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Allgemeine Informationen zur Güteverhandlung durch den Güterichter finden Sie unter nachstehendem Link: Gerichtsnahe Mediation (pdf-Dokument)

Die Güteverhandlung durch den Güterichter beim Landgericht Halle

Das Landgericht Halle bietet den Parteien als zusätzliches Angebot und weitere Chance einer unstreitigen Verfahrenserledigung  eine Güteverhandlung (ehemals gerichtliche Mediation)  durch einen Güterichter an.

Was ist die Güteverhandlung gemäß § 278 Abs. 5 ZPO n.F. durch den Güterichter?

In fast jedem Konflikt lässt sich eine - oft verborgene - Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel oder sogar besonders vorteilhaft sein kann. Um diese Lösung mit den Parteien gemeinsam zu erarbeiten, bedienen sich die Güterichter bei dem Landgericht Halle verschiedener Methoden der Konfliktbeilegung mit dem Schwerpunkt der Mediation.

Mediation ist ein weltweit anerkanntes und verbreitetes Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten ihren Konflikt selbstständig lösen. Dabei wird insbesondere die Kommunikation unter den Beteiligten gefördert, um so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen.

Eine erfolgreiche Güteverhandlung durch den Güterichter setzt daher voraus, dass die Parteien diesem Verfahren trotz aller zwischen ihnen bestehenden Schwierigkeiten offen und kompromissbereit gegenüber stehen und an der Suche nach einer gemeinsamen Lösung aktiv mitarbeiten wollen.

Welche Rolle hat der Güterichter ?
Der Güterichter ist ein mit der Güteverhandlung  gemäß § 278 Abs.5 ZPO n.F. betrauter Richter, dem keine Entscheidungsbefugnis über den Rechtsstreit zusteht.

Gemäß § 278 Abs.5 Satz 2 ZPO kann er alle Methoden der Konfliktbeilegung anwenden, wobei am Landgericht Halle hauptsächlich die Methoden der Mediation angewendet werden.

Der Güterichter ist neutral und allparteilich. Er vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre, sorgt für einen fairen Umgang der Parteien miteinander und unterstützt die Parteien dabei, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten.

Die rechtliche Beratung der Parteien erfolgt durch die anwesenden Rechtsanwälte der Parteien.

Welche Vorteile bietet die Güteverhandlung vor dem Güterichter?

  • Es besteht die Möglichkeit, unter neutraler Vermittlung schnell zu einer einver­nehmlichen und interessengerechten Lösung des Konflikts zu gelangen.
  • Im Rahmen der Güteverhandlung steht mehr Zeit zur Verfügung. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten werden heraus­gearbeitet und berücksichtigt. Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Die Beteiligten selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung der Parteien für die Zukunft erhalten oder wieder ge­schaffen werden.
  • Es können auch weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.

Wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, können am Verfah­ren weitere, durch den Konflikt betroffene Personen oder Gesellschaften beteiligt werden, was für eine umfassende Lösung förderlich sein kann.

  • Das Verfahren ist vertraulich und nicht öffentlich.
  • Lange Verfahrensdauern durch mehrere Instanzen werden vermieden.
  • Die Einholung zeit- und kostenintensiver Sachverständigengutachten wird vermieden.
  • Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.

Wie verläuft die Güteverhandlung vor dem Güterichter?

Wenn die Beteiligten der Durchführung einer Güteverhandlung vor dem Güterichter zustim­men, wird ein Termin vereinbart.

Die Sitzung ist nicht öffentlich und dauert in der Regel 2 bis 3 Stunden. Bei Bedarf können mehrere Sitzungen vereinbart werden, was allerdings die Ausnahme sein soll. Nur wenn alle Parteien damit einverstanden sind, kann der Kreis der Teilnehmer erweitert werden. Was in der Sitzung bespro­chen wird, ist grundsätzlich vertraulich - dies gilt auch gegenüber dem entscheiden­den Richter.

Vereinfacht dargestellt läuft eine Güteverhandlung vor dem Güterichter im Wesentlichen wie folgt ab:

  1. Besprechung der Motivation und Aufstellung von Grundregeln (Fairness, Offenheit, Freiwilligkeit, Vertraulichkeit pp.).
  2. Entwicklung der Themenbereiche, über die verhandelt werden soll
  3. Feststellung der Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten.
  4. Entwicklung und Bewertung von Lösungsideen. Auswahl der Lösung.
  5. Einigung und Abschluss einer Vereinbarung, meist in Form eines gerichtlichen Vergleichs.

Ist die Güteverhandlung erfolgreich, wird das gerichtliche Verfahren beendet, indem die Parteien eine Vereinbarung, zumeist in Form eines gerichtlichen Vergleichs, treffen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das streitige Verfahren vor der erkennenden Zivilkammer weitergeführt.

Benötigt man für die Güteverhandlung vor dem Güterichter einen Rechtsanwalt?

Es ist Voraussetzung der Verhandlung vor dem Güterichter beim Landgericht, dass die Parteien anwaltlich vertreten sind. Der Rechtsanwalt hilft der Partei im Übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen und den Parteien – soweit erforderlich – rechtlichen Rat zu erteilen.

Was kostet die Güteverhandlung vor dem Güterichter?

Durch die Inanspruchnahme der Güteverhandlung  entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten

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Wer das Güterichterangebot beim Landgericht Halle in Anspruch nehmen möchte, oder nähere Informationen wünscht, wende sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle, die sie ggf. mit einer der Güterichterinnen verbinden kann oder auch weiteres Informationsmaterial zusenden kann.

Kontakt Güteverhandlung

zuständige Geschäftsstelle

  • Frau Bastisch / Frau Geißenhöner Tel.: +49 345 220-0
  • Fax.: +49 345 220-3379

zuständige Güterichter

  • Richterin am Landgericht Kawa, Tel.: +49 345 220-0
  • Richterin am Landgericht Dr. Fichtner, Tel.: +49 345 220-0
  • Richterin am Landgericht Milferstedt-Grubert, Tel.: +49 345 220-0
  • Richterin am Landgericht Rosenfeld, Tel.: +49 345 220-0
  • Richterin am Landgericht Ulmer, Tel.: +49 345 220-0
  • Fax.: +49 345 220-3379