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(LG HAL) Verurteilung eines Merseburgers wegen Totschlages rechtskräftig
08.05.2020, Halle (Saale) – 14
- Landgericht Halle
Die Verurteilung eines Merseburgers
wegen Totschlages ist rechtskräftig.Die Schwurgerichtskammer des
Landgerichts Halle hatte den im August 1967 geborenen Angeklagten am 06.06.2019
wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und 6 Monaten
verurteilt (1 Ks 5/19).Die Kammer hatte es nach vier
Verhandlungstagen als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte im Dezember 2018
in dem von ihm und seiner Mutter gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus in
Merseburg seine 76-jährige Mutter dadurch getötet hatte, dass er ihr mit einem
Hammer mehrere Schläge auf den Kopf zugefügt und ihr anschließend zwei
Plastiktüten über den Kopf gezogen hatte. Die Frau sei unmittelbar infolge der
Gewalteinwirkung verstorben. Ihre Leiche sei erst im Februar 2019 in stark
verwestem Zustande im Keller des Hauses aufgefunden worden, nachdem eine
Nachbarin die Polizei gerufen hatte, weil noch immer die
Weihnachtsbaumbeleuchtung brannte.Die gegen diese Verurteilung vom
Angeklagten eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom
23.04.2020 ohne weitere Begründung verworfen (4 StR 516/19). Damit ist das
Urteil rechtskräftig.
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