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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
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Pressemitteilungen des Landgerichts Halle
(LG HAL) Urteil wegen Gewalttätigkeiten am 01.05.2017 rechtskräftig
15.06.2020, Halle (Saale) – 18
- Landgericht Halle
Die Verurteilung einer am
November 1976 geborenen Frau (H.) und eines im März 1978 geborenen Mannes (M.)
wegen Gewalttätigkeiten gegenüber Passanten am 01.05.2017 ist rechtskräftig.Die 3. Strafkammer des
Landgerichts Halle hatte die beiden Angeklagten am 08.02.2019 wegen
gefährlicher Körperverletzung in einem (H.) bzw. zwei Fällen (M.) verurteilt,
und zwar die Angeklagte H. unter Einbeziehung einer Vorstrafe zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Wochen, deren Vollstreckung zur
Bewährung ausgesetzt wurde, und den Angeklagten M. ebenfalls unter Einbeziehung
von Vorstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten.Die Kammer hatte es als erwiesen
angesehen, dass die beiden Angeklagten am 01.05.2017 in Halle nach einer nach
einer Demonstration in Halle wahllos Steine auf einen Passanten geworfen und
diesen dadurch am Knie verletzt hatten. Darüber hinaus hatte die Beweisaufnahme
ergeben, dass der Angeklagte M. einem weiteren Passanten mit einem
Starkstromkabel mehrfach so stark auf den Kopf geschlagen haben, dass dieser
eine blutende Wunde und eine Gehirnerschütterung davongetragen hatte.Das Verfahren hatte für
Aufmerksamkeit gesorgt, weil die Angeklagten der Neonazi-Kameradschaft
"Aryans" zugerechnet wurden. In der mündlichen Urteilsbegründung
hatte die Vorsitzende von einer "Jagd auf Gegendemonstranten"
gesprochen.Gegen die Verurteilung hatten
beide Angeklagte Revision eingelegt. Diese beiden Rechtsmittel hat der
Bundesgerichtshof mit Beschlüssen vom 26.02.2020 im Wesentlichen als
unbegründet verworfen (4 StR 347/19). Die Entscheidungen sind somit
rechtskräftig, lediglich über die Einbeziehung einer früheren Verurteilung des
Angeklagten C.M. muss die Kammer ? ohne erneute mündliche Verhandlung - neu
entscheiden.
Im Auftrag
gez. Ehm
? Pressesprecher -
Diese Mitteilung wird
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