeinsam mit diesem den
Tatort zu verlassen.
Der
Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
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