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(LG HAL) Urteil wegen Brandstiftung in Kelbra ist rechtskräftig
14.02.2020, Halle (Saale) – 4
- Landgericht Halle
Die Verurteilung eines im Juni 1991
geborenen Angeklagten wegen mehrerer in Kelbra begangener Brandstiftungsdelikte
ist rechtskräftig.Die 5. Große Strafkammer des
Landgerichts Halle hatte den Angeklagten am 03.12.2019 wegen versuchter
schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Diebstahl, wegen versuchter
Brandstiftung in Tateinheit mit Diebstahl in zwei Fällen sowie wegen versuchter
Brandstiftung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten
verurteilt.Sie hatte es als erwiesen
angesehen, dass der Angeklagte zwischen März und November 2018 in Kelbra unter
anderem aus dem Bauhof Werkzeug entwendet und versucht hatte, einen dort
abgestellten Traktor mit Teelichten in Brand zu setzen. Ferner war die Kammer
davon überzeugt, dass er im November 2018 den Lagerschuppen einer Fahrschule in
Brand gesetzt und dadurch einen Schaden in Höhe von rund 17.000,00 Euro verursacht
hatte.Der Angeklagte hatte hiergegen
zunächst Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Nach Zustellung der
schriftlichen Urteilsgründe hat er die Revision dann zurückgenommen. Damit ist
das Urteil rechtskräftig.
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