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(LG HAL) Urteil wegen Überfalls auf Goldschmiede in Halle rechtskräftig
16.04.2020, Halle (Saale) – 11
- Landgericht Halle
Die Verurteilung eines im Dezember 1972 geborenen Mannes wegen Überfalls
auf eine Goldschmiede in Halle ist rechtskräftig.
Die 5. Strafkammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten mit
Urteil vom 08.11.2019 wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 6
Jahren und 9 Monaten verurteilt. Sie hatte es nach sieben Prozesstagen als
erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 30.01.2019 eine Goldschmiede in
Halle betreten und die dort angetroffene Inhaberin durch Drohungen mit einem
Stock und einem Messer und mit Schlägen auf den Rücken dazu gezwungen hatte,
ihm aus dem Tresor Schmuck im Wert von rund 12.000,00 Euro zu überlassen.
Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten, der die Vorwürfe
bestritten hatte, hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 24.03.2020 ohne
weitere Begründung verworfen (6 StR 20/20).
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
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